Jahresausblick 2023 von Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU

Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU
Mitglied Finanzausschuss Deutscher Bundestag
© Silvia Steinbach

“Nach gut einem Jahr Ampel-Koalition mit unvorhergesehenen Herausforderungen wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und Folgen für uns alle, bleiben von der politischen Rhetorik im Jahr 2022 vor allem die zwei Begriffe der Zeitenwende und des Wums bzw. Doppelwums in Erinnerung.  Auf diesen Wums bei der drängenden Problematik der Altersvorsorge warten wir aber seit über einem Jahr vergebens. Ein Jahr ist verstrichen, ohne dass sich nennenswerte Ansätze für eine zukunftsfeste Alterssicherung gezeigt haben. Aber die Bugwelle der Baby-Boomer rollt unausweichlich auf uns zu. Das nach fast einem Jahr Regierungszeit erst Ende November eine Fokusgruppe Altersvorsorge vom Kabinett eingesetzt worden ist, mit Zielvorgabe im Sommer 2023 eine Handlungsempfehlung für die Regierung vorzulegen, lässt nichts Gutes ahnen. Die Fokusgruppe soll sich primär mit den Prüfaufträgen aus dem Koalitionsvertrag beschäftigen, die die drei sehr gegensätzlichen Ideen der Koalitionspartner zusammenbringen soll bei statischen Faktoren bezüglich Eintrittsalter, Rentenniveau und Rentenbeiträgen. Die in der Luft liegende Spannung deutet eher auf einen zu erwartenden Blackout der Ampel hin.

Statt einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds neu zu kreieren, sehen wir als bessere Alternative nach wie vor Möglichkeiten zu Reformen bei Riester. Mit wenigen Stellschrauben wie der Absenkung der Beitragsgarantie, Verwaltungsvereinfachung bei den Zulagen und Ausweiten des Begünstigtenkreises, ließe sich relativ schnell auf Bewährtes aufbauen und weiterentwickeln.

Ebenso sehen wir als Union die dringende Notwendigkeit der Stärkung der zweiten und dritten Säule, wozu wir gut ausgebildete Vertriebe brauchen, die aufgrund der Komplexität der Angebote die Verbraucher durch den nachhaltigen Angebots-Dschungel provisionsgestützt führen können. Hierzu bedarf es klarer Regeln, die die Arbeit der Vermittler rechtssicher macht. Daran fehlt es zuweilen.

Während wir in Deutschland bezüglich der Provisionen für Vermittler ein klares Regelwerk im letzten Jahr gefunden haben, droht weiter Ungemach aus Brüssel, das es zu verhindern gilt.

Bezüglich der Regulatorik in Deutschland merkt man den frischen Wind der neuen BaFin-Leitung, die sich die erwünschte und zugestandene Beinfreiheit durch das BMF nach und nach greift. Die Konsultationsprozesse bezüglich diverser Merkblätter gilt es von Seiten der Politik kritisch zu begleiten.”

BFV zum Fachgespräch mit Unions-MdB im Deutschen Bundestag

Im Rahmen ihres Engagements für Versicherungsmakler, Verbraucher sowie kleine und mittelständische Versicherer war die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 24.11.2022 zu einem Fachgespräch mit MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) im Deutschen Bundestag. Mit dem Finanzexperten der CDUdiskutierten die BFV-Mitglieder Martin Gräfer (Vorstandsmitglied die Bayerische Versicherungsgruppe und Vorstandsvorsitzender die Bayerische Allgemeine Versicherung), Dr. Wolfgang Hofbauer (Vorstandsvorsitzender DMB Rechtsschutz-Versicherung), Erwin Hausen (BFV-Koordinator) und Uwe Kremer (Geschäftsführer kapital-markt intern Verlag). Das Themenspektrum bei dem regen Austausch war breit angelegt und betraf u. a. ++ die Veränderungen bei der Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten ++ die spartenbezogenen Courtageanteile am Gesamtvergütungsaufkommen eines Versicherungsmaklers ++ das von der BaFin zu Konsultation gestellte „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ++ die Entwicklungen im Umfeld der Restkreditversicherung seit deren Regulierung ++ die Poollandschaft und deren Bedeutung für Versicherungsmakler ++ die Positionierung zur Elementarschaden-(Pflicht)-Versicherung. Einmal mehr wurde anhand sehr detaillierter Fragen und Nachfragen sowie bei der Diskussion deutlich, wie tief der Berichterstatter der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Finanz- und Versicherungsmaterie drinsteckt. „Die BaFin hat mit § 48a VAG das notwendige Instrumentarium zur Missstandsaufsicht in der Hand, um gegen Versicherer mit Vergütungshöhen, die dem Kundeninteresse wiedersprechen, vorzugehen“, bekräftigt Dr. Brodesser die wichtige Aufgabe und zugleich die Möglichkeit der Aufsicht, aktiv Verbraucherschutz wahrzunehmen. Dies bedeutet zugleich, dass die geplanten BaFin-Auflagen zu den Vermittlervergütungen über das herangezogene Argument der „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte“ unnötig sind. Überdies sind sie rechtlich höchst fragwürdig, da der Gesetzgeber weder einen Provisionsdeckel eingeführt hat noch die Bestrebungen der BaFin, einen LV-Provisionsrichtwert einzuführen, unterstützt hat. Ideologiefrei und ohne Denkbarrieren zeigt Dr. Brodesser Kompetenz und Weitblick für die Finanz- und Versicherungsbranche, die man sich von jedem Fachpolitiker wünscht.

Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB,
Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages