Statement Michael Schrodi (SPD) MdB Mitglied im Finanzausschuss, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

„Das Jahr 2025 steht in der Finanzpolitik unter besonderen Vorzeichen: Es ist das Jahr der vorgezogenen Bundestagswahl, was nicht nur den Wahlkampf intensiviert, sondern auch die Dringlichkeit unterstreicht, die Weichen für zentrale Zukunftsfragen zu stellen. Wir erkennen die Herausforderungen, vor denen unsere Wirtschaft und vor allem kleinee und mittelständische Betriebe aktuell stehen. Die Anstrengungen, die mit der ökologischen und digitalen Transformation verbunden sind, zahlen sich zwar langfristig aus, führen in der kurzen und mittleren Frist zunächst zu einem erhöhten Investitionsbedarf. Wir sehen es als Aufgabe der Politik, diesen Prozess mit einem zielgenauen Bürokratieabbau zu unterstützen.

Es geht um Effizienzsteigerungen, ohne aber etwa Faktoren wie den Verbraucherschutz zu schwächen. Insbesondere bei nachhaltigen Finanzanlagen wollen wir prüfen, ob bestehende Regelungen vereinfacht und gezielt entbürokratisiert werden können. Ein generelles Regulierungs-Moratorium halten wir jedoch für nicht angezeigt, da politische Lenkungsfunktion häufig durch rechtliche Vorgaben erreicht wird. Es geht nicht um einen Regulierungsstopp oder gar Deregulierung, sondern um die richtige Regulierung.

Deshalb ist es wichtig, dass neue Regulierung auf ihren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher hin geprüft werden. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass Kosten für Vermittler und Produktgeber in einer Weise steigen, die den Markt für sowohl die Anbieter- als auch Nachfrageseite unattraktiv macht. Eine solche Balance erfordert eine präzise Folgenabschätzung und einen kontinuierlichen Dialog mit allen Stakeholdern.

Lennard Oehl

Die SPD-Fraktion setzt sich daher auch für eine stärkere Proportionalität in der Finanzregulierung ein. Es ist nicht zielführend, kleine und mittelständische Versicherer denselben Anforderungen zu unterwerfen wie Großkonzerne. Maßgeschneiderte Regelungen, die die Größe und Komplexität der Unternehmen berücksichtigen, erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes und stärken insbesondere den Mittelstand. Um die Transformation der Wirtschaft zu unterstützen, sollten wir zielgerichtete steuerliche Verbesserungen von Investments in Venture Capital in Erwägung ziehen und diskutieren. Mit der BaFin wurde zudem ein Bündel an Entlastungsmaßnahmen erarbeitet, das den Aufwand für Unternehmen gezielt reduziert, ohne die Aufsicht zu schwächen. Für diese Art von Bürokratieabbau werden wir uns als SPD-Bundestagfraktion auch in Zukunft weiter einsetzen.

Lennard Oehl (SPD) MdB

Mitglied im Finanzausschuss, Berichterstatter für Kapitalmarkt

Zusammenfassend bleibt unser Ziel klar: Eine Finanzpolitik, die den Mittelstand und Start-ups stärkt, Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und eine gerechte, nachhaltige Entwicklung unseres Landes ermöglicht.“

Statement Ralf Seekatz (CDU) MdEP Mitglied im ECON, Schattenberichterstatter RIS

„Die Diskussion über die Einführung eines Provisionsverbots berührt die zentrale Frage der Qualität und Zugänglichkeit von finanzieller Beratung. Selbst die EU-Kommission hatte sich nach eingehender Prüfung letztendlich gegen ein vollständiges Provisionsverbot entschieden, da dies erhebliche Auswirkungen auf bestehende Vertriebssysteme mit schwer vorhersehbaren Folgen hätte.

Die Einführung eines Provisionsverbots würde den Kapitalmarkt für Anleger weder attraktiver, noch zugänglicher machen. Im Gegenteil: Erfahrungen aus den Niederlanden oder dem Vereinigten Königreich haben gezeigt, dass durch Provisionsverbote die Gefahr einer Beratungslücke entsteht und viele Anleger mit weniger Kapital keinen Zugang mehr zu qualifizierter Beratung haben und dadurch seltener am Kapitalmarkt aktiv sind, oder auf riskante Alternativen setzten.

Verbote sollten in einer freien Marktwirtschaft nur in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen nicht mehr greifen.

Im Europäischen Parlament haben wir uns deshalb für einen stärkeren Value for Money Ansatz und gegen ein Provisionsverbot entschieden. Durch Produktbenchmarks werden nun überteuerte und ineffiziente Produkte schneller vom Markt genommen. Damit setzen wir auf Regeln die den Verbraucherschutz stärken und gleichzeitig den fairen Wettbewerb fördern, ohne die breite Zugänglichkeit von Beratung einzuschränken.“

Statement Dr. Florian Toncar (FDP) MdB Parlamentarischer Staatssekretär im BMF 12/21–11/24

„Das Ende der Ampelkoalition führt dazu, dass leider mehrere Gesetzgebungsverfahren zur Finanzmarktpolitik und Altersvorsorge ins Stocken geraten sind und aller Voraussicht nach nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Das betrifft wichtige Vorhaben zur Stärkung des Kapitalmarktes wie das Fondsmarktstärkungsgesetz und das Zukunftsfinanzierungsgesetz II. Der Abschluss des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes, das wichtige EU-Vorgaben insbesondere zur Regulierung der Kryptomärkte und für IT-Sicherheitsstandards im Finanzsektor umsetzen soll, wird leider schon seit über einem halben Jahr von der Grünen-Bundestagsfraktion blockiert.

Besonders dringend sind aber die ausstehenden Reformen der privaten sowie der betrieblichen Altersvorsorge. Da in den nächsten Jahren deutlich mehr Personen aus den geburtenstarken Jahrgängen den Arbeitsmarkt verlassen werden als neue Erwerbstätige nachkommen, ist es uns Freien Demokraten wichtig, dass gerade diese Reformen nach dem Regierungswechsel schnellstmöglich umgesetzt werden. Auf den Vorarbeiten aus der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode können und wollen wir dabei aufbauen: So hat das Finanzministerium noch unter Christian Lindner einen Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt, dessen Kernstück ein gefördertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien ist, durch das in Fonds, ­Aktien und Anleihen investiert werden kann. Damit wir endlich in der geförderten privaten Altersvorsorge die Wachstumschancen des Kapitalmarktes voll ausnutzen, wird diese Reform eines der ersten Projekte sein, die wir angehen, wenn wir Freie Demokraten nach der vorgezogenen Bundestagswahl wieder Regierungsverantwortung übernehmen.Auch zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge liegt mit dem Entwurf für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz schon ein guter Aufschlag in der Schublade, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu fördern und auch hier höhere Renditen zu ermöglichen. Auch dieses Vorhaben wollen wir Freie Demokraten in der nächsten Bundesregierung schnellstmöglich umsetzen.

BFV im Gespräch (Teil 2): Die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Service- und Dienstleistungsfähigkeit bei Sach und Rechtsschutz

In einer aktuellen Serie berichtet das Branchenmagazin AssCompact über die Arbeit der BFV und lässt ihre Mitgliedsversicherer zu Wort kommen. Den Anfang machte das Thema private Altersvorsorge und wie diese Maklerversicherer Versicherungsmakler dabei unterstützen (Teil 1).

Mehr als nur reine Kostenerstatter:  Im zweiten Teil der AssCompact-Gesprächsserie stehen Vertreter von Sach- und Rechtsschutzversicherern der Redaktion Rede und Antwort. (Hier weiterlesen)

Das pAV-Reformgesetz beinhaltet viele gute Ansätze und zugleich Nachbesserungsbedarf

Nicht nur die gesetzliche Rente ist dringend reformbedürftig. Auch die steuerlich geförderte private Altersvorsorge bedarf seit Jahren der Neujustierung. Das Bundeministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) vorgelegt. Die BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler begrüßt die notwendigen du neuen Anreize zu einem breiten Aufbau privater kapitalgedeckter Altersvorsorge in der Bevölkerung.

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat sich die BFV in ihrer Stellungnahme an das BMF dafür ausgesprochen, dass Selbständige nicht erst perspektivisch, sondern direkt in den Kreis der Förderberechtigten mit einbezogen werden sollten.

Aus Sicht der BFV sollte sichergestellt sein, dass eine steuerliche Förderung nicht in Produkte mit dem Risiko eines Totalverlustes fließen und ein wesentlicher Teil der steuerlich geförderten Altersvorsorge für den Bezug einer lebenslangen Rente Verwendung findet.

Die BFV betont, dass Beratung, Vermittlung und Betreuung durch qualifizierte Versicherungsmakler und Finanzberater nicht nur Kosten verursacht, sondern insbesondere einen hohen Wert für den Verbraucher hat. Der Abschluss einer steuerlich geförderten Altersvorsorge sollte mit einem Beratungsangebot nach § 34d/f Gewerbeordnung zugelassener und qualifizierter Vermittler verbunden sein.

Die im Referentenentwurf vorgesehene Ermächtigung des BMF, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen zu können, hält die BFV für zu weitreichend. Diese Ermächtigung könnte auch die Kosten für Beratung und Vermittlung betreffen. So weitreichende Eingriffsmöglichkeiten sollten weiterhin nur durch Gesetzesänderungen erlaubt sein.

Hier finden Sie die Stellungnahme der BFV an das BMF.

Sachliche Argumente gegen einen Provisionsdeckel haben weiterhin Gültigkeit

Aktuell wird über eine Forderung zu einem gesetzlich geregelten Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer höheren laufenden Vergütung diskutiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat sich vor fünf Jahren in ihrer Stellungnahme zum ‚Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen‘ des Bundesministeriums der Finanzen (vom 18.04.2019) sachlich und mit guten Gründen gegen den geplanten Provisionsdeckel ausgesprochen. An diesen Argumenten gegen einen schwerwiegenden ordnungspolitischen Eingriff hat sich nichts geändert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler lehnt daher einen gesetzlichen Provisionsdeckel weiterhin ab:

„Der Markt bietet bereits zahlreiche flexible Vergütungsmodelle. Vermittler können vertragsbezogen wählen, bspw. halbe AP – doppelte BP, nur BP oder Netto. Diese und weiter alternative Modelle sind bereits auf dem Markt verfügbar. Gemeinsam mit mehreren Berufsverbänden haben wir uns aktuell argumentativ auf EU-Ebene eingesetzt, dass kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler kommt, und vor fünf Jahren haben wir mit sachlichen Argumenten den Provisionsdeckel in Deutschland abgewendet. Diese Argumente haben nach wie vor Gültigkeit. Es existieren keine flächendeckenden eklatanten Missstände, daher lehnen wir weiterhin ordnungspolitisch bedenkliche Eingriffe des Staates ab.“

BFV fokussiert im zehnten Jahr ihres Bestehens den Wert der zusätzlichen Regulatorik

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) wurde am 10.05.2014 aus der Taufe gehoben und blickt damit auf ein kleines Jubiläum zurück. Vor 10 Jahren wurde die BFV von kleinen und mittelständischen Versicherern, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, gegründet. Als Koordinator fungiert seither Erwin Hausen. Erste Tätigkeit war die Erstellung einer sachlichen und konstruktiv-kritischen Stellungnahme zum ‚Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)‘.

Die BFV setzt sich regelmäßig in Fachgesprächen mit Politikerinnen und Politikern, mit Stellungnahmen bei Gesetzesentwürfen oder Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene sowie Konsultationen der BaFin und EIOPA für die Belange der unabhängigen Versicherungsmakler und mittelständischen Versicherer ein. Die BFV ist sowohl registrierte Interessenvertreterin für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als auch im EU-Transparenz-Register eingetragen.

Im Rahmen der DKM 2023 hatten sich die Mitglieder zum Austausch getroffen (Foto vlnr: Frank Kettnaker (Alte Leipziger-Hallesche), Roland Roider (Die Haftpflichtkasse), Dietmar Bläsing (Volkswohl Bund), Jens Arndt (myLife), Michael Eichhorn (DMB Rechtsschutz), Christian Nuschele (Standard Life), Julia Palte (Concordia), Hermann Schrögenauer (LV 1871), Britta Renno (Canada Life), Frederik Wulff (Markel), Erwin Hausen (BFV-Koordinator) sowie (hier fehlend) Martin Gräfer (die Bayerische) und standen für Interviews mit dem DKM-Ausrichter zur Verfügung.

Beleuchtet wurde dabei warum bedeutende Maklerversicherer Mitglied sind, welchen wichtigen Beitrag die BFV leistet und warum Versicherung #Maklerhelden braucht. Die BFV hat dazu aktuell als Zusammenschnitt einen kurzen Videobeitrag veröffentlicht (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/video-warum-die-bfv-wichtige-arbeit-leistet/). Die BFV-Mitglieder, auf dem Foto rechts beim jüngsten Präsenztreffen am 16.04. bei der Haftpflichtkasse, kündigen an: „Selbstverständlich treffen Sie uns auch auf der diesjährigen DKM in Dortmund.“ Den jüngsten BFV-Stellungnahmen (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/aktivitaeten/) ist zu entnehmen, dass sich die BFV seit November 2023 verstärkt dem Thema „Wert der zusätzlichen Regulatorik“ unter dem Aspekt des „‚Value for money‘ aus Verbrauchersicht“ widmet.

Die zusätzliche Regulatorik ist nicht zum Nulltarif zu haben. Alle neuen regulatorischen Anforderungen und Vorgaben führen zu vom Verbraucher zu tragenden höheren Preisen. Dabei ist das Regulierungs- und Verbraucherschutzniveau bereits sehr hoch, so dass umso lauter die Frage nach den Kosten der zusätzlichen Regulierung und deren Mehrwert gestellt werden muss. Eine Überregulierung ist schlecht für Vermittler und Versicherer, insbesondere geht sie auch zu Lasten der Verbraucher!

BFV im Austausch mit MdEP Ferber zum weiteren EU-Verfahren RIS

In der Abstimmung vom 20.03.2024 über die geplante Retail Investment Strategy (EU-Kleinanlegerstrategie) der EU-Kommission hatte sich der Währungs- und Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) gegen die Einführung von EU-weiten Provisionsverboten ausgesprochen. Zudem soll der von der EU-Kommission geplante Artikel 30, Abs. 5b IDD-Entwurf so ergänzt werden, dass kein Provisionsverbot der unabhängigen Versicherungsmakler droht. Auch das von der EU-Kommission vorgeschlagene Benchmarkverfahren für Finanzprodukte lehnt der Ausschuss ab. Die Benchmarks sollten nicht zu einer Preisregulierung führen.

Bereits im vergangenen Herbst hatte sich die beim ECON zuständige Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin klar gegen das von der EU-Kommission vorgesehene Teilprovisionsverbot auch im Falle von reinen Ausführungsgeschäften positioniert. Mehrere Berufsverbände setzten sich mit sachlicher Kritik u. a. dafür ein, dass das drohende Provisionsverbot für Versicherungsmakler abgewandt wird. So hatte auch die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler in Schreiben Ende 2023 an MdEP Stéphanie Yon-Courtin und MdEP Markus Ferber (CSU/EVP) die Bedeutung der Versicherungsmakler für Verbraucher und die Nachteile eines Provisionsverbotes sachlich aufgeführt.

Zudem beteiligte sich die BFV am 16.02.2024 mit einer Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages zum Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ (BT-Drucksache 20/9496) im Zusammenhang mit der RIS an der öffentlichen Anhörung vom 21.02.2024 (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2024/02/Kurzstellungnahme-BFV-zur-EU-Kleinanlegerstratgie.pdf).

Wie der ECON-Beschluss sich auswirken könnte, ordnet Markus Ferber im Austausch mit der BFV aktuell so ein: „Ich bin grundsätzlich mit dem Ausgang der Verhandlungen und der Abstimmung zur Kleinanlegerstrategie sehr zufrieden. Es ist gelungen, einen schwierigen Kommissionsvorschlag an vielen Stellen entscheidend zu verbessern. Die EP-Position stellt sowohl für die betroffenen Intermediäre eine Verbesserung dar als auch für die Kleinanleger.“

Ferber beleuchtet auch das weitere Verfahren auf der europäischen Bühne: „Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich von der Position des Rates ab, die für die Dynamik der interinstitutionellen Verhandlungen entscheidend sein wird. Im Moment gehe ich davon aus, dass die Ratsposition an den wesentlichen Stellen dem EP-Text ähneln wird. Insofern dürfte die Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss auch den Weg für unkomplizierte interinstitutionelle Verhandlungen geebnet haben. Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament dürften jedoch frühestens nach der Sommerpause beginnen.“

Am 23.04.2024 stimmte das Europäische Parlament für das Mandat der ECON-Berichterstatterin. Der Berichtsentwurf des ECON-Ausschusses vom 20.03. wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Der ECON-Beschluss und die Annahme durch das EP ist erfreulich. Hier bleibt zu hoffen, dass auch die richtige Richtung beibehalten wird. Ein Blick auf die Anhörung im Deutschen Bundestag zur RIS, bei der man sehr konträre Auffassungen und Darstellungen bei Politikern und Sachverständigen wahrnehmen konnte, zeigt aber, dass die Versicherungsbranche nicht zur Ruhe kommen wird. Es wird weiterhin eine große Aufgabe und Herausforderung bleiben, den Wert der Beratung und die Nachteile eines Provisionsverbotes für Verbraucher aufzuzeigen. Für die BFV gilt da weiterhin, überzeugend für die klaren Auffassungen und Positionierungen ‚Versicherung braucht Makler‘ und ‚Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz‘ einzutreten.

Video: Warum die BFV wichtige Arbeit leistet

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) setzt sich seit 2014 für den Berufsstand der Versicherungsmakler ein. Ziel ist es, die Tätigkeit und Rechtsstellung des Maklers bekannter zu machen und dadurch seine Rolle zu stärken – bei Kunden und in der Politik.

Warum bedeutende Maklerversicherer Mitglied sind, welchen wichtigen Beitrag die BFV leistet und warum Versicherung #Maklerhelden braucht, erfahren Sie in diesem auf der DKM 2023 entstandenen kurzen Videobeitrag. Selbstverständlich treffen Sie uns auch auf der diesjährigen DKM in Dortmund.

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