Beratung und Vermittlung auf Provisionsbasis hat einen Wert für den Verbraucher

Die EU-Kommission liebäugelt mit einem Provisionsverbot. Konkret in die öffentliche Diskussion gebracht wurde das durch Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion. Daraufhin hatte die Fraktion der CDU/CSU mit der Kleinen Anfrage „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5487) der Bundesregierung 34 Fragen zu deren Einschätzung gestellt. In der Antwort verneint die Bundesregierung für sich und die BaFin eigene Erkenntnisse, dass die Provisionsberatung systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führt.

Demnach will die EU-Kommission gesetzliche Regelungen vorschreiben, die mindestens in Deutschland, wahrscheinlich auch in vielen anderen EU-Ländern, am Bedarf nicht nur vorbei gehen, sondern für Wirtschaft und Verbraucher schädlich sind. „Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben einer Gemeinschaft! Sie müssen notwendig sein und der Allgemeinheit dienen. Wenn ich, wie im vorliegenden Fall die Antworten belegen, mir weder über die Notwendigkeit im Klaren bin noch über die daraus resultierenden negativen Folgen für eine breite Allgemeinheit, ist das grundlegende Ziel verfehlt“, kritisiert Frank Kettnaker, Vorstand Vertrieb und Marketing Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. und Hallesche Krankenversicherung a.G., die EU-Bestrebungen.

Eine Beratung und Vermittlung auf Provisionsbasis ist nicht nachteilig für den Verbraucher, im Gegenteil, Beratung hat einen Wert, betont Markus Drews, Managing Director Canada Life Europe: „Ein über Jahrzehnte bewährtes System wird bereits seit einigen Jahren von einzelnen Kritikern angegriffen. Leider haben sie sich dabei Teile der Politik zum Instrument ihrer Argumentation machen können. Beim Durchlesen der fundierten Fragen der Kleinen Anfrage der Union und der Antworten der Bundesregierung darauf wird deutlich, wie wenig Substanz eine Generalkritik am Provisionssystem hat. Würde man sich stattdessen darauf konzentrieren, die tatsächlichen – und falls überhaupt vorhandenen – Missstände entschlossen anzugehen, dann wäre allen Beteiligten geholfen. Wir sollten noch viel deutlicher den Wert der Beratung hervorheben, denn der geht deutlich über die Dauer des eigentlichen Abschlusses eines Vertrages hinaus. Dass es in diesem für viele Verbraucher schwierigen finanziellen Umfeld nicht zu einer Kündigungswelle wertvoller Vorsorgeverträge gekommen ist, ist das Ergebnis professioneller Beratung durch die Branche. Und es ist der Verdienst all der Vermittler, die auch dann partnerschaftlich an der Seite ihrer Kunden stehen.“

Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, bricht eine Lanze für Versicherungsmakler und persönliche Beratung: „Bei der Diskussion um die provisionsbasierte Beratung wird die fachliche Leistung der Versicherungsmakler und freien Vermittler leider immer wieder auf einen reinen Produktverkauf reduziert. In Wahrheit geht es aber vielmehr um die Abfrage der echten Bedarfe und der individuellen Priorisierungen bei den Kunden. Wer Menschen bei der Absicherung existenzieller Risiken mit Absicht in eine Do it yourself-Versorgung treibt, begeht meiner Ansicht nach einen schweren Fehler, denn für die Beratungsversäumnisse von heute werden diese Menschen in Zukunft möglicherweise teuer bezahlen. Insofern finde ich gut, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort deutlich macht, dass sie ebenfalls Grenzen beim ‚Robo-Advice‘ und anderen Do it yourself-Alternativen sieht.“

Hermann Schrögenauer, Vorstand Vertrieb Lebensversicherung von 1871 a.G. München, betont, dass „eine gute Vorsorge und die Beratung dazu oft jahrzentlang in die Zukunft reichen. Daher ist es wichtig, dass die Beratung möglichst gut ist – und nicht, dass sie möglichst billig ist. Daher setzen wir uns klar für eine adäquate Vergütung für die unabhängigen Versicherungsmakler ein. Denn: sie stehen auch rechtlich auf der Seite des Kunden und können so ein passendes und individuelles Vorsorgekonzept ausarbeiten.“

Für den CDU-Finanzexperten MdB Dr. Carsten Brodesser ist in der Gesamtbetrachtung „die Antwort der Bundesregierung leider nicht zufriedenstellend, da sie, wie so oft, viele Fragen offen lässt. Dennoch gibt es auch manche klaren Aussagen. Sie ist ebenso wie wir der Auffassung, dass grundsätzlich jeder Kleinanleger Zugang zu einer persönlichen Beratung haben sollte. Auch der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass Provisionen in Deutschland zu einer für Verbraucher systematisch unvorteilhaften Beratung führen. Und sie hält fest, dass sowohl Honorar- als auch Provisionsberatung Vor- und Nachteile bereithalten. Dass sich die Bundesregierung auf Basis dieser Erkenntnisse noch nicht einmal der Forderung nach einem Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung anschließen kann und ein Provisionsverbot nicht klar ablehnt, zeigt einmal mehr die Zerstrittenheit der Ampel auch in dieser Frage.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) begrüßt, dass „die Bundesregierung Wert darauf legt, dass jeder Kleinanleger Zugang zu einer persönlichen Beratung hat. Das lässt sich mit einem Provisionsverbot nicht vereinbaren. Die Beratung und Vermittlung gegen Provision ist etabliert und funktioniert, wird vom Verbraucher angenommen, eine systematisch damit einhergehende unvorteilhafte Beratung für den Verbraucher ist nicht bekannt, negative Entwicklungen für Kleinanleger in Provisionsverbotsländern dagegen sind belegt. Sachliche Argumente für ein Provisionsverbot liegen nicht vor“, sagt BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Wir hoffen, dass die EU-Kommissarin McGuinness diese Haltung der Bundesregierung zu Kenntnis nimmt und die Provisionsverbotsüberlegungen auch auf europäischer Ebene eingestellt werden“, so Hausen.

Jahresausblick 2023 von Stefan Schmidt MdB Bündnis 90/Grüne

Stefan Schmidt
Stefan Schmidt, MdB Bündnis 90/Grüne
Mitglied Finanzausschuss Deutscher Bundestag

“Es ist nun ein Jahr her, dass wir Grüne uns zusammen mit SPD und FDP zu einer Fortschrittskoalition zusammengefunden haben. Coronakrise, Krieg in der Ukraine, Inflation, Energiesicherheit – eine Vielzahl an Herausforderungen mussten und müssen wir ad hoc managen, gleichzeitig dürfen wir auch langfristige Vorhaben nicht aus dem Blick verlieren.

Dazu gehört für mich unter anderem die längst überfällige Reform der privaten Altersvorsorge. Hier geht es voran: eine Fokusgruppe wird die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds prüfen, der ein effektives und kostengünstiges Angebot mit Abwahlmöglichkeit bietet. Wichtig ist für uns Grüne hierbei unter anderem, dass geprüft wird, wie die Vorsorge auch für untere Einkommensgruppen attraktiv wird. Schon im Sommer soll ein Abschlussbericht vorliegen, auf dem wir aufbauen können.

Auch im Bereich der Restschuldversicherung muss und wird es im kommenden Jahr vorangehen. Seit letztem Juli greift ja bereits der Provisionsdeckel, der noch in der vergangenen Legislaturperiode verankert wurde. Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir zusätzlich vereinbart, dass der Abschluss des Kredit- und des Versicherungsvertrags zeitlich entkoppelt werden muss. Es muss den Kreditnehmenden klar sein: der Versicherungsvertrag ist freiwillig und wird unabhängig vom Kreditvertrag abgeschlossen.

Nicht zuletzt begrüßen wir, dass die BaFin aktuell bei einigen Lebensversicherern genauer hinschaut und zu hohe Kostenbelastungen sowie die Rückvergütungspraxis bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten zum Gegenstand einer Konsultation macht. Zu hohe Kosten führen zu einer unangemessen niedrigen Rendite und im Endeffekt zu Versorgungslücken für die Versicherten. Das steht dem Ziel der kapitalbildenden Lebensversicherung, der Absicherung fürs Alter, entgegen. Sowohl unverhältnismäßig hohen Effektivkosten und Abschlussprovisionen, als auch Fehlanreizen im Vertrieb muss unbedingt entgegengewirkt werden – nicht zuletzt um das Vertrauen in die Branche zu stärken und zu erhalten.

Viele spannende Vorhaben und Debatten stehen für 2023 an, ich denke da z. B. an das Themenfeld ESG und Sustainable Finance oder die Debatte um die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Wir werden auch im nächsten Jahr wachsam bleiben und Handlungsbedarfe identifizieren – gemeinsam mit der Branche und den Versicherten.”

Jahresausblick 2023 von Michael Schrodi, MdB SPD

Michael Schrodi, MdB SPD
Finanzpolitischer Sprecher SPD-Bundestagsfraktion

“Die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geht auch im zweiten Regierungsjahr eine Vielzahl von finanzpolitischen Themen an, um den Koalitionsvertrag weiter umzusetzen und damit zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland beizutragen. Folgende, prominentere Vorhaben dürften im Jahr 2023 besondere Beachtung finden:

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetz bringen wir eine Reihe von Verbesserungen und Erleichterungen für den Kapitalmarktzugang von Unternehmen, insbesondere Start-Ups, Wachstumsunternehmen und KMU auf den Weg. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Erleichterung von Kapitalerhöhungen soll dies vor allem zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen, die wir im Rahmen der angestrebten Transformation dringend brauchen, beitragen.

Zur Vorbereitung einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge wurde bereits zum Ende dieses Jahres eine ‘Fokusgruppe Altersvorsorge’ eingerichtet. Diese hat zum 1. Dezember ihre Arbeit aufgenommen und wird sich im neuen Jahr insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob ein öffentlicher Fonds mit Abwahlmöglichkeit eingerichtet werden soll und ob alternativ oder ergänzend Produkte mit höheren Renditen gesetzlich anerkannt werden sollten.

Zur noch effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wollen wir ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem letzten FATF-Bericht erlassen. Wir schaffen u. a. eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und erschweren durch eine Fortsetzung der Digitalisierung und Verknüpfung von Registern kriminelle Machenschaften.

Ich bin überzeugt, dass wir im Jahr 2023 an die gute Zusammenarbeit und Ergebnisse des ersten Koalitionsjahrs anknüpfen können und damit sowohl im Interesse des Finanzstandorts Deutschland als auch für den finanziellen Verbraucherschutz weitere gute Fortschritte erzielen werden.”

Jahresausblick 2023 von Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU

Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU
Mitglied Finanzausschuss Deutscher Bundestag
© Silvia Steinbach

“Nach gut einem Jahr Ampel-Koalition mit unvorhergesehenen Herausforderungen wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und Folgen für uns alle, bleiben von der politischen Rhetorik im Jahr 2022 vor allem die zwei Begriffe der Zeitenwende und des Wums bzw. Doppelwums in Erinnerung.  Auf diesen Wums bei der drängenden Problematik der Altersvorsorge warten wir aber seit über einem Jahr vergebens. Ein Jahr ist verstrichen, ohne dass sich nennenswerte Ansätze für eine zukunftsfeste Alterssicherung gezeigt haben. Aber die Bugwelle der Baby-Boomer rollt unausweichlich auf uns zu. Das nach fast einem Jahr Regierungszeit erst Ende November eine Fokusgruppe Altersvorsorge vom Kabinett eingesetzt worden ist, mit Zielvorgabe im Sommer 2023 eine Handlungsempfehlung für die Regierung vorzulegen, lässt nichts Gutes ahnen. Die Fokusgruppe soll sich primär mit den Prüfaufträgen aus dem Koalitionsvertrag beschäftigen, die die drei sehr gegensätzlichen Ideen der Koalitionspartner zusammenbringen soll bei statischen Faktoren bezüglich Eintrittsalter, Rentenniveau und Rentenbeiträgen. Die in der Luft liegende Spannung deutet eher auf einen zu erwartenden Blackout der Ampel hin.

Statt einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds neu zu kreieren, sehen wir als bessere Alternative nach wie vor Möglichkeiten zu Reformen bei Riester. Mit wenigen Stellschrauben wie der Absenkung der Beitragsgarantie, Verwaltungsvereinfachung bei den Zulagen und Ausweiten des Begünstigtenkreises, ließe sich relativ schnell auf Bewährtes aufbauen und weiterentwickeln.

Ebenso sehen wir als Union die dringende Notwendigkeit der Stärkung der zweiten und dritten Säule, wozu wir gut ausgebildete Vertriebe brauchen, die aufgrund der Komplexität der Angebote die Verbraucher durch den nachhaltigen Angebots-Dschungel provisionsgestützt führen können. Hierzu bedarf es klarer Regeln, die die Arbeit der Vermittler rechtssicher macht. Daran fehlt es zuweilen.

Während wir in Deutschland bezüglich der Provisionen für Vermittler ein klares Regelwerk im letzten Jahr gefunden haben, droht weiter Ungemach aus Brüssel, das es zu verhindern gilt.

Bezüglich der Regulatorik in Deutschland merkt man den frischen Wind der neuen BaFin-Leitung, die sich die erwünschte und zugestandene Beinfreiheit durch das BMF nach und nach greift. Die Konsultationsprozesse bezüglich diverser Merkblätter gilt es von Seiten der Politik kritisch zu begleiten.”

BFV zum Fachgespräch mit Unions-MdB im Deutschen Bundestag

Im Rahmen ihres Engagements für Versicherungsmakler, Verbraucher sowie kleine und mittelständische Versicherer war die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 24.11.2022 zu einem Fachgespräch mit MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) im Deutschen Bundestag. Mit dem Finanzexperten der CDUdiskutierten die BFV-Mitglieder Martin Gräfer (Vorstandsmitglied die Bayerische Versicherungsgruppe und Vorstandsvorsitzender die Bayerische Allgemeine Versicherung), Dr. Wolfgang Hofbauer (Vorstandsvorsitzender DMB Rechtsschutz-Versicherung), Erwin Hausen (BFV-Koordinator) und Uwe Kremer (Geschäftsführer kapital-markt intern Verlag). Das Themenspektrum bei dem regen Austausch war breit angelegt und betraf u. a. ++ die Veränderungen bei der Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten ++ die spartenbezogenen Courtageanteile am Gesamtvergütungsaufkommen eines Versicherungsmaklers ++ das von der BaFin zu Konsultation gestellte „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ++ die Entwicklungen im Umfeld der Restkreditversicherung seit deren Regulierung ++ die Poollandschaft und deren Bedeutung für Versicherungsmakler ++ die Positionierung zur Elementarschaden-(Pflicht)-Versicherung. Einmal mehr wurde anhand sehr detaillierter Fragen und Nachfragen sowie bei der Diskussion deutlich, wie tief der Berichterstatter der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Finanz- und Versicherungsmaterie drinsteckt. „Die BaFin hat mit § 48a VAG das notwendige Instrumentarium zur Missstandsaufsicht in der Hand, um gegen Versicherer mit Vergütungshöhen, die dem Kundeninteresse wiedersprechen, vorzugehen“, bekräftigt Dr. Brodesser die wichtige Aufgabe und zugleich die Möglichkeit der Aufsicht, aktiv Verbraucherschutz wahrzunehmen. Dies bedeutet zugleich, dass die geplanten BaFin-Auflagen zu den Vermittlervergütungen über das herangezogene Argument der „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte“ unnötig sind. Überdies sind sie rechtlich höchst fragwürdig, da der Gesetzgeber weder einen Provisionsdeckel eingeführt hat noch die Bestrebungen der BaFin, einen LV-Provisionsrichtwert einzuführen, unterstützt hat. Ideologiefrei und ohne Denkbarrieren zeigt Dr. Brodesser Kompetenz und Weitblick für die Finanz- und Versicherungsbranche, die man sich von jedem Fachpolitiker wünscht.

Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB,
Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages