BFV: Fachgespräch mit der rentenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

Bei einem Fachgespräch tauschten sich Dr. Tanja Machalet (SPD) und Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV), insbesondere zu Rententhemen aus.

Der Weg zur rentenpolitischen Sprecherin

Dr. Machalet ist Mitglied des 20. Deutschen Bundestages und dort seit Dezember 2021 Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales (Berichterstatterin zum Thema Rente) sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und im Finanzausschuss. Sie ist zwar ‚Newcomerin‘ im Bundestag, aber ihr eilt der Ruf voraus, sich in ihrer 10jährigen Landtagsabgeordnetenzeit hohe Kompetenzen im Gesundheits- und insbesondere Rentenbereich erworben zu haben. Seit 2011 war Dr. Machalet Mitglied im Landtag Rheinland-Pfalz und ab 2016 Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie. Zudem war sie haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Insofern überrascht es nicht, dass sie im Januar 2022 zur rentenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion gewählt wurde.

Stabiles Rentenniveau und keine Regelrente mit 70

Ihre Ziele umreißt Tanja Machalet so: ++ Stabilisierung des Rentenniveaus und der Beitragssätze  ++ Verbesserung der bestehenden Erwerbsminderungsrenten  ++ Neue Impulse bei der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere mit Blick auf kleinere Unternehmen. Die Regelrente ab 70 ist für sie keine Lösung: „Wer bis 70 arbeiten möchte, kann dies jetzt schon mit der Flexi-Rente. Für viele sind aber hierbei gesundheitliche Probleme das Hindernis. Deswegen stärken wir als Koalition Prävention und Rehabilitation im Arbeitsleben.“

Betriebliche/private Vorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Dass die gesetzliche Rente für die meisten Bürgerinnen und Bürger der wichtigste Baustein der Altersvorsorge ist, aber zugleich oftmals einer Ergänzung mittels betrieblicher und/oder privater Rente bedarf, ist ihr bewusst, und so wurde auch über die private Rentenversicherung und Riester-Rente gesprochen. Ebenso über die Folgen der Inflation. Hier hofft Dr. Machalet, dass es nicht zu Kündigungen von wichtigen Policen wie BU-Versicherungen kommt. Da dürfte die Branche, wie zu Corona-Lockdownzeiten, gefordert sein, Lösungen anzubieten, die bei zeitweiligen Engpässen den Erhalt von wichtigem Versicherungsschutz ermöglichen.

Der konstruktive Austausch zwischen der BFV und der rentenpolitischen Sprecherin sowie weiteren Finanzexperten der SPD soll fortgesetzt werden.

BFV-Koordinator Erwin Hausen im Gespräch mit Dr. Tanja Machalet, rentenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion

ESG – Chance, Herausforderung, oder beides?

Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Die aktuellen Herausforderungen wie Hitzephasen, Gaskrise oder Starkregen zeigen, dass Umwelt- und Ressourcenthemen immer mehr an Bedeutung zunehmen. Aber auch die Buchstaben G für Governance und S für Social verlangen beim Thema Nachhaltigkeit immer mehr Aufmerksamkeit.  

Gerade in der Versicherungswirtschaft bietet sich die Chance, den Zug langfristig zumindest auf bessere Gleise zu setzen. Doch es bleiben viele Fragen offen und es gibt reichlich Diskussionsstoff, wie das am sinnvollsten geschehen soll.

Was bedeutet Nachhaltigkeit? 

Das Thema Nachhaltigkeit ist keineswegs eine neumodische Erscheinung. Geprägt wurde der Begriff 1713 von Hans Carl von Carlowitz. Als Antwort auf die damalige Holzknappheit forderte er eine nachhaltige Nutzung der Ressource. Er formulierte in seinem Werk “Sylvicultura oeconomica” den Grundsatz, dass nur so viele Bäume abgeholzt werden sollen, wie wieder nachwachsen können. Mit diesem Gedanken des Ressourcenschutzes präsentierte er erstmals eine langfristige Lösung, von der auch die kommenden Generationen profitieren sollten.  

Seitdem wurde der Begriff der Nachhaltigkeit stetig erweitert. Heute umfasst er längst nicht mehr nur die Forstwirtschaft. Am Begriff ESG lässt sich gut erkennen, dass neben dem Thema Umwelt (Environment) auch die Themen Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) eine große Rolle spielen. Und so werden die Begriffe ESG und Nachhaltigkeit immer häufiger als Synonyme genutzt.  

Wer ist zuständig für das Thema Nachhaltigkeit?  

Zunächst beruht das Thema Nachhaltigkeit zu einem Großteil auf freiwilliger Partizipation. Neben dem, was jeder einzelne im Alltag dazu beitragen kann, haben sich auch viele Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit auf die Fahne geschrieben. Anhand von ESG haben viele Unternehmen Handlungsfelder identifiziert, um sich an einer nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft zu beteiligen.  

Auf politischer Ebene initiierten die Vereinten Nationen 1972 eine Umweltkonferenz, die seitdem alle 10 Jahre stattfindet. Ein weiterer wichtiger Schritt war der Beschluss der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs). Diese geben Ziele in verschiedenen Bereichen zum Thema Nachhaltigkeit vor, wie zum Beispiel zu Krisen und Konflikten, zur Geschlechterungleichheit und natürlich zum Klimawandel. Mit der Verpflichtung, die Ziele bis 2030 zu erreichen, hat das Thema Nachhaltigkeit deutlich mehr Präsenz in der Gesellschaft und Wirtschaft gewonnen. In vielen Ländern wurden bereits erste Schritte gemacht, um die Zielerreichung zu ermöglichen. 

Warum wir in der Versicherungsbranche?  

Mit den neuen Zielen, die durch die SDGs oder das Pariser Klimaabkommen vereinbart wurden, gibt es nun viele Bereiche, die wachsen und ausgebaut werden. Das hat den Vorteil, dass hier Investitionsmöglichkeiten mit attraktiven Renditechancen entstehen, während sie gleichzeitig die Erreichung der gesteckten Ziele unterstützen. Und die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Gesellschaft führt dazu, dass sich immer mehr Kunden eine Möglichkeit für grünes Investment wünschen.  

Gleichzeitig wurde im Pariser Klimaabkommen festgelegt, dass ein konstanter Kapitalfluss für nachhaltige Energie Konzepte benötigt wird. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Blick der Regierung schnell auf die Versicherungsbranche fiel. Laut GDV gab es 2020 allein in der Lebensversicherung einen Kapitalanlagenbestand von 1.003,6 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt betrug im selben Jahr 442 Mrd. Euro. Mit dem in der Versicherungsbranche verfügbaren Kapital könnte bereits einiges bewegt werden. Damit dieses Kapital auch zunehmend in grüne Investments fließt, sollen Kunden besser über ihre Optionen informiert werden.  

Wie werden Kunden beraten? 

Damit die Informationen zu den Kunden gelangen, sind Versicherungsvermittler seit dem 02.08.2022 dazu verpflichtet die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen, wenn sie ein Versicherungsanlageprodukt vermitteln. Doch das ist leichter gesagt als getan. Denn um eine Empfehlung für ein nachhaltiges Finanzprodukt aussprechen zu können, müssen sich die Berater zunächst mit der EU-Offenlegungs- sowie der Taxonomie-Verordnung auseinandersetzen. Die Vorschriften in diesen Regulierungswerken sind zum einen jedoch sehr komplex und zum anderen noch gar nicht vollständig.  

Für die Abfrage unterscheidet die EU zwischen drei Arten von Nachhaltigkeitspräferenzen:

  • Nachhaltigkeit entsprechend der Taxonomie-Verordnung 

  • Nachhaltigkeit entsprechend der EU-Offenlegungsverordnung 

  • Nachhaltigkeitspräferenz durch Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAI)  

Einige Verbände haben bereits Leitfäden ausgearbeitet, um einen Überblick zu geben und bei der Beratung zu unterstützen. Doch noch bestehende Unklarheiten führen zunehmend zu Verunsicherung. Die Politik scheint sich über Regulierungen uneins zu sein, was die Situation nicht gerade verbessert. Ein Beispiel ist die kürzliche Diskussion über Gas und Atomkraft. Dieser galt jahrelang als nicht nachhaltig und erhielt nun für die Taxonomie-Verordnung ab 2023 den grünen Stempel.  

Zudem gilt: Eine individuelle Ausgestaltung gemäß der Nachhaltigkeitspräferenzen ist nur bei der freien Fondsauswahl möglich. Bei Produkten mit Garantiekomponente können spezifische Nachhaltigkeitspräferenzen nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden. 

Wo geht die Reise hin? 

Mit der Einführung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht. Doch es stellt sich die Frage, ob dieser zur richtigen Zeit kam. Denn aktuell fehlen noch viele notwendige Daten. Die Asset Manager sind erst ab dem 01.01.2023 dazu verpflichtet die ESG-spezifischen Daten zu melden. Und so ist die Abfrage nach den drei Nachhaltigkeitspräferenzen aktuell noch gar nicht umfänglich möglich. Die Unternehmensdaten bringen ab 2023 dann hoffentlich mehr Klarheit, sodass Vermittler leichter Empfehlungen aussprechen können. 

Was sich bereits jetzt abzeichnet ist, dass das Thema Nachhaltigkeit keine Modeerscheinung ist. Verordnungen hin oder her, die Kunden sehen Nachhaltigkeit zunehmend als wichtiges Kriterium bei ihren Anlageentscheidungen. Und die Nachfrage wird in Zukunft noch steigen – den Wünschen nachzukommen lohnt sich also.

Christoph Schröder

Direktionsbeauftragter Investment, Canada Life Assurance Europe plc

Seit Mitte 2017 verantwortet Christoph Schröder bei Canada Life die Vertriebsunterstützung im Bereich Investment und ist Ansprechpartner für unsere Fondspartner. Zuvor war er als Produktmanager bei der HDI Lebensversicherung und im Private Banking der BHF-BANK (heute Oddo BHF) tätig. Christoph Schröder ist gelernter Bankkaufmann und studierte BWL an der Universität Münster und der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

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Provisionsrichtwert-Rundschreiben: BaFin-Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen

An dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angestrebten Provisionsrichtwert bei Lebensversicherungen wird noch gearbeitet. Eigentlich wollte die BaFin Mitte August den Entwurf für ein diesbezügliches Rundschreiben bekannt geben und zur Konsultation stellen. Allerdings teil die Aufsicht auf Nachfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) aktuell mit, dass „die internen Arbeiten noch nicht abgeschlossen“ sind. Der Entwurf des Rundschreibens solle „innerhalb der nächsten Wochen auf der BaFin-Internetseite zur Konsultation gestellt werden“. Ein genauer Zeitpunkt könne derzeit aber nicht genannt werden.

„Wir sind gespannt, wie ein Provisionsrichtwert unter wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten so ausgestaltet werden kann, dass er eine starke Wirksamkeit entfaltet und zugleich keinen schwerwiegenden Markteingriff darstellt, der dem Parlamentsvorbehalt unterliegt“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen.

An der Konsultation des Rundschreibens will sich die BFV mit sachlichen Argumenten und konstruktiven Vorschlägen beteiligen.

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Von Lippenbekenntnissen und echtem Service

Arne Jenn, Inhaber von Arne Jenn Finanzkonzepte GmbH & Co. KG aus Köln, äußert sich im Interview mit der BFV zu aktuellen Entwicklungen und spricht über seine Wünsche in der künftigen Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften.

© Arne Jenn

Hallo Herr Jenn, schön, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um mit uns einmal eine Art Bestandsaufnahme hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Versicherern und Vermittlern durchzuführen. Aktuell bestimmen Pandemie, Krieg und Inflation die Nachrichten. Wie gehen Sie als Vermittler mit den derzeitigen Herausforderungen um?

Wir haben unser digitales Angebot erweitert. Termine fanden in der Pandemie anfangs nur telefonisch oder per Videoberatung statt, was aber erstaunlich gut geklappt hat. Durch die Kriegsereignisse haben wir noch stärker festgestellt, dass man berufliche Dinge nicht aufschieben und versuchen sollte, sie sehr zeitnah umzusetzen. Bei der Beratung zu Kapitalanlagen versuchen wir unsere Kunden noch mehr als bisher auf renditestärkere Produkte zu sensibilisieren, um zumindest einen Inflationsausgleich zu erzielen.

Wie hat aus Ihrer Sicht die Zusammenarbeit zwischen Vermittlern und Versicherern in den erschwerten Pandemie-Zeiten funktioniert?

Das war sehr unterschiedlich. Bei manchen Versicherern hat das immer erstaunlich gut und zuverlässig funktioniert — die Bearbeitungszeiten waren sehr ähnlich wie vorher. Bei vielen Gesellschaften war das Thema Erreichbarkeit und Bearbeitungsdauer mehr als grenzwertig. Dies hat bei uns zu einer noch stärkeren Fokussierung auf Hauptpartner geführt.

Egal in welche Branchen man derzeit schaut: Digitalisierung, Transformation und Nachhaltigkeit sind omnipräsent. Welche Rolle spielen diese Entwicklungen für Sie?

Das Wort Nachhaltigkeit wird leider immer häufiger zu einer Werbebotschaft ohne echten Kern „missbraucht“. Dabei ist das Thema wirklich wichtig. Es gibt aber zum Glück auch wirkliche Innovationen, die das Wort Nachhaltigkeit auch verdienen. Hier gilt für mich: „Lieber machen als nur darüber reden“.

Wie sind die Versicherer, durch die Vermittlerbrille betrachtet, hierbei aufgestellt?

Sehr unterschiedlich. Es gibt immer noch Gesellschaften, die uns die gesamte Post noch auf dem klassischen Zustellweg senden und unerträglich viel Papier versenden, was unserseits noch gescannt und dann geschreddert werden muss. Welche Zeit- und Ressourcenverschwendung! Leider sind auch einige Gesellschaften dabei, die ich von ihrer Produktqualität grundsätzlich schätze. Sollten sie aber hier nicht fortschrittlicher werden, würden wir uns nach Alternativen umschauen. Aber selbstverständlich gibt es auch hier bei einigen Unternehmen tolle Ideen und Umsetzungen zum Beispiel ein „Papierlos“-Nachlass.

Worin erhoffen Sie sich noch mehr Support und Angebote?

Die immer weitergehende Umsetzung der BiPRO-Schnittstellen und die nahezu papierlose Kommunikation muss weitergehen. Auch dass Gesellschaften Maklerverwaltungsprogramme zur Verfügung stellen, damit digital gearbeitet werden kann, zeigt, dass einige Versicherer hier vorbildlich denken. Die Erleichterung der Zusammenarbeit und der täglichen Arbeit im Maklerbüro ist aus meiner Sicht viel wichtiger als der letzte Prozentpunkt Courtage. Hier ist aus meiner Sicht beispielsweise die VEMA ein sehr positives Beispiel.

Inwiefern legen Ihre Kunden Wert auf Nachhaltigkeit?

Ich bin hierauf in den letzten 30 Jahren beruflich fast nie angesprochen worden. Es sei denn, ich habe es zum Thema gemacht. Es ist zwar gerade in aller Munde, aber oft sind es leider auch nur Lippenbekenntnisse…

Die digitale Transformation bietet bereits zahlreiche Möglichkeiten, Prozesse zu beschleunigen und zu automatisieren. Was läuft denn bereits in Sachen Antragsbearbeitung, Policierung, Änderungsmitteilung und Schadenbearbeitung im Workflow mit Versicherungen gut und was nicht?

Die Gesellschaften sind hier sehr unterschiedlich aufgestellt. Leider sind auch rechtliche Dinge oft nicht vollständig geklärt wie zum Beispiel die digitale Unterschrift, so dass einzelne Versicherer hier noch zurückhaltend sind. Auch bei der digitalen Post und der künstlichen Intelligenz tut sich gerade viel. Das wird es zukünftig noch leichter machen.

Innerhalb des Services sollten Versicherer welche Faktoren aus Ihrer Sicht noch mehr berücksichtigen?

Bessere Erreichbarkeit, schnelle Bearbeitung durch mehr qualifiziertes Personal wäre zumindest aus meiner Sicht sehr wünschenswert. Immer längere Wartezeiten in Warteschlangen am Telefon durch massiven Personalabbau sind extrem ärgerlich. Es kostet sehr viel unnötige Zeit und ist sehr nervend.

Wie beurteilen Sie die Kommunikationskultur der Versicherungsbranche gegenüber ihren Geschäftspartnern? Fühlen Sie sich gut informiert?

Leider nicht immer. Auch hier werden immer mehr direkte Ansprechpartner und Maklerbetreuer abgebaut. Nur noch digitale Rundschreiben gehen in der Masse der täglichen E-Mail-Flut häufiger unter. Der persönliche Kontakt darf nicht ganz verloren gehen. Das sollten Gesellschaften nicht unterschätzen.

Wie werden Versicherer mit dem Versicherungsmakler der Zukunft eine effiziente und nützliche Zusammenarbeit gemeinsam erreichen können und sie in ihren Belangen unterstützen?

Das zur Verfügung stellen von allen digitalen Möglichkeiten in Zusammenhang mit konkreten Ansprechpartnern bei fachlichen Fragen und auch bei der Schadenbearbeitung wäre aus meiner Sicht der Königsweg. Aber auch die Unterstützung im Bestandsgeschäft zur Haftungsreduzierung durch Kampagnen wäre sehr hilfreich, etwa alle Gebäudeversicherungen ohne Elementarschutz o.ä. anzuzeigen und uns leichte, unkomplizierte Umstellungsangebote zur Verfügung zu stellen.

Das Interview führte Daniel Ruths im Auftrag der BFV.

myLife wird Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Düsseldorf, 17.05.2022

Die myLife Lebensversicherung AG wird Mitglied bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Beide Häuser haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen und wollen ihr Engagement für die Interessen der Maklerschaft in Deutschland weiter ausbauen.

Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife, freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und betont: „Versicherungsmakler leisten einen großen sozialen Beitrag, indem sie Verbraucher unabhängig und mit einer breiten Produktauswahl hinsichtlich ihrer Altersvorsorge und ihres Versicherungsschutzes beraten. Als Nettoversicherer mit innovativen Vorsorge- und Investmentkonzepten ist es für uns eine Herzensangelegenheit, die Berater nun auch über die BFV zu fördern, weil sich hier ihre Interessen vereinen und sie mit der BFV eine noch stärkere Stimme erhalten.“

BFV-Koordinator Erwin Hausen fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Nettoversicherers myLife, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren.“

Informationen zur myLife Lebensversicherung AG

Die myLife Lebensversicherung AG bietet als deutsches Lebensversicherungsunternehmen ausschließlich Vorsorgelösungen an, bei denen Kunden und Finanzberater die Vergütung für die Beratungs- und Vermittlungsleistung unabhängig, individuell und direkt vereinbaren können. Geringe Produkt- und Verwaltungskosten sorgen zusätzlich dafür, dass mehr Geld für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz übrig bleibt. Maximale Transparenz und innovative Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss sowie unzählige Anpassungsmöglichkeiten während der Laufzeit schaffen darüber hinaus größtmöglichen Freiraum für die persönliche Vorsorge und Absicherung. Die myLife und ihre Vorsorgelösungen werden regelmäßig von führenden Ratingagenturen ausgezeichnet.

Markel Insurance engagiert sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Düsseldorf, 10.05.2022

Seit über 90 Jahren ist Markel als globaler Spezialversicherer mit dem Fokus gewerbliche Haftpflicht tätig. Die Markel Insurance SE ist seit Oktober 2018 ein deutscher Versicherer mit Hauptsitz in München und seit 2012 auf dem deutschen Markt tätig. Sitz der Muttergesellschaft Markel Corporation ist Richmond – Virginia.

„Als Spezialversicherer helfen wir Maklern, ihre Geschäftskunden bestmöglich abzusichern. Wir glauben an Zielgruppenkonzepte, denn mit unseren gewerblichen Haftpflichtlösungen versichern wir Freelancer sowie kleine und mittlere Unternehmen optimal und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten“, weist Markel auf seine Stärken hin.

„Wir konzentrieren uns als Spezialversicherer auf die gewerbliche Haftpflicht und verstehen Ihre Risiken deshalb genau. Als innovatives, dynamisches Team mit viel Unternehmergeist wollen wir mit Ihnen gemeinsam Erfolg haben. Unsere Produkte sind marktführend und umfassend. Ob Sie Vorreiter in Ihrer Branche oder auch alter Hase sind – mit unserem Versicherungsschutz halten wir Ihnen den Rücken frei“, so der Vorstandsvorsitzende Frederik Wulff.

„Wir begrüßen den Entschluss von Markel, im Sinne der Versicherungsmakler und maklerorientierten Versicherer bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler mitzuwirken und diese zu unterstützen“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Informationen zu Markel

Die Muttergesellschaft Markel Corporation ist mit 70 Büros in 16 Ländern tätig. Mit 18.900 Mitarbeitern weltweit – darunter 4.600 in Insurance und 55 Mitarbeitern in München – wurden 2020 mehr als 9,3 Mrd. USD Bruttoprämien erwirtschaftet. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.markel.de.

Neues Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung: BFV ist als Interessenvertreterin registriert

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat sich offiziell in das neue ‚Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung‘ eingetragen. Damit darf sie als ‚Registrierte Interessenvertreterin‘ weiterhin an öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag teilnehmen und sich an den Entwürfen für Gesetzesvorlagen beteiligen.

„Die BFV setzt sich für die Interessen der Versicherungsmakler und Verbraucher ein. Das ist jetzt auch im Lobbyregister hinterlegt und für jedermann einsehbar“, sagt BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Die Bundesarbeitsgemeinschaft begrüßt die Transparenz, die das Lobbyregister bringt. Erfreulich ist auch der unkomplizierte Zugang zu den Informationen über die gelisteten Interessenvertretungen.“

Bereits seit dem 19. Februar 2022 wird die BFV unter der Nummer R000688 im Lobbyregister geführt. Sie gehört damit zu den ersten Interessenvertretungen aus dem Bereich Versicherungen, die sich in dem neuen, elektronisch geführten Register ausweisen.

Das ‚Lobbyregistergesetz für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung‘ (LobbyRG) ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Interessenvertreter in das neue Lobbyregister eintragen, die „Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, oder dies in Auftrag geben“. Wer sich einträgt, akzeptiert außerdem einen Verhaltenskodex, der dazu verpflichtet, auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität tätig zu sein.

Titelbild: © mdaake/stock.adobe.com

Statements zur Versicherungs-Regulierung von Frank Schäffler, MdB FDP

Frank Schäffler (FDP), MdB, Mitglied im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages:

++ „In den Koalitionsverhandlungen mit SPD und Grünen mussten dicke Bretter gebohrt werden. Umso mehr freuen wir uns als FDP darüber, richtige und wichtige Akzente für die Versicherungs- und Kapitalmarktbranche und deren Kunden im Koalitionsvertrag gesetzt zu haben.

So haben wir beispielsweise eine Honorarverpflichtung bzw. ein Provisionsverbot in der Anlageberatung verhindert. Eine solch tiefgreifende Neuregelung für Beratungsdienstleistungen hätte die Vielfalt im Markt vernichtet und das Angebot für die Kunden geschmälert. Am Ende hätten wir englische Verhältnisse erlebt, die die Beratung in Finanzprodukten nur für eine kleine Gruppe erhalten hätte.

Ebenso ist ein Provisionsdeckel-Gesetz für Lebensversicherungsprodukte vom Tisch – ein Vorhaben, das noch bis vor wenigen Monaten intensiv im Finanzministerium und darüber hinaus diskutiert wurde. Dies lag uns auch deshalb am Herzen, weil wir die mittelständische Unternehmensstruktur der Vermittlungs- und Anlagebranche unbedingt erhalten wollen.

Provisionsdeckelungen hätten vor allem den Markteintritt junger Vermittler bzw. Berater unnötig erschwert, aber auch den Erhalt der differenzierten Angebotsstruktur des Marktes verhindert.

++ Wichtig für den Verbraucherschutz, aber auch für die mittelständische Struktur der Finanzanlagebranche war es, die bewährte Struktur der Aufsicht bei den IHKen und den Gewerbeämtern zu erhalten. Wie Sie wissen, wollte die alte Regierung die Finanzanlagevermittler unter die BaFin-Aufsicht stellen.

Dafür sollten rund 300 neue Mitarbeiter bei der BaFin eingestellt werden, um die zum Teil kleinteilige Struktur der Finanzanlagevermittler zu beaufsichtigen. Wir haben diesen Ansatz von Anfang an bekämpft, da die BaFin nach dem Wirecard-Skandal wahrlich andere Aufgaben zu bewältigen hat, und dies zu einer staatlich oktryierten Marktbereinigung geführt hätte.

++ Auf der anderen Seite erachten wir eine zeitliche Entkoppelung des Abschlusses eines Kreditvertrags und des Abschlusses einer Restschuldversicherung von mindestens einer Woche als durchaus sinnvoll. Eine solche Cooling-Down-Phase soll insbesondere Verbraucher vor überteuerten Policen und vor etwaigen Informationsasymmetrien im Markt schützen.

++ In den nächsten Monaten und Jahren werden wir alles daran setzen, auch weiterhin etwaigen Regulierungsfantasien hinsichtlich der Beratungs- und Provisionssysteme einen Riegel vorzuschieben und gleichzeitig die private und betriebliche Altersvorsorge zu reformieren. Die anhaltende Null- und Niedrigzinsphase setzt die Altersvorsorge enorm unter Druck. Daher braucht es mehr Flexibilität in der Anlagepolitik, mehr Möglichkeiten in Sachwerte wie Aktien oder Immobilien zu investieren und mehr Anreize sich um die eigene Altersvorsorge zu kümmern.“

Statements zur Versicherungs-Regulierung von Katharina Beck, MdB Bündnis90/Die Grünen

Katharina Beck, MdB, Finanzpolitische Sprecherin Bündnis90/Die Grünen:

++ „Als neue finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion werde ich für eine zukunftsfähige Finanzpolitik einstehen. Besonders wichtig sind mir die Themen ‚Sustainable Finance‘, Integration von CO2 in die Bilanzen, Corona-Hilfen und bessere Steuerpolitik. Ich möchte die Dynamik der Finanzmärkte und das Bankwesen nutzen, um den Weg in die Zukunft des Wirtschaftens positiv zu gestalten.

Deutschland soll zum führenden ,Sustainable Finance‘ Standort werden. Transparenz und Vergleichbarkeit sind essentielle Grundlagen für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Eine verlässliche Klassifizierung und Kommunikation von Nachhaltigkeit ist wichtig. Daher werde ich mich für eine gute Umsetzung der EU-Taxonomie und der ,Corporate Sustainability Reporting Directive‘ (CSRD) einsetzen.

++ Wichtig ist mir ein pragmatischer Ansatz, der sowohl effektiv für die sozialökologische Transformation als auch einfach ist. Beispielsweise dürfen Atom und Gas in der Taxonomie nicht als gleichermaßen nachhaltig gelten wie Erneuerbare Energien. Bei der begrüßenswerten Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für kleinere nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen setze ich mich auch für die einfache Umsetzbarkeit ein.

++ Ein Lieblingsprojekt, das ich vorantreiben werde, ist die Integration von CO2 in das Herzstück der Unternehmen, die Bilanzen. Auf Basis meiner 14 Jahre Praxiserfahrung kann ich sagen: Das ist eine der besten politischen Innovationen des Koalitionsvertrags. So eichen wir die Mechaniken unseres Wirtschaftens auf Zukunft. Klimaschutz wird sich endlich unternehmerisch lohnen, und zwar fair für alle Unternehmen.

Weitere Schwerpunkte meiner Arbeit sind die Corona-Hilfsprogramme und die Steuerpolitik. Steuern steuern; und somit werde ich mich weiter für eine Vereinfachung und einen höheren Grad an Gerechtigkeit im Steuersystem einsetzen. Bei allen Themen ist es mir vom Stil her ein Anliegen, im Dialog mit den relevanten Akteuren auf Augenhöhe zusammen zu arbeiten.“

Statement zur Versicherungs-Regulierung von Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU

Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:

++ „Die drei Regierungspartner traten im Wahlkampf mit sehr unterschiedlichen Konzepten in Bezug auf die Altersvorsorge und die Versicherungsthemen an. Entgegen zwischenzeitlicher Aussagen stellt der nunmehr geschlossene Koalitionsvertrag einen Minimalkonsens dar, auf den man sich einigen konnte, der aber zahlreiche Konfliktfelder bereithält. Bei der gesetzlichen Rente liegen die Probleme durch den demographischen Wandel seit Jahren auf der Hand.

Die von der letzten Regierung eingesetzte Rentenkommission hatte eine Reihe von Vorschlägen gemacht, um das Rentenniveau und den Beitragssatz langfristig zu stabilisieren. Ergänzend ist nun eine teilweise Kapitaldeckung vorgesehen, die wir als Union grundsätzlich begrüßen. Die Ampel will hierzu einen global am Kapitalmarkt anlegenden öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten. Diese vage Formulierung lässt viel Raum für unterschiedliche Varianten. Als CDU/CSU hatten wir das Modell einer Aktienrente vorgeschlagen, als ‚Starthilfe‘ für die nächste Generation. Finanziert bis zum 18. Lebensjahr durch den Staat. Andere Ansätze sind ebenfalls in der Diskussion.

++ Die in der großen Koalition vereinbarte Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde leider aufgrund der Verweigerungshaltung des damaligen Finanzministers Scholz verhindert. Reformvorschläge aus der Branche und der CDU/CSU gab es zuhauf. So hätten z. B. eine optionale Absenkung der Beitragsgarantie, die Entbürokratisierung der Zulagenbeantragung und die Erweiterung des Förderberechtigtenkreises die private Altersvorsorge gestärkt.

Stattdessen wurde die Riesterrente aus ideologischen Gründen an die Wand gefahren. Der Bestand von über 16 Millionen Verträgen soll zwar gesichert bleiben, aber ohne Reformen macht sich die Ampelkoalition hier der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge – gerade für Geringverdiener – begrüßen wir grundsätzlich. Ein ‚öffentlich verantworteter Fonds‘ darf dabei jedoch weder die Chancen von privaten Vorsorgeproduktanbietern ausbremsen noch zum Schattenhaushalt für Investitionsvorhaben der Regierung werden.

++ Das von Teilen der Ampel vorgesehene Verbot einer provisionsgestützten Beratung ist zwar zunächst vom Tisch, die Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode lassen jedoch befürchten, dass perspektivisch gerade SPD und Grüne eine ausschließliche Honorarberatung festschreiben wollen. Diese würde für weite Teile der Verbraucher eine qualifizierte Beratung in Fragen der Alterssicherung, Vorsorge und Kapitalbildung erschweren.

Gleichzeitig bestehen bereits jetzt umfangreiche Dokumentationspflichten, deren Kerngedanke des Verbraucherschutzes zwar richtig, aber deren praktische Umsetzung zu überbordender Bürokratie bei geringem Mehrwert führt. In der CDU/CSU-Fraktion werden wir uns weiter für verbraucherfreundliche und lebensnahe Regelungen einsetzen. Insofern lehnen wir auch die geplante Einführung einer ‚Cooling-Off-Period‘ von einer Woche zwischen dem Abschluss eines Darlehensvertrags und der Restschuldkreditversicherung ab.“