AfW und BFV betonen gesetzlich verankerte Stellung: Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers bleibt zentrale Eigenschaft

Berlin, 25.11.2025. Trotz des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Dresden zur Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘ in der Maklerwerbung halten der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) ausdrücklich an der Einordnung fest: Versicherungsmaklerinnen und -makler sind und bleiben unabhängig. Diese gemeinsame Haltung bekräftigen AfW-Vorstand Norman Wirth und BFV-Koordinator Erwin Hausen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.

Das OLG Dresden hatte mit Urteil vom 28. Oktober 2025 (Az. 14 U 1740/24) entschieden, dass einzelne Versicherungsmaklerinnen und -makler in ihrer werblichen Außendarstellung nicht mit dem Begriff ‚unabhängig‘ auftreten dürfen, wenn sie – wie branchenüblich – eine Courtage von Versicherern erhalten. Zur Begründung verwies das Gericht auf eine wettbewerbsrechtliche Auslegung, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem Begriff ‚unabhängig‘ eine vollständige wirtschaftliche Losgelöstheit von Produktgebern verstehen könnten.

AfW und BFV stellen klar: Dieses Urteil betrifft ausschließlich die Außendarstellung einzelner Marktteilnehmer. Andere Verkehrskreise – insbesondere Berufsverbände, politische Institutionen, Journalistinnen und Journalisten sowie wissenschaftliche Einrichtungen – sind nicht rechtlich gebunden, den Begriff ‚unabhängig‘ im Zusammenhang mit dem Berufsbild des Versicherungsmaklers nicht mehr zu verwenden.

„Der deutsche Gesetzgeber hat unmissverständlich festgelegt, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler Sachwalter der Kundinnen und Kunden sind“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Sie arbeiten im Auftrag der Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht der Versicherer. Die Unabhängigkeit ergibt sich aus dieser Rechtsstellung und nicht allein aus dem Vergütungsmodell. Deshalb halten wir auch nach diesem Urteil daran fest, den Versicherungsmakler als unabhängigen Vermittler zu bezeichnen – und das mit voller Überzeugung und ganz besonders auch im Rahmen der #DIE34er-Initiative.“

Auch Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, betont: „Der Begriff der Unabhängigkeit ist für das Selbstverständnis der Maklerschaft und für das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zentral. Wir sehen keinerlei Anlass, aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Einzelentscheidung die jahrzehntelang etablierte und gesetzlich verankerte Rolle der Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler infrage zu stellen. Wer auf der Seite des Kunden steht, ohne Bindung an einzelne Anbieter, ist unabhängig – und sollte auch so bezeichnet werden dürfen.“

Beide Organisationen sehen darüber hinaus auch für Medien keinen Hinderungsgrund, weiterhin von ‚unabhängigen Versicherungsmaklern‘ zu sprechen – sofern die journalistische Einordnung dem gesetzlichen Sachverhalt entspricht. Das Urteil des OLG Dresden steht einer solchen Wortwahl aus Sicht von AfW und BFV jedenfalls nicht entgegen.

Der AfW sensibilisiert seine Mitgliedsunternehmen angesichts der aktuellen Rechtslage im Hinblick auf die Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘  in werblichen Aussagen. Um unnötige Abmahnrisiken zu vermeiden, wird eine zurückhaltende Verwendung in der Außendarstellung empfohlen. „Gleichzeitig gilt“, so Norman Wirth, „dass wir unsere Mitglieder selbstverständlich unterstützen, wenn sie ausschließlich wegen der Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘ rechtlich angegriffen werden. Hier stehen wir solidarisch an der Seite unserer Mitglieder.“

AfW und BFV bekräftigen abschließend: Die Unterscheidbarkeit der unabhängigen Maklerschaft vom gebundenen Vertrieb ist ein zentrales Element eines funktionierenden, verbraucherorientierten Beratungsmarktes – und muss auch künftig sichtbar, verstehbar und benennbar bleiben.

Über den AfW Bundesverband Finanzdienstleistung:

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberaterinnen und Finanzberater. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklerinnen und -maklern sowie Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Aufsicht, Öffentlichkeit und Produktgebern.

Über die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV):

Die BFV wird von mittelständischen Versicherern unterstützt, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und sich gemeinsam für die Stärkung der unabhängigen Versicherungsmakler einsetzen. Diese sind überzeugt, dass die kundenorientierten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler aufgrund des gesetzlichen Beratungs- und Vermittlungsauftrages sowie dem breiten Produktzugriff als Sachwalter des Kunden praktizierten Verbraucherschutz darstellen. Das drückt auch der Claim aus: BFV – Versicherung braucht Makler.

BFV-Befragung zur wachsenden Regulatorik im Vermittleralltag: Regulierung ohne Ende – Versicherungsmakler fürchten zunehmenden Bürokratieaufwand

Berlin, 14.10.2025. Zum Jahresende häufen sich die Überstunden im Maklerbüro – bedingt durch vermehrte Kundenanfragen und Beratung, aber auch durch Verwaltung und Dokumentation. Vermittler befürchten, dass die immense Arbeitsbelastung künftig noch zunehmen könnte, wie eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Versicherungsmakler (BFV) in Kooperation mit dem Fachmagazin AssCompact belegt. Die Antworten von 565 befragten Vermittlern zeigen: Über drei Viertel der Makler sind überzeugt, dass regulatorische Anforderungen in Zukunft verschärft werden. Unterstützung erhoffen sich Vermittler von digitalen Lösungen – und von ihren Produktpartnern.

Versicherungsmakler blicken sorgenvoll in die Zukunft, wenn es um Regulierung geht. 82,1 % gehen davon aus, dass die regulatorischen Anforderungen weiter steigen werden. Nur 1,2 % erwarten, dass die Vorgaben demnächst vereinfacht werden, die Anforderungen sinken und es weniger Bürokratie geben wird. 9,7 % glauben, dass die Regulierung auf dem aktuellen Niveau bleibt. Vermittler unter 50 Jahren sind besonders pessimistisch: 86,6 % von ihnen befürchten eine zunehmende Regulierung. Kein einziger Makler geht in dieser Altersgruppe davon aus, dass die Anforderungen in Zukunft geringer werden.

Digitale Technologien könnten Entlastung bringen. Rund 60 % der Makler (59,7 %) schätzen das Potenzial sehr hoch oder eher hoch ein, Aufwände durch eine stärkere Digitalisierung zu reduzieren. 10,8 % halten die Möglichkeiten digitaler Lösungen für (eher) gering. Über ein Viertel der Makler (26 %) steht dem Thema neutral gegenüber. Erneut stechen die unter 50-Jährigen heraus: Hier sind es über drei Viertel (77,7 %), die sich von digitalen Prozessen Entlastung versprechen (Antwortoptionen ‚sehr hoch‘ oder ‚eher hoch‘). Bei den über 50-Jährigen sind es 55,2 %.

Makler erwarten Unterstützung von ihren Produktpartnern. In vielen Bereichen ist der Wunsch nach mehr Entlastung durch die Produktpartner groß (Antwortoptionen ‚Unterstützungsbedarf sehr hoch‘ oder ‚eher hoch‘).So wünschen sich 81,8 % der befragten Makler, dass Versicherer ihre Verwaltungsprozesse vereinfachen. Bei den unter 50-Jährigen sind es sogar 85,7 %. Für insgesamt 78,6 % steht die Reduzierung von Haftungsrisiken im Fokus. 76,6 % geben an, dass ihnen bessere digitale Tools zur Dokumentation deutlich weiterhelfen würden. Weitere Felder sind bessere Beratungshilfen (63 %), Schulungen zu regulatorischen Änderungen (57,3 %) und Unterstützung bei der Umsetzung der ESG-Vorgaben (49,2 %).

„Versicherungsmakler legen Wert auf kundenindividuell passende Produkte und auf qualitativ hochwertige Beratung“, sagt Erwin Hausen, Koordinator der BFV. „Dafür brauchen sie passende Rahmenbedingungen: Effiziente und verlässliche Prozesse, digitale Tools und vor allem ausreichend Zeit für die persönliche Kundenbetreuung. Dafür setzen wir uns ein.“ Die Mitgliedsunternehmen der BFV – darunter zahlreiche etablierte Maklerversicherer – engagieren sich aktiv dafür, den Beruf des Versicherungsmaklers zukunftsfähig zu gestalten. Gemeinsames Ziel ist es, Vermittler mit Hilfe digitaler Lösungen, effizienter Prozesse und passgenauer Schulungen nachhaltig zu entlasten.

Die Kernaussagen aus dem ersten Teil der Studie. Wesentliches Ergebnis des ersten Teils der Studie ist, dass die Versicherungsmakler die Regulierung differenziert bewerten: Einerseits identifizieren sie Regulierungen, die Verbrauchernutzen stiften. Andererseits beklagen sie Auflagen, die trotz großem Aufwand einen geringen Mehrwert für die Kunden liefern. So erkennen viele Vermittler den Nutzen bei Kundenaufklärung (71,9 %) und Weiterbildung(66,9 %). Dagegen halten deutlich weniger Versicherungsmakler die Anforderungen durch den DSGVO-Schutz (22,5 %), die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage (12 %) und Anpassungen durch ESG (10,8 %) für einen hilfreichen Mehrwert im Sinne des Kunden. Zudem schätzenüber 90 % den Aufwand für Dokumentationspflichten (z. B. IDD, MiFID II) als sehr hoch oder eher hoch ein.

Die Überregulierung geht zu Lasten der Verbraucher. Interessant ist daher im deutschen und europäischen Überregulierungskontext eine aktuelle Aussage von Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU), Drogenbeauftragter der Bundesregierung und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Im Interview mit der Rhein-Zeitung (16.09.2025) erläutert der Bundestagsabgeordnete zu Kritik an der Bürokratie:„Fast die Hälfte der ärztlichen Arbeitszeit geht für Dokumentation drauf. Das entspricht 32.000 Vollzeitstellen, die eigentlich am Patienten gebraucht würden. Wir haben also nicht in erster Linie einen Personalnotstand – wir haben einen Bürokratienotstand.“

Auf die negativen Folgen der Überregulierung für Verbraucher machte BFV-Koordinator Erwin Hausen bereits bei Veröffentlichung des ersten Studienteils aufmerksam: „Eine Überregulierung führt dazu, dass für qualifizierte Beratungen weniger Zeit bleibt. Doch die ist der eigentliche Kern des Verbraucherschutzes.“ Daher appelliert Hausen: „Während viele Politiker erkennen, dass die Überregulierung der Wirtschaft und den Verbrauchern schadet und daher ein Bürokratieabbau längst überfällig ist, scheint dies in deutschen und europäischen Gesetzgebungsgremien und Aufsichtsbehörden noch nicht bei jedem angekommen zu sein. Nicht Reden ist wichtig, sondern Handeln, vom Regulierungs-Moratorium bis hin zum Abbau belastender aber kaum hilfreicher Bürokratie.“

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Aktuelle Vermittlerbefragung zur wachsenden Regulatorik: Versicherungsmakler beklagen hohen Zeitaufwand für bürokratische Aufgaben

  • Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV): „Überregulierung frisst Zeit und untergräbt den Verbraucherschutz“
  • Einen Tag pro Woche verbringen Makler durchschnittlich mit regulatorischen Aufgaben
  • Mehr als 90 % empfinden Dokumentations- und Berichtspflichten als hohe Belastung
  • Kleine und mittelständische Betriebe sind in ihrer Existenz gefährdet
  • Jeder Dritte hat schon über den Rückzug aus dem Beruf nachgedacht

Montabaur, 23.06.2025. Steigende regulatorische Anforderungen gehen zu Lasten der persönlichen Kundenberatung. Das ist ein zentrales Ergebnis der Studie ‚Regulatorische Anforderungen für Versicherungsvermittler‘, die die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) in Kooperation mit dem Fachmagazin AssCompact durchgeführt hat. Die Antworten von 565 Teilnehmern zeigen: Die Regulatorik stellt mittlerweile eine existenzgefährdende Alltagsbelastung für Vermittler dar – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Tatsächlich hat jeder dritte Makler schon darüber nachgedacht, sich aufgrund der zunehmenden administrativen Pflichten aus dem Geschäft zurückzuziehen.

Immense Bürde im Vermittleralltag. Die meisten Versicherungsmakler (45,7 %) verbringen durchschnittlich einen Tag pro Woche (zwischen 6 und 10 Stunden) damit, regulatorische Aufgaben zu erfüllen. Über ein Viertel (28 %) benötigt sogar noch länger, in Einzelfällen sogar mehr als 15 Stunden wöchentlich. Nur ein Fünftel (20,5 %) der Befragten gibt an, weniger als 5 Stunden zu brauchen. Der enorme administrative Aufwand geht aus Sicht der BFV klar zu Lasten der Kunden. Denn über die Hälfte der Befragten gibt an, dass pro Kundentermin bis zu 60 Minuten auf regulatorisch bedingte Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben entfallen.

Zeitfresser oder hilfreicher Mehrwert im Sinne des Kunden? Einige Anforderungen erfordern besonders viel Mühe: So schätzenüber 90 % den Aufwand für Dokumentationspflichten (z. B. IDD, MiFID II) als sehr hoch oder eher hoch ein. Auch die Haftung und Berichterstattung (87,1 %), die DSGVO (83,4 %) und Kundenaufklärungspflichten (82,5 %) werden von einer ganz überwiegenden Mehrheit als sehr oder eher aufwändig empfunden. Der Mehrwert für den Kunden steht aus Maklersicht nicht immer im Verhältnis dazu: Zwar erkennen viele Vermittler den Nutzen einzelner Vorgaben, etwa bei Kundenaufklärung (71,9 %) und Weiterbildung(66,9 %). Deutlich weniger halten die Anforderungen durch den DSGVO-Schutz (22,5 %), die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage (12 %) und Anpassungen durch ESG (10,8 %) für einen hilfreichen Mehrwert im Sinne des Kunden.

Die zunehmende Regulatorik geht zu Lasten der kleinen und mittelständischen Maklerhäuser. Davon zeigen sich 90,3 % der Befragten überzeugt. Gerade die kleinen und mittelständischen Betriebe haben oftmals weniger Ressourcen für die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen und werden durch die Vielzahl an Vorgaben und Aufwendungen unverhältnismäßig stark belastet. Insgesamt jeder Dritte (35,8 %) der Befragten hat nach eigenen Angaben schon mit dem Gedanken gespielt, aufgrund der Regulierungsflut das Geschäft aufzugeben.

„Regulierung ist wichtig – keine Frage. Den Mehrwert und Verbrauchernutzen betonen auch Versicherungsmakler ganz klar bei der Weiterbildung und Kundenaufklärung“, so Erwin Hausen, Koordinator der BFV. „Aber eine Überregulierung führt dazu, dass für qualifizierte Beratungen weniger Zeit bleibt. Doch die ist der eigentliche Kern des Verbraucherschutzes.“ Die Mitgliedsunternehmen der BFV – darunter zahlreiche etablierte Maklerversicherer – setzen sich daher aktiv für praxisnahe Lösungen bei europäischem und deutschem Gesetzgeber und Aufsicht ein. Zudem arbeiten sie gemeinsam daran, Vermittler durch digitale Tools, schlanke Prozesse und zielgerichtete Schulungen zu entlasten. „Die Überregulierung frisst Zeit, die für die persönliche Kundenberatung und -betreuung gebraucht wird. Das betonen wir in unseren Stellungnahmen auf politischer Bühne immer wieder. Mit unserer Vermittlerbefragung konnten wir das nun auch quantifizieren“, so der BFV-Koordinator.

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BFV fordert bei EU-Konsultation erneut Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage-Pflicht

Die EU-Kommission hat am 02.05.2025 die Konsultationsphase zur Anpassung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) gestartet. Interessenträger können sich zur Einschätzung des Problems durch die Kommission und zu möglichen Lösungen äußern und eine Folgeneinschätzung vornehmen. Rückmeldungen sollen in die für das 4. Quartal 2025 geplante Überarbeitung der SFDR einfließen. Die SFDR verfolgt u.a. das Ziel, einen maßgeblichen Beitrag zu leisten zur Mobilisierung privater Mittel, um den Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit voranzutreiben, also den sogenannten ‚Green Deal‘. Da ist die EU seit 2021 nicht wirklich vorangekommen und hat inzwischen zur Kenntnis nehmen müssen, dass die SFDR erhebliche Schwachstellen hat, „die ein vollständiges Erreichen der verfolgten Ziele verhindern“, so die EU-Kommission zu ihrer Überarbeitungs-Initiative. Konkret führt sie als Schwachstellen auf die ++ mangelnde Rechtsklarheit in Bezug auf zentrale Konzepte ++ die geringe Relevanz bestimmter Offenlegungspflichten ++ Überschneidungen und Unstimmigkeiten gegenüber anderen Teilen des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen und ++ Probleme im Zusammenhang mit der Datenverfügbarkeit. „Diese Schwachstellen haben zu Herausforderungen bei der Umsetzung und zu unverhältnismäßigen operativen Kosten für die Finanzmarktteilnehmer geführt. Ferner haben sie Unklarheiten und eine mangelnde Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeit verschiedener Finanzprodukte, die Anlegern in der EU angeboten werden, zur Folge. Dies wiederum birgt sowohl die Gefahr von ‚Greenwashing‘ als auch die ungerechtfertigte Ausgrenzung einiger Sektoren aufgrund der Art und Weise, wie bestimmte Vorschriften in der Praxis angewendet werden“, erkennt die EU-Kommission den negativen Einfluss inkohärenter und überzogener Regulierung. Ziel der Überarbeitung ist nun, den Rahmen einfacher und praktikabler zu gestalten, übermäßige Belastungen für berichtende Unternehmen abzubauen sowie Anforderungen zu vereinfachen.

Das hätte die EU Kommission einfacher und vor allem viel früher, bereits 2022, haben können, als die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) sich sehr kritisch zu einem unklaren Rechtsrahmen, einer fehlenden einheitlichen und haftungssicheren Definition von ‚Nachhaltigkeit‘ und einer praxisfremden Nachhaltigkeitspräferenzabfrage äußerte. Am 13.05.2022 beteiligte sich die BFV mit einer Stellungnahme (https://tinyurl.com/4un7twtt) an EIOPA an deren Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Eignungsprüfung im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie und kritisierte bereits damals das Abfrageprozedere bei der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage-Pflicht als praxisfremd, prognostizierte eine ablehnende Haltung und den Abbruch von Beratungsgesprächen, mit der Folge, dass „damit der politische Wille zu mehr nachhaltigen Investments konterkariert“ wird. Zudem hat die BFV bereits 2022 vor der Disparität im ESG-Gesamtszenario gewarnt:

„Nach wie vor besteht das Problem, dass die Nachhaltigkeitsdefinition der SFDR keine bzw. wenig Kompatibilität zu den ESG-Industriestandards aufweist. In der gesamten SFDR fehlt eine nachhaltige – also überdauernde – Definition von Nachhaltigkeit. Gerade die aktuellen politischen Debatten zu Gentechnik, Atomkraft, Erdgas und Rüstungstechnik zeigen, dass ‚Nachhaltigkeit‘ in einigen Bereichen nur eine flüchtige subjektive Wahrnehmung ist. Aus diesem Grund ist es auch extrem kurzlebigen Schwankungen unterworfen, welche Anlageprodukte (von Kunden) als nachhaltig wahrgenommen werden. Dieses Änderungsrisiko darf nicht zu einer Haftungsgefahr für Anbieter und Vermittler werden.“ Daher hat die BFV bereits 2022 gefordert, das Inkrafttreten zu verschieben und konstruktive Vorschläge unterbreitet. Mit Stellungnahme an die EU-Kommission vom 22.05.2025 bekräftigt die BFV: „Der aktuelle Rechtsrahmen (SFDR, Taxonomie-Verordnung, Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) ist unklar bzw. in Teilen widersprüchlich. Es fehlt eine einheitliche und haftungssichere Definition von ‚Nachhaltigkeit. Notwendig sind klare und verständliche Kategorien.“

Die BFV verweist auf das 17. AfW-Vermittlerbarometer: Demnach lässt das Produktangebot im Bereich der Nachhaltigkeit weiterhin zu wünschen übrig. Die Frage, ob das Produktangebot im Finanzanlagenbereich ausreichend ist, um die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden bedienen zu können, bejahte weniger als die Hälfte der Umfrageteilnehmer. Nur 47,6 % der Vermittlerinnen und Vermittler stufen die angebotenen Produkte bei Finanzanlagen als ausreichend ein, bei Versicherungen sind es mit 45,5 % noch weniger. „Das nicht ausreichende Produktangebot belegt, wie dringend eine Überarbeitung zur Verbesserung der Funktionsweise der SFDR notwendig ist. Es ist auch im Sinne des von der EU erhofften ‚Green Deal‘, übermäßige Belastungen kräftig abzubauen, die Anforderungen deutlich zu vereinfachen und den Aufwand für die ESG-Berichterstattung durch Finanzmarktteilnehmer erheblich zu verringern, damit das Produktangebot größer wird“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Bereits bei der Stellungnahme vom 13.05.2022 hat die BFV darauf hingewiesen, dass bei den Leitlinien die Gefahr besteht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher missionarisch eher bedrängt werden, Nachhaltigkeitspräferenzen haben zu müssen sowie inhaltlich und zeitlich überfordert werden, so dass eine ablehnende Haltung und ein Abbruch des Beratungsgesprächs droht. „Verbraucher werden dann entweder auf sinnvolle und notwendige Altersvorsorge verzichten oder ohne Beratung per Selbstentscheider einen Abschluss online tätigen, der ggf. konventionelle Produkte ohne Nachhaltigkeit betrifft. Damit wird der politische Wille zu mehr nachhaltigen Investments konterkariert. (…) Für Vermittler entsteht ein erheblicher Mehraufwand, der den Beratungsprozess verteuert und verkompliziert. Auch das spricht für eine Entschlackung des geplanten Abfrageprozesses und für eine geringere Abfrageintensität“, erinnert die BFV. Wie sich ein praxisfernes Regulierungselement auswirkt, zeigt ein Vergleich der Ergebnisse des Vermittlerbarometers aus 2022 mit denen des 17. AfW-Vermittlerbarometers: „Während Vermittler 2022 über ein hohes Interesse (53 %) der Kunden an Nachhaltigkeit berichteten, sind nun, angesprochen auf das Thema Nachhaltigkeit, nur noch 21 % interessiert daran, ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu besprechen.“ Daher spricht die BFV sich dafür aus, dass „in einem ersten Schritt die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage umgehend ausgesetzt wird und in einem zweiten Schritt ein ideologiefreies, sachgerechtes und praxisnahes Abfrageprozedere entwickelt wird“. Die Realität hat die damalige Prognose, dass die Regelungen für den ‚Green Deal‘ kontraproduktiv sind, bestätigt.

Maklerorientierte Versicherer untermauern Einsatz für Versicherungsmakler

Nicht, weil am 10.05.2025 auf 11 Jahre seit Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) zurückgeblickt werden konnte, sondern zum Austausch und Planung mit welchen Maßnahmen sich die BFV für Versicherungsmakler einsetzen und diese unterstützen kann, fanden sich Mitglieder zu einem Arbeitstreffen ein. Eingeladen hatte Hermann Schrögenauer, Vorstand der Lebensversicherung von 1871 a. G. München, in die Hauptverwaltung des Versicherers am Maximiliansplatz in München.

Themen waren u. a. die überbordende Regulatorik, die daraus folgenden hohen Regulatorikkosten und deren Wert aus Verbrauchersicht, anstehende Regulierungen wie die EU- Kleinanlegerstrategie, die politische Landschaft im Finanzbereich nach der Bundestagswahl, und ob Eingriffsversuche in die Provisionshöhe eher ausgeschlossen werden können oder wahrscheinlich sind (Foto von links vorne beginnend: Dr. Burghard-Orgwin Kaske (die Bayerische), Christian Nuschele (Standard Life), Tim Eisenhauer (Die Haftpflichtkasse), Julia Hauptmann (LV 1871), Angela Vosberg (Volkswohl Bund), Britta Renno (Canada Life), Thomas Friedrich (LV 1871), Hermann Schrögenauer (LV 1871) und Erwin Hausen (BFV-Koordinator). Weitere Mitglieder sind Alte Leipziger-Hallesche, Concordia Versicherungen und DMB Rechtsschutz. Zudem liegt die nächste Aufgabe bereits auf dem Tisch:

Die EU-Kommission hat kürzlich eine Konsultation zur Anpassung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) gestartet. Rückmeldungen sollen in die für das 4. Quartal 2025 geplante Überarbeitung der SFDR einfließen. Offenbar ist auch in der EU, zumindest in Teilen, angekommen, dass das Totregulieren von Produkten weder dem Verbraucherschutz dient, noch, wie es mit der SFDR geplant war, den erhofften ‚Green Deal‘ voranzutreiben. Denn Ziel der Überarbeitung ist nun, den Rahmen einfacher und praktikabler zu gestalten, übermäßige Belastungen für berichtende Unternehmen abzubauen sowie Anforderungen zu vereinfachen. Zudem soll ‚Greenwashing‘ verhindert werden. Kritik an praxisfremden Vorgaben – dazu ein Blick zurück:

Die BFV hatte sich bereits 2022 sehr kritisch zu einem unklaren Rechtsrahmen, einer fehlenden einheitlichen und haftungssicheren Definition von ‚Nachhaltigkeit‘ und einer praxisfremden Nachhaltigkeitspräferenzabfrage geäußert. Am 13.05.2022 beteiligte sich die BFV mit einer Stellungnahme (https://tinyurl.com/4un7twtt) an EIOPA an deren Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Eignungsprüfung im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie und kritisierte bereits damals (vgl. ‚vt‘ 21/22):

„Dass Vermittler ihre Kunden zu Nachhaltigkeitspräferenzen befragen und das Ergebnis in den Beratungsprozess einfließen lassen, wäre grundsätzlich zu begrüßen, wenn es denn eine einheitliche und haftungssichere Definition von ‚Nachhaltigkeit‘ gäbe und die Abfrageintensität nicht einem Bedrängen, um nicht zu sagen Missionieren, der Kunden nahekommt.“ Die BFV bezeichnete in ihrer Stellungnahme das Abfrageprozedere als „theoretisches Schema und an mehreren Stellen praxisfremd“ und sprach sich „für eine deutliche Vereinfachung aus“. Dazu lieferte die BFV EIOPA auch einen praxisrelevanten Vorschlag: Der Kunde solle besser selbst entscheiden, wie weit man in die Nachhaltigkeitsdetails geht. Die von EIOPA vorgesehenen Abfrageschritte sollten von Vermittlern zwar angeboten werden, „der Kunde sollte den Prozess aber jederzeit beenden können, ohne dass dies eine ‚Nachbearbeitung‘ durch den Vermittler auslöst“. Da für Vermittler ein erheblicher Mehraufwand entstehe, „der den Beratungsprozess verteuert und verkompliziert“, spreche auch das „für eine Entschlackung des geplanten Abfrageprozesses und für eine geringere Abfrageintensität“. Die BFV sprach sich zudem bereits vor rund drei Jahren aus mehreren Gründen für eine Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen aus – nicht zuletzt, um eine rechtssichere Anwendung zu gewährleisten.

Die BFV spricht sich daher dafür aus, dass in einem ersten Schritt die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage umgehend ausgesetzt wird und in einem zweiten Schritt ein ideologiefreies, sachgerechtes und praxisnahes Abfrageprozedere entwickelt wird.

BFV im Gespräch (Teil 3): Die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Unterstützung der Versicherer bei der Arbeitskraftabsicherung

In einer aktuellen Serie berichtet das Branchenmagazin AssCompact über die Arbeit der BFV und lässt ihre Mitgliedsversicherer zu Wort kommen. Den Anfang machte das Thema private Altersvorsorge und wie diese Maklerversicherer Versicherungsmakler dabei unterstützen (Teil 1).

Im zweiten Teil der AssCompact-Gesprächsserie standen Vertreter von Sach- und Rechtsschutzversicherern der Redaktion Rede und Antwort (Teil 2).

Versicherungsmakler stärken, Risiken mindern: Im dritten Teil der Gesprächsserie sprach AssCompact über die Gründe der niedrigen Arbeitskraft-Absicherungsquote, wie eine hochqualitative Beratung die Situation verbessern kann und über die Beratung von Kunden mit Vorerkrankungen, insbesondere psychischen Erkrankungen. (Hier weiterlesen)

Statement Dr. Carsten Brodesser (CDU) MdB, Mitglied im Finanzausschuss

„Die im letzten Jahresausblick schon beschriebenen inhaltlichen und ideologischen Gräben innerhalb der Ampel haben sich über das Jahr verfestigt und schließlich – endlich muss man sagen – zum Bruch der Bundesregierung geführt. Damit findet die Zeit des Stillstands in vielen gesellschaftspolitischen Bereichen hoffentlich ein Ende, wo jeder Ampel-Koalitionär seiner eigenen Ideologie folgte und eine Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien kaum noch erfolgte. Aus dem postulierten Fortschritt wurde Stillstand, ja sogar Rückschritt. Gerade in der Altersvorsorge haben wir durch die ins Rentenalter eintretenden Babyboomer bereits fünf nach zwölf. Obwohl eine Rentenreform in allen drei Säulen von der Ampel vereinbart war, verfolgte jedes Haus seine eigene parteipolitisch gefärbte Agenda, so dass sie über Referentenentwürfe nicht hinauskamen. Dadurch änderte sich weder in der gesetzlichen noch in der betrieblichen, geschweige denn in der privaten Altersvorsorge etwas. Ein Desaster für alle Beteiligten, vor allem aber für die Bürgerinnen und Bürger.

Gerade im Bereich der privaten Altersvorsorge (pAV) enthielt der Referentenwurf des BMF aber eine Reihe von guten marktwirtschaftlich orientierten Ansätzen, die wir als CDU/CSU bereits seit Jahren gefordert haben: eine Fortentwicklung der Riester-Rente mit einem vereinfachten Förder- und Zulagenverfahren; Regelungen für die rd. 16 Mio. Riester-Bestandsverträge; einer Flexibilisierung der Beitragsgarantie, Öffnung für chancenreiche und renditestarke Anlagen, wobei wir allerdings die von Lindner geplante Möglichkeit in Einzelaktien für die Altersvorsorge zu investieren, ablehnen. Wirecard sollte hier mahnen. Den Einstieg in den Kapitalmarkt z.B. über ETF begrüßen wir. Für uns als CDU/CSU ist der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge, der bislang nur schwach entwickelt ist, da er z.B. durch das Sozialpartnermodell tariflich gebunden und zumeist nur für größere Betriebe durchführbar ist. Hier streben wir eine Öffnung und Vereinfachung für alle Beteiligten an.

Antje Tillmann (CDU) MdB, Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

In allen bisherigen Konzepten der Ampel wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass gerade Geringverdiener über keine oder nicht ausreichende Mittel zur Ansparung einer zusätzlichen Altersvorsorge besitzen. Diese Arbeitnehmer müssen nach Auffassung des CDU/CSU daher zielgenau ertüchtigt werden, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Daher stellt die Kombination aus reformierter Zulagenrente (ehemals Riester) und obligatorischer „Zusatzrente“ für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen eine zielgenaue Adressierung jener Bevölkerungsgruppen dar, die derzeit über keine zusätzliche AV verfügen. Dies sind Lösungsansätze, die sich an der Erwerbsbiographie orientieren und Altersarmut verhindern, indem sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und sich an ordnungspolitischen Grundsätzen der Eigenverantwortung orientieren. Die Vermeidung einer einzigen Standardlösung oder eines Staatsfonds, wie von rot-grün präferiert, verhindert eine damit verbundene Wettbewerbsverzerrung.

Matthias Hauer (CDU) MdB, Mitglied im

Finanzausschuss, Obmann der CDU/CSU-Fraktion

Die Komplexität der Angebote und des Marktes und die Tragweite der Entscheidungen erfordern nach dem Verständnis der Union eine umfassende qualifizierte Beratung der Versicherten durch Vermittler und Finanzdienstleister, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher niederschwellig erfolgen sollte. Deshalb sprechen wir uns für ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Der Kunde soll selbst entscheiden können. Daher lehnen wir das ursprünglich in der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehene Provisionsverbot aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen ab. Hier sind wir auf einem guten Weg. Es gilt abzuwarten, wie sich die neue EU-Kommission diesbezüglich weiter positioniert. Der neue Kommissarin Maria Luís Albuquerque scheint diesbezüglich ordnungspolitisch klarer unterwegs zu sein als ihre Vorgängerin.

Alois Rainer (CSU) MdB, Vorsitzender des Finanzausschusses

Die regulatorischen Vorgaben aus Brüssel werden wir weiter kritisch begleiten und immer wieder auf die Praktikabilität überprüfen, weshalb uns die Rückkopplung mit den betroffenen Verbänden wichtig ist. Als CDU/CSU setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips im Versicherungssektor ein, wie es auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA fordert. Risikoarme Geschäftsmodelle sollten von unverhältnismäßig hohem Regulierungsdruck befreit werden und die Aufsichtspraxis sollte sich auf die einzelnen Risikoprofile und unternehmensindividuellen Geschäftsmodellen konzentrieren. Eine bürokratische Überregulierung für Verbraucher z.B. bezüglich des Umfangs an notwendigen Informationen im Zuge des Beratungs- und Abschlussprozesses lehnen wir ab. Weniger ist oftmals mehr! Schließlich sollte jede weitere Informationspflicht auf ihren Mehrwert für den Verbraucher hin überprüft werden und der Umfang und Inhalt insgesamt verbrauchergerechter gehalten werden. In der verbleibenden Restlaufzeit – gerade einmal 2,5 Sitzungswochen – dieser Legislaturperiode ist realistischerweise nicht mehr mit der Verabschiedung von relevanten Gesetzesvorhaben zu rechnen. Die CDU/CSU sieht sich hier nicht als Auswechselspieler für eine gescheiterte Bundesregierung, die sich bis dahin nicht einigen konnte.“

Statement Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) MdB Mitglied im Finanzausschuss

„Am 6. November hat die FDP der Koalition ein unvermitteltes Ende herbeigeführt. Damit landen viele der anstehenden Richtungsentscheidungen, ob die Reform der privaten Altersvorsorge oder das Anlegerschutzverbesserungsgesetz, wieder auf der langen Bank. Für eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und einen starken finanziellen Verbraucherschutz möchte ich mich auch nach einer Neuwahl im Februar einsetzen.

Insbesondere die Riester-Reform duldet keinen Aufschub mehr: die Versicherungsmäntel geförderter Policen sind zu teuer, Modelle zur Berechnung der Lebenserwartung zu undurchsichtig, es gibt zu viele versteckte Kosten, und viele zusätzliche Leistungen schmälern die Rendite.

Die Lösung: ein öffentlich verwalteter Bürgerfonds als Standardprodukt für die private Altersvorsorge. Damit können die Menschen, insbesondere mit kleinem Einkommen, unkompliziert einen kleinen Teil ihres monatlichen Einkommens einzahlen, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden. Selbstverständlich bleiben andere Produkte weiterhin am Markt bestehen. Viele andere Länder machen uns mit ähnlichen Modellen bereits vor, wie es geht. Auch die Qualitätssicherung in der Anlageberatung bleibt in meinem Fokus. Denn der Vertrauensverlust in die Branche ist immens, nachdem im Provisionsgeschäft aufgrund falscher Anreize häufig unpassende Produkte verkauft werden. Und dennoch wird die Honorarberatung an den Rand gedrängt. Dabei sind weder in Großbritannien noch in den Niederlanden Beratungslücken entstanden, seit die Provisions- durch die Honorarberatung ersetzt wurde. Eine unabhängige und qualitativ hochwertige Beratung ist nicht nur ein Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch die Branche kann so verlorenes Vertrauen wieder zurückgewinnen. Es ist an der Zeit, auch in Deutschland Alternativen zur Provisionsberatung mehr Raum zu geben.

Wichtige Themen bleiben auch ESG, Berichtspflichten und Taxonomie. Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit der Branche und den Versicherten!“

Statement Markus Ferber (CSU) MdEP, Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament

Kleine und mittelständische Versicherer beklagen eine mangelnde Proportionalität bei Regulierung und Aufsicht. Sollten aus Ihrer Sicht für alle Unternehmen unabhängig von der Größe die gleichen regulatorischen Anforderungen gelten oder inwiefern sollten hier unterschiedliche Maßstäbe gelten?

„Ich bin grundsätzlich kein Freund eines ,one size fits all‘-Ansatzes in der Regulierung. Die Welt ist komplex und das sollte sich auch in der Regulierung widerspiegeln. Die Intensität von Aufsicht und Regulierung sollte sich am Ende des Tages am Risiko des Geschäftsmodells bemessen. Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips sollte eigentlich jedem klar sein, dass eine international tätige Investmentbank anders reguliert und beaufsichtigt werden muss, als ein selbständiger Finanzberater. Beides mögen Wertpapierfirmen im weitesten Sinne sein, das Risikoprofil ist aber sehr klar ein anderes.

Leider findet sich dieser Gedankengang in europäischer Finanzmarktregulierung bisher nur unzureichend wieder. Zwar gibt es sowohl in den jeweiligen Rechtsakten für Banken, Wertpapierfirmen als auch Versicherungen gewisse Erleichterungen, die hart erkämpft waren, insgesamt bleibt das Regime für kleinere Unternehmen aber ungenügend. Hier zeigt sich auch ein strukturelles Pro­blem: in der Arbeit der Europäischen Kommission und der zuständigen Stellen wie der Europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA) wird die Perspektive kleinerer Marktteilnehmer häufig nur unzureichend berücksichtigt. Im Europäischen Parlament ist es dann oft ein harter Kampf, die Anliegen von kleinen und mittleren Unternehmen noch in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Als Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand im Europäischen Parlament ist mir aber gerade das ein besonderes Anliegen. Denn für mich ist klar: wir brauchen mehr Proportionalität bei Regulierung und Aufsicht.“

Statement Anja Schulz (FDP) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„Das vorzeitige Ende der Ampelkoalition wirft zentrale Finanzmarktvorhaben zurück. Maßnahmen mit liberaler Handschrift, die im ehemals FDP-geführten Finanzministerium entwickelt wurden, stehen vor dem Aus. Besonders betroffen: die dringend benötigte Reform der privaten Altersvorsorge. Der vorgelegte Referentenentwurf war ein Meilenstein – weg von Riester, hin zu einer modernen Alternative.

Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir daher im Dezember einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Unser Ziel: Den Reformprozess vorantreiben, bevor weiteres Vertrauen und Investitionschancen verloren gehen. Nun liegt der Entwurf im Ausschuss. Die anderen Parteien müssen zeigen, wie ernst sie es mit der Reform meinen. Bislang blieb ein klares Bekenntnis aus, stattdessen dominieren altbekannte Klischees die Diskussion.

Klar positioniert und erfolgreich abgewendet hat die FDP das generelle Provisionsverbot auf EU-Ebene. Doch die Trilogverhandlungen zur Kleinanlegerstrategie könnten den Ratsbeschluss durch delegierte Rechtsakte untergraben. Auch national scheinen mit der neuen Hausleitung Einschränkungen für die Provisionsberatung möglich, sobald die Umsetzung der Strategie ansteht. Das zeigt: Vielfalt in der Beratung steht weiter unter Druck. Dabei ist sie entscheidend für die Investmentkultur und den Zugang zu moderner Vorsorge und Anlage. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

Sicherstellen müssen wir zudem, dass diese Vielfalt auch durch die Aufsicht nicht unnötig eingeschränkt wird. Die BaFin spielt hier eine Schlüsselrolle. Die geplante Ausweitung der Wohlverhaltensaufsicht auf weitere Sparten erfordert Augenmaß. Verbraucherschutz und Kundenzufriedenheit sind elementar – doch dies darf nicht in ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Branche und marktwirtschaftlichen Lösungen umschlagen. Vielfalt und Wettbewerb auf dem Finanzmarkt schaffen bessere Produkte und Lösungen für Verbraucher und Unternehmen.

Und so wird das kommende Jahr entscheidend: Richtungswechsel in der Politik und Grundsatzentscheidungen auf europäischer Ebene treffen auf die Chance, neue Weichen für Vorsorge und Anlage zu stellen. Statt sich auf Verbote und Einschränkungen zu fokussieren, müssen moderne, flexible und renditestarke Lösungen ermöglicht werden. Die FDP bleibt an der Seite der Sparer und Anleger – und wird dafür kämpfen, dass diese Ideen Realität werden.“