„In der Halbzeitbilanz der Ampel werden die inhaltlichen und ideologischen Gräben der Koalition immer offensichtlicher und lähmen das Vertrauen der Menschen und der Wirtschaft in das Regierungshandeln. Neben den andauernden Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, dem Nahostkonflikt durch den Terroranschlag der Hamas und der fortschreitenden Klimakrise, kommen viele handwerkliche und selbstverschuldete Fehler der regierenden Ampel hinzu, wie die durch das BVerfG-Urteil verursachte Haushaltskrise, die einen sprachlos machen.

Auf einen verlässlichen Haushalt 2024 warten wir noch, ebenso wie auf ein schlüssiges und abgestimmtes Konzept für die Altersvorsorge. Das BMF hat seinen Abschlussbericht der Fokusgruppe Altersvorsorge vorgelegt, der viele positive Aspekte und Empfehlungen der Union und der Branche aufgreift. Darin enthalten sind die wichtigen Botschaften der Absage an einen Staatsfonds, den der grüne Koalitionspartner aber dennoch nicht aufgeben möchte, und die Reformierung der Riester-Rente. Auch hier haben wir seit 2 Jahren konkrete Vorschläge gemacht, die in vielen Teilen erfreulicherweise aufgegriffen wurden. Was fehlt ist ein belastbarer Gesetzentwurf.
Während rot-grün primär die erste Säule in der Altersvorsorge stärken will, ohne aber die Parameter aufgrund der demographischen Entwicklung ändern zu wollen, will die FDP die Altersvorsorge über das Generationenkapital stärken. Die Haushaltskrise legt dieses Vorhaben noch bevor es im Haushalt verankert werden konnte, schon wieder auf Eis. Auf die Vorschläge zum Rentenpaket II des BMAS für die gesetzliche und die betrieblichen Altersvorsorge, warten wir seit Monaten ebenfalls. Die Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien gestaltet sich scheinbar schwierig. Wir haben als CDU/CSU derweil ein Konzept entwickelt, das alle drei Säulen (gesetzlich, betrieblich und privat) umfasst, da nach unserer Überzeugung nur durch deren Zusammenspiel eine ausreichende Absicherung im Alter gewährleistet werden kann. Dabei legen wir den Fokus vor allem auch auf die Gruppe der Gering- und Niedrigverdiener, die mit einer aus Riester fortentwickelten Zulagen-Rente in die Lage versetzt werden sollen, vorzusorgen.
Die Komplexität der Angebote und des Marktes und die Tragweite der Entscheidungen erfordern nach dem Verständnis der Union eine umfassende qualifizierte Beratung der Versicherten durch Vermittler und Finanzdienstleister, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher niederschwellig erfolgen sollte. Deshalb sprechen wir uns für ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Der Kunde soll selbst entscheiden können. Daher lehnen wir das ursprünglich in der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehene Provisionsverbot aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen ab. Der nun vorliegende Entwurf wurde zwar entschärft, für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh. Hier gilt es für uns als Politik, aber ebenso für alle Betroffenen, weiterhin wachsam zu sein auch nach der Europawahl im nächsten Jahr. Die steigende Zahl der regulatorischen Vorgaben aus Brüssel sehen und begleiten wir kritisch, da sie oftmals zu holzschnittartig und bürokratisch sind. Wir setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips im Versicherungssektor ein, wie es auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA fordert, um risikoarme Geschäftsmodelle von unverhältnismäßig hohem Regulierungsdruck zu befreien. Die Aufsichtspraxis muss sich an den Risikoprofilen und unternehmensindividuellen Geschäftsmodellen orientieren.
Bürokratische Überregulierung für Verbraucher z. B. bezüglich des Umfangs an notwendigen Informationen im Zuge des Beratungs- und Abschlussprozesses lehnen wir ab. Jede weitere Informationspflicht sollte auf ihren Mehrwert hin überprüft werden. Umfang und Inhalt sind verbrauchergerechter zu gestalten. Wir wollen durch den Ausbau der Digitalisierung der Prozesse bürokratische Entlastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Versicherungs- und Finanzwirtschaft erreichen. Der Einsatz von KI kann dabei hilfreich sein.“





Auch im Bereich Geldwäschebekämpfung setzen wir mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde gegen Finanzkriminalität weitere Impulse. Der Regierungsentwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz liegt bereits vor und wird gleich zu Beginn des nächsten Jahres im parlamentarischen Verfahren abgeschlossen. Deutschland erhält eine schlagkräftige Behörde, die vor allem in die Lage versetzt wird, relevante Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu bündeln, um Geldwäschern das Wasser abzugraben.
Anpassungsbedarf besteht auch bei der Regulierung nachhaltiger Finanzprodukte. Schließlich geht es darum, Kund*innen am Ende der Beratung ein zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen passendes Produkt anzubieten. Hier rächt sich, dass im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung versäumt wurde, neben Transparenzpflichten auch klare Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen. So kann sich eine Beraterin bspw. nicht darauf verlassen, ihrem ökologisch anspruchsvollen Kunden mit der Präferenz Positives zu bewirken mit einem ,dunkelgrünen‘ Art. 9 Produkt gerecht zu werden. Denn nur 60 Prozent dieser Fonds verfolgen nach einer aktuellen Studie der Uni Hamburg tatsächlich eine wirkungsorientierte Anlagestrategie.











