Jahresausblick von Dr. Carsten Brodesser (CDU) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„In der Halbzeitbilanz der Ampel werden die inhaltlichen und ideologischen Gräben der Koalition immer offensichtlicher und lähmen das Vertrauen der Menschen und der Wirtschaft in das Regierungshandeln. Neben den andauernden Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, dem Nahostkonflikt durch den Terroranschlag der Hamas und der fortschreitenden Klimakrise, kommen viele handwerkliche und selbstverschuldete Fehler der regierenden Ampel hinzu, wie die durch das BVerfG-Urteil verursachte Haushaltskrise, die einen sprachlos machen.

Auf einen verlässlichen Haushalt 2024 warten wir noch, ebenso wie auf ein schlüssiges und abgestimmtes Konzept für die Altersvorsorge. Das BMF hat seinen Abschlussbericht der Fokusgruppe Altersvorsorge vorgelegt, der viele positive Aspekte und Empfehlungen der Union und der Branche aufgreift. Darin enthalten sind die wichtigen Botschaften der Absage an einen Staatsfonds, den der grüne Koalitionspartner aber dennoch nicht aufgeben möchte, und die Reformierung der Riester-Rente. Auch hier haben wir seit 2 Jahren konkrete Vorschläge gemacht, die in vielen Teilen erfreulicherweise aufgegriffen wurden. Was fehlt ist ein belastbarer Gesetzentwurf.

Während rot-grün primär die erste Säule in der Altersvorsorge stärken will, ohne aber die Parameter aufgrund der demographischen Entwicklung ändern zu wollen, will die FDP die Altersvorsorge über das Generationenkapital stärken. Die Haushaltskrise legt dieses Vorhaben noch bevor es im Haushalt verankert werden konnte, schon wieder auf Eis. Auf die Vorschläge zum Rentenpaket II des BMAS für die gesetzliche und die betrieblichen Altersvorsorge, warten wir seit Monaten ebenfalls. Die Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien gestaltet sich scheinbar schwierig. Wir haben als CDU/CSU derweil ein Konzept entwickelt, das alle drei Säulen (gesetzlich, betrieblich und privat) umfasst, da nach unserer Überzeugung nur durch deren Zusammenspiel eine ausreichende Absicherung im Alter gewährleistet werden kann. Dabei legen wir den Fokus vor allem auch auf die Gruppe der Gering- und Niedrigverdiener, die mit einer aus Riester fortentwickelten Zulagen-Rente in die Lage versetzt werden sollen, vorzusorgen.

Die Komplexität der Angebote und des Marktes und die Tragweite der Entscheidungen erfordern nach dem Verständnis der Union eine umfassende qualifizierte Beratung der Versicherten durch Vermittler und Finanzdienstleister, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher niederschwellig erfolgen sollte. Deshalb sprechen wir uns für ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Der Kunde soll selbst entscheiden können. Daher lehnen wir das ursprünglich in der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehene Provisionsverbot aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen ab. Der nun vorliegende Entwurf wurde zwar entschärft, für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh. Hier gilt es für uns als Politik, aber ebenso für alle Betroffenen, weiterhin wachsam zu sein auch nach der Europawahl im nächsten Jahr. Die steigende Zahl der regulatorischen Vorgaben aus Brüssel sehen und begleiten wir kritisch, da sie oftmals zu holzschnittartig und bürokratisch sind. Wir setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips im Versicherungssektor ein, wie es auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA fordert, um risikoarme Geschäftsmodelle von unverhältnismäßig hohem Regulierungsdruck zu befreien. Die Aufsichtspraxis muss sich an den Risikoprofilen und unternehmensindividuellen Geschäftsmodellen orientieren.

Bürokratische Überregulierung für Verbraucher z. B. bezüglich des Umfangs an notwendigen Informationen im Zuge des Beratungs- und Abschlussprozesses lehnen wir ab. Jede weitere Informationspflicht sollte auf ihren Mehrwert hin überprüft werden. Umfang und Inhalt sind verbrauchergerechter zu gestalten. Wir wollen durch den Ausbau der Digitalisierung der Prozesse bürokratische Entlastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Versicherungs- und Finanzwirtschaft erreichen. Der Einsatz von KI kann dabei hilfreich sein.“

Jahresausblick 2024 von Anja Schulz (FDP) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„Die Finanzmarktregulierung wurde dieses Jahr vor allem von Debatten über mögliche Provisionsbeschränkungen dominiert. Mit dem BaFin-Merkblatt wurde auf nationaler Ebene für kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte Klarheit geschaffen. Über eine angemessene Ausgestaltung des sogenannten Value-for-Money-Ansatzes gilt es noch im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie zu beraten. Diese könnte noch vor der anstehenden Europawahl im Juni verabschiedet werden. Allerdings besteht hier noch Nachbesserungsbedarf. Beim erwähnten Value for-Money müssen Begrifflichkeiten konkretisiert, nationale Begebenheiten angemessen berücksichtigt und der Umfang und die konkrete Ausarbeitung der Benchmarks auf ein Niveau gebracht werden, das für die Wirtschaft handhabbar ist. Anstelle eines allzu stark kostenzentrierten Ansatzes, der am Ende in einer Preisregulierung münden kann, müssen wir den Verbraucher und seine individuellen Bedürfnisse im Blick behalten. Dafür braucht es ein vielfältiges Angebot an Finanz- und Versicherungsangeboten mit unterschiedlichen Produktmerkmalen.

Vielfalt braucht es außerdem beim Angebot an Beratungsdienstleistungen. Deshalb bin ich weiterhin entschieden gegen ein vollständiges Provisionsverbot im Anlagebereich. Denn nur so können wir eine möglichst breite Bevölkerungsschicht für das Thema Investment zu begeistern. Nur so können wir die Anlagekultur in Deutschland stärken.

Stärken wollen wir überdies die private Altersvorsorge. Mit dem Abschlussbericht der ‚Fokusgruppe private Altersvorsorge’ wurden in diesem Sommer die politischen Weichen für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gelegt. Bis zum Sommer 24 soll ein Referentenentwurf vorliegen und beraten werden. Damit reißen wir die staatlich geförderte Altersvorsorge aus ihrem starren Korsett an Kriterien und schaffen mit dem Altersvorsorgedepot eine zusätzliche attraktive Form des privaten Vorsorge-Sparens. Dass schafft mehr Akzeptanz und steigert die Verbreitung.

Grundsätzliche Akzeptanz für den Kapitalmarkt und ein Verständnis für finanzielle Angelegenheiten werden wir mit der Initiative zur Finanzbildung von BMF und BMBF schaffen. Einen ersten wichtigen Meilenstein markiert dabei die Finanzbildungsplattform, die seit Anfang Dezember online ist. Sie bündelt öffentliche Angebote im Finanzbildungsbereich, macht sie sichtbar und bereit sie für unterschiedliche Zielgruppen auf. Im kommenden Jahr soll die Plattform dann auch um private Angebote erweitert werden. Hierfür werden zurzeit entsprechende Qualitätssicherungskriterien konzipiert. Parallel dazu laufen die Arbeiten an der nationalen Finanzbildungsstrategie, die möglichst bis Herbst 2024 fertiggestellt werden soll.

Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass sich die Debatten im kommenden Jahr weniger um Beschränkungen und Bevormundung drehen werden, dafür aber um das ‚Mehr‘ am Finanzmarkt: Mehr Informationen, mehr Vielfalt, mehr Freiheiten und mehr Möglichkeiten. Darauf freue ich mich!“

Jahresausblick 2024 von Michael Schrodi (SPD) MdB Finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion

„Die Halbzeitbilanz der Ampelkoalition im Bereich Finanzmarktpolitik ist positiv. Für das dritte Regierungsjahr blicken wir auf eine Reihe von Vorhaben und Themen, die u.a. den finanziellen Verbraucherschutz stärken, Geldwäsche effektiv bekämpfen und die Stabilität unseres Bankensystems nachhaltig aufstellen sollen.

Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem Empfehlungen für die Neugestaltung eines staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukts abgegeben wurden. Hierauf aufbauend wird die Bundesregierung im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann auch in die parlamentarischen Beratungen aufgenommen wird. In diesem Rahmen werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion insbesondere für eine Förderstruktur einsetzen, die schwächere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern gezielt berücksichtigt, aber natürlich auch für ein Produktdesign, das bei möglichst niedrigen Kosten und Risiken eine substanzielle Rendite für die Anleger abwirft.

Auch im Bereich Geldwäschebekämpfung setzen wir mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde gegen Finanzkriminalität weitere Impulse. Der Regierungsentwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz liegt bereits vor und wird gleich zu Beginn des nächsten Jahres im parlamentarischen Verfahren abgeschlossen. Deutschland erhält eine schlagkräftige Behörde, die vor allem in die Lage versetzt wird, relevante Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu bündeln, um Geldwäschern das Wasser abzugraben.

Auch das EU-Bankenpaket wird 2024 für uns Finanzpolitiker ein Thema werden. Mit dem Paket werden internationale Standards umgesetzt, die im Rahmen von Basel III vereinbart wurden. Im Rahmen der Beratungen zur nationalen Umsetzung werden wir als SPD-Bundestagsfraktion auf eine echte Stärkung der Finanzstabilität und -aufsicht achten.

Ich freue mich auf diese wichtigen Vorhaben, mit denen wir die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland weiter vorantreiben können.“

Jahresausblick von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) MdB Finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion

„Immer mehr institutionelle Investor*innensetzen auf Nachhaltigkeit. Denn sie wissen: Der Klimawandel stellt einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor in den Märkten der Zukunft dar. Ihn zu beachten hilft, Risiken zu minimieren und Anlagechancen zu erkennen. Diese Zusammenhänge im Rahmen der Anlageberatung auch stärker ins Bewusstsein von Kleinanleger*innen zu bringen, ist eine wichtige Aufgabe der vielen Finanzanlagevermittler*innen in ihrem täglichen direkten Kundenkontakt. Seit dem 2. August 2022 ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung verpflichtend. Trotzdem sind nachhaltige Geldanlagen laut einer Umfrage des BdB aus dem Oktober 2023 weiterhin nur rund der Hälfte der Befragten ein Begriff. Vor allem Wissenslücken und fehlende Informationen halten von nachhaltigen Geldanlagen ab. Dies macht deutlich: Der Prozess zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nach Mifid II ist womöglich zu komplex und wenig anlegerfreundlich und damit reformbedürftig.

Ist für mich von Belang, welche Auswirkungen meine eigene Geldanlage auf Umwelt- und soziale Kriterien hat? Möchte ich durch meine Anlage Positives bewirken – etwa durch Investitionen in schon nachhaltige Geschäftsmodelle oder Investitionen, die zu einer Transformation beitragen? Diese Fragen in einem jeden Beratungsgespräch zu klären, ist richtig und wichtig. Wie viel Mehrwert es jedoch bringt, Anleger*innen in die komplexen Nachhaltigkeitskonzepte der Taxonomie und Offenlegungsverordnung einzuführen und darüber hinaus konkrete Mindestquoten abzufragen, ist hingegen fraglich. Zumal beispielsweise hohe Taxonomiequoten von Finanzprodukten, aufgrund der fatalen Entscheidung Atom und Gas als nachhaltig zu klassifizieren, kein geeigneter Gradmesser dafür sind Negatives zu vermeiden oder Positives zu bewirken; und der ’Green Asset Ratio’ ein reformbedürftiger Indikator ist.

Anpassungsbedarf besteht auch bei der Regulierung nachhaltiger Finanzprodukte. Schließlich geht es darum, Kund*innen am Ende der Beratung ein zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen passendes Produkt anzubieten. Hier rächt sich, dass im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung versäumt wurde, neben Transparenzpflichten auch klare Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen. So kann sich eine Beraterin bspw. nicht darauf verlassen, ihrem ökologisch anspruchsvollen Kunden mit der Präferenz Positives zu bewirken mit einem ,dunkelgrünen‘ Art. 9 Produkt gerecht zu werden. Denn nur 60 Prozent dieser Fonds verfolgen nach einer aktuellen Studie der Uni Hamburg tatsächlich eine wirkungsorientierte Anlagestrategie.

Insgesamt gilt: Mit einfacheren und vor allem sinnvoller aufeinander abgestimmten Regeln ließe sich das wichtige Ziel, Nachhaltigkeit von Finanzanlagen in der Breite zu verankern, besser erreichen.“

Beratung und Vermittlung auf Provisionsbasis hat einen Wert für den Verbraucher

Die EU-Kommission liebäugelt mit einem Provisionsverbot. Konkret in die öffentliche Diskussion gebracht wurde das durch Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion. Daraufhin hatte die Fraktion der CDU/CSU mit der Kleinen Anfrage „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5487) der Bundesregierung 34 Fragen zu deren Einschätzung gestellt. In der Antwort verneint die Bundesregierung für sich und die BaFin eigene Erkenntnisse, dass die Provisionsberatung systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führt.

Demnach will die EU-Kommission gesetzliche Regelungen vorschreiben, die mindestens in Deutschland, wahrscheinlich auch in vielen anderen EU-Ländern, am Bedarf nicht nur vorbei gehen, sondern für Wirtschaft und Verbraucher schädlich sind. „Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben einer Gemeinschaft! Sie müssen notwendig sein und der Allgemeinheit dienen. Wenn ich, wie im vorliegenden Fall die Antworten belegen, mir weder über die Notwendigkeit im Klaren bin noch über die daraus resultierenden negativen Folgen für eine breite Allgemeinheit, ist das grundlegende Ziel verfehlt“, kritisiert Frank Kettnaker, Vorstand Vertrieb und Marketing Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. und Hallesche Krankenversicherung a.G., die EU-Bestrebungen.

Eine Beratung und Vermittlung auf Provisionsbasis ist nicht nachteilig für den Verbraucher, im Gegenteil, Beratung hat einen Wert, betont Markus Drews, Managing Director Canada Life Europe: „Ein über Jahrzehnte bewährtes System wird bereits seit einigen Jahren von einzelnen Kritikern angegriffen. Leider haben sie sich dabei Teile der Politik zum Instrument ihrer Argumentation machen können. Beim Durchlesen der fundierten Fragen der Kleinen Anfrage der Union und der Antworten der Bundesregierung darauf wird deutlich, wie wenig Substanz eine Generalkritik am Provisionssystem hat. Würde man sich stattdessen darauf konzentrieren, die tatsächlichen – und falls überhaupt vorhandenen – Missstände entschlossen anzugehen, dann wäre allen Beteiligten geholfen. Wir sollten noch viel deutlicher den Wert der Beratung hervorheben, denn der geht deutlich über die Dauer des eigentlichen Abschlusses eines Vertrages hinaus. Dass es in diesem für viele Verbraucher schwierigen finanziellen Umfeld nicht zu einer Kündigungswelle wertvoller Vorsorgeverträge gekommen ist, ist das Ergebnis professioneller Beratung durch die Branche. Und es ist der Verdienst all der Vermittler, die auch dann partnerschaftlich an der Seite ihrer Kunden stehen.“

Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, bricht eine Lanze für Versicherungsmakler und persönliche Beratung: „Bei der Diskussion um die provisionsbasierte Beratung wird die fachliche Leistung der Versicherungsmakler und freien Vermittler leider immer wieder auf einen reinen Produktverkauf reduziert. In Wahrheit geht es aber vielmehr um die Abfrage der echten Bedarfe und der individuellen Priorisierungen bei den Kunden. Wer Menschen bei der Absicherung existenzieller Risiken mit Absicht in eine Do it yourself-Versorgung treibt, begeht meiner Ansicht nach einen schweren Fehler, denn für die Beratungsversäumnisse von heute werden diese Menschen in Zukunft möglicherweise teuer bezahlen. Insofern finde ich gut, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort deutlich macht, dass sie ebenfalls Grenzen beim ‚Robo-Advice‘ und anderen Do it yourself-Alternativen sieht.“

Hermann Schrögenauer, Vorstand Vertrieb Lebensversicherung von 1871 a.G. München, betont, dass „eine gute Vorsorge und die Beratung dazu oft jahrzentlang in die Zukunft reichen. Daher ist es wichtig, dass die Beratung möglichst gut ist – und nicht, dass sie möglichst billig ist. Daher setzen wir uns klar für eine adäquate Vergütung für die unabhängigen Versicherungsmakler ein. Denn: sie stehen auch rechtlich auf der Seite des Kunden und können so ein passendes und individuelles Vorsorgekonzept ausarbeiten.“

Für den CDU-Finanzexperten MdB Dr. Carsten Brodesser ist in der Gesamtbetrachtung „die Antwort der Bundesregierung leider nicht zufriedenstellend, da sie, wie so oft, viele Fragen offen lässt. Dennoch gibt es auch manche klaren Aussagen. Sie ist ebenso wie wir der Auffassung, dass grundsätzlich jeder Kleinanleger Zugang zu einer persönlichen Beratung haben sollte. Auch der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass Provisionen in Deutschland zu einer für Verbraucher systematisch unvorteilhaften Beratung führen. Und sie hält fest, dass sowohl Honorar- als auch Provisionsberatung Vor- und Nachteile bereithalten. Dass sich die Bundesregierung auf Basis dieser Erkenntnisse noch nicht einmal der Forderung nach einem Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung anschließen kann und ein Provisionsverbot nicht klar ablehnt, zeigt einmal mehr die Zerstrittenheit der Ampel auch in dieser Frage.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) begrüßt, dass „die Bundesregierung Wert darauf legt, dass jeder Kleinanleger Zugang zu einer persönlichen Beratung hat. Das lässt sich mit einem Provisionsverbot nicht vereinbaren. Die Beratung und Vermittlung gegen Provision ist etabliert und funktioniert, wird vom Verbraucher angenommen, eine systematisch damit einhergehende unvorteilhafte Beratung für den Verbraucher ist nicht bekannt, negative Entwicklungen für Kleinanleger in Provisionsverbotsländern dagegen sind belegt. Sachliche Argumente für ein Provisionsverbot liegen nicht vor“, sagt BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Wir hoffen, dass die EU-Kommissarin McGuinness diese Haltung der Bundesregierung zu Kenntnis nimmt und die Provisionsverbotsüberlegungen auch auf europäischer Ebene eingestellt werden“, so Hausen.

Jahresausblick 2023 von Stefan Schmidt MdB Bündnis 90/Grüne

Stefan Schmidt
Stefan Schmidt, MdB Bündnis 90/Grüne
Mitglied Finanzausschuss Deutscher Bundestag

„Es ist nun ein Jahr her, dass wir Grüne uns zusammen mit SPD und FDP zu einer Fortschrittskoalition zusammengefunden haben. Coronakrise, Krieg in der Ukraine, Inflation, Energiesicherheit – eine Vielzahl an Herausforderungen mussten und müssen wir ad hoc managen, gleichzeitig dürfen wir auch langfristige Vorhaben nicht aus dem Blick verlieren.

Dazu gehört für mich unter anderem die längst überfällige Reform der privaten Altersvorsorge. Hier geht es voran: eine Fokusgruppe wird die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds prüfen, der ein effektives und kostengünstiges Angebot mit Abwahlmöglichkeit bietet. Wichtig ist für uns Grüne hierbei unter anderem, dass geprüft wird, wie die Vorsorge auch für untere Einkommensgruppen attraktiv wird. Schon im Sommer soll ein Abschlussbericht vorliegen, auf dem wir aufbauen können.

Auch im Bereich der Restschuldversicherung muss und wird es im kommenden Jahr vorangehen. Seit letztem Juli greift ja bereits der Provisionsdeckel, der noch in der vergangenen Legislaturperiode verankert wurde. Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir zusätzlich vereinbart, dass der Abschluss des Kredit- und des Versicherungsvertrags zeitlich entkoppelt werden muss. Es muss den Kreditnehmenden klar sein: der Versicherungsvertrag ist freiwillig und wird unabhängig vom Kreditvertrag abgeschlossen.

Nicht zuletzt begrüßen wir, dass die BaFin aktuell bei einigen Lebensversicherern genauer hinschaut und zu hohe Kostenbelastungen sowie die Rückvergütungspraxis bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten zum Gegenstand einer Konsultation macht. Zu hohe Kosten führen zu einer unangemessen niedrigen Rendite und im Endeffekt zu Versorgungslücken für die Versicherten. Das steht dem Ziel der kapitalbildenden Lebensversicherung, der Absicherung fürs Alter, entgegen. Sowohl unverhältnismäßig hohen Effektivkosten und Abschlussprovisionen, als auch Fehlanreizen im Vertrieb muss unbedingt entgegengewirkt werden – nicht zuletzt um das Vertrauen in die Branche zu stärken und zu erhalten.

Viele spannende Vorhaben und Debatten stehen für 2023 an, ich denke da z. B. an das Themenfeld ESG und Sustainable Finance oder die Debatte um die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Wir werden auch im nächsten Jahr wachsam bleiben und Handlungsbedarfe identifizieren – gemeinsam mit der Branche und den Versicherten.“

Jahresausblick 2023 von Michael Schrodi, MdB SPD

Michael Schrodi, MdB SPD
Finanzpolitischer Sprecher SPD-Bundestagsfraktion

„Die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geht auch im zweiten Regierungsjahr eine Vielzahl von finanzpolitischen Themen an, um den Koalitionsvertrag weiter umzusetzen und damit zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland beizutragen. Folgende, prominentere Vorhaben dürften im Jahr 2023 besondere Beachtung finden:

Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetz bringen wir eine Reihe von Verbesserungen und Erleichterungen für den Kapitalmarktzugang von Unternehmen, insbesondere Start-Ups, Wachstumsunternehmen und KMU auf den Weg. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Erleichterung von Kapitalerhöhungen soll dies vor allem zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen, die wir im Rahmen der angestrebten Transformation dringend brauchen, beitragen.

Zur Vorbereitung einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge wurde bereits zum Ende dieses Jahres eine ‚Fokusgruppe Altersvorsorge‘ eingerichtet. Diese hat zum 1. Dezember ihre Arbeit aufgenommen und wird sich im neuen Jahr insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob ein öffentlicher Fonds mit Abwahlmöglichkeit eingerichtet werden soll und ob alternativ oder ergänzend Produkte mit höheren Renditen gesetzlich anerkannt werden sollten.

Zur noch effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wollen wir ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem letzten FATF-Bericht erlassen. Wir schaffen u. a. eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und erschweren durch eine Fortsetzung der Digitalisierung und Verknüpfung von Registern kriminelle Machenschaften.

Ich bin überzeugt, dass wir im Jahr 2023 an die gute Zusammenarbeit und Ergebnisse des ersten Koalitionsjahrs anknüpfen können und damit sowohl im Interesse des Finanzstandorts Deutschland als auch für den finanziellen Verbraucherschutz weitere gute Fortschritte erzielen werden.“

Jahresausblick 2023 von Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU

Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU
Mitglied Finanzausschuss Deutscher Bundestag
© Silvia Steinbach

„Nach gut einem Jahr Ampel-Koalition mit unvorhergesehenen Herausforderungen wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und Folgen für uns alle, bleiben von der politischen Rhetorik im Jahr 2022 vor allem die zwei Begriffe der Zeitenwende und des Wums bzw. Doppelwums in Erinnerung.  Auf diesen Wums bei der drängenden Problematik der Altersvorsorge warten wir aber seit über einem Jahr vergebens. Ein Jahr ist verstrichen, ohne dass sich nennenswerte Ansätze für eine zukunftsfeste Alterssicherung gezeigt haben. Aber die Bugwelle der Baby-Boomer rollt unausweichlich auf uns zu. Das nach fast einem Jahr Regierungszeit erst Ende November eine Fokusgruppe Altersvorsorge vom Kabinett eingesetzt worden ist, mit Zielvorgabe im Sommer 2023 eine Handlungsempfehlung für die Regierung vorzulegen, lässt nichts Gutes ahnen. Die Fokusgruppe soll sich primär mit den Prüfaufträgen aus dem Koalitionsvertrag beschäftigen, die die drei sehr gegensätzlichen Ideen der Koalitionspartner zusammenbringen soll bei statischen Faktoren bezüglich Eintrittsalter, Rentenniveau und Rentenbeiträgen. Die in der Luft liegende Spannung deutet eher auf einen zu erwartenden Blackout der Ampel hin.

Statt einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds neu zu kreieren, sehen wir als bessere Alternative nach wie vor Möglichkeiten zu Reformen bei Riester. Mit wenigen Stellschrauben wie der Absenkung der Beitragsgarantie, Verwaltungsvereinfachung bei den Zulagen und Ausweiten des Begünstigtenkreises, ließe sich relativ schnell auf Bewährtes aufbauen und weiterentwickeln.

Ebenso sehen wir als Union die dringende Notwendigkeit der Stärkung der zweiten und dritten Säule, wozu wir gut ausgebildete Vertriebe brauchen, die aufgrund der Komplexität der Angebote die Verbraucher durch den nachhaltigen Angebots-Dschungel provisionsgestützt führen können. Hierzu bedarf es klarer Regeln, die die Arbeit der Vermittler rechtssicher macht. Daran fehlt es zuweilen.

Während wir in Deutschland bezüglich der Provisionen für Vermittler ein klares Regelwerk im letzten Jahr gefunden haben, droht weiter Ungemach aus Brüssel, das es zu verhindern gilt.

Bezüglich der Regulatorik in Deutschland merkt man den frischen Wind der neuen BaFin-Leitung, die sich die erwünschte und zugestandene Beinfreiheit durch das BMF nach und nach greift. Die Konsultationsprozesse bezüglich diverser Merkblätter gilt es von Seiten der Politik kritisch zu begleiten.“

BFV zum Fachgespräch mit Unions-MdB im Deutschen Bundestag

Im Rahmen ihres Engagements für Versicherungsmakler, Verbraucher sowie kleine und mittelständische Versicherer war die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 24.11.2022 zu einem Fachgespräch mit MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) im Deutschen Bundestag. Mit dem Finanzexperten der CDUdiskutierten die BFV-Mitglieder Martin Gräfer (Vorstandsmitglied die Bayerische Versicherungsgruppe und Vorstandsvorsitzender die Bayerische Allgemeine Versicherung), Dr. Wolfgang Hofbauer (Vorstandsvorsitzender DMB Rechtsschutz-Versicherung), Erwin Hausen (BFV-Koordinator) und Uwe Kremer (Geschäftsführer kapital-markt intern Verlag). Das Themenspektrum bei dem regen Austausch war breit angelegt und betraf u. a. ++ die Veränderungen bei der Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten ++ die spartenbezogenen Courtageanteile am Gesamtvergütungsaufkommen eines Versicherungsmaklers ++ das von der BaFin zu Konsultation gestellte „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ++ die Entwicklungen im Umfeld der Restkreditversicherung seit deren Regulierung ++ die Poollandschaft und deren Bedeutung für Versicherungsmakler ++ die Positionierung zur Elementarschaden-(Pflicht)-Versicherung. Einmal mehr wurde anhand sehr detaillierter Fragen und Nachfragen sowie bei der Diskussion deutlich, wie tief der Berichterstatter der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Finanz- und Versicherungsmaterie drinsteckt. „Die BaFin hat mit § 48a VAG das notwendige Instrumentarium zur Missstandsaufsicht in der Hand, um gegen Versicherer mit Vergütungshöhen, die dem Kundeninteresse wiedersprechen, vorzugehen“, bekräftigt Dr. Brodesser die wichtige Aufgabe und zugleich die Möglichkeit der Aufsicht, aktiv Verbraucherschutz wahrzunehmen. Dies bedeutet zugleich, dass die geplanten BaFin-Auflagen zu den Vermittlervergütungen über das herangezogene Argument der „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte“ unnötig sind. Überdies sind sie rechtlich höchst fragwürdig, da der Gesetzgeber weder einen Provisionsdeckel eingeführt hat noch die Bestrebungen der BaFin, einen LV-Provisionsrichtwert einzuführen, unterstützt hat. Ideologiefrei und ohne Denkbarrieren zeigt Dr. Brodesser Kompetenz und Weitblick für die Finanz- und Versicherungsbranche, die man sich von jedem Fachpolitiker wünscht.

Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB,
Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages