BFV im Gespräch (Teil 3): Die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Unterstützung der Versicherer bei der Arbeitskraftabsicherung

In einer aktuellen Serie berichtet das Branchenmagazin AssCompact über die Arbeit der BFV und lässt ihre Mitgliedsversicherer zu Wort kommen. Den Anfang machte das Thema private Altersvorsorge und wie diese Maklerversicherer Versicherungsmakler dabei unterstützen (Teil 1).

Im zweiten Teil der AssCompact-Gesprächsserie standen Vertreter von Sach- und Rechtsschutzversicherern der Redaktion Rede und Antwort (Teil 2).

Versicherungsmakler stärken, Risiken mindern: Im dritten Teil der Gesprächsserie sprach AssCompact über die Gründe der niedrigen Arbeitskraft-Absicherungsquote, wie eine hochqualitative Beratung die Situation verbessern kann und über die Beratung von Kunden mit Vorerkrankungen, insbesondere psychischen Erkrankungen. (Hier weiterlesen)

Statement Dr. Carsten Brodesser (CDU) MdB, Mitglied im Finanzausschuss

„Die im letzten Jahresausblick schon beschriebenen inhaltlichen und ideologischen Gräben innerhalb der Ampel haben sich über das Jahr verfestigt und schließlich – endlich muss man sagen – zum Bruch der Bundesregierung geführt. Damit findet die Zeit des Stillstands in vielen gesellschaftspolitischen Bereichen hoffentlich ein Ende, wo jeder Ampel-Koalitionär seiner eigenen Ideologie folgte und eine Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien kaum noch erfolgte. Aus dem postulierten Fortschritt wurde Stillstand, ja sogar Rückschritt. Gerade in der Altersvorsorge haben wir durch die ins Rentenalter eintretenden Babyboomer bereits fünf nach zwölf. Obwohl eine Rentenreform in allen drei Säulen von der Ampel vereinbart war, verfolgte jedes Haus seine eigene parteipolitisch gefärbte Agenda, so dass sie über Referentenentwürfe nicht hinauskamen. Dadurch änderte sich weder in der gesetzlichen noch in der betrieblichen, geschweige denn in der privaten Altersvorsorge etwas. Ein Desaster für alle Beteiligten, vor allem aber für die Bürgerinnen und Bürger.

Gerade im Bereich der privaten Altersvorsorge (pAV) enthielt der Referentenwurf des BMF aber eine Reihe von guten marktwirtschaftlich orientierten Ansätzen, die wir als CDU/CSU bereits seit Jahren gefordert haben: eine Fortentwicklung der Riester-Rente mit einem vereinfachten Förder- und Zulagenverfahren; Regelungen für die rd. 16 Mio. Riester-Bestandsverträge; einer Flexibilisierung der Beitragsgarantie, Öffnung für chancenreiche und renditestarke Anlagen, wobei wir allerdings die von Lindner geplante Möglichkeit in Einzelaktien für die Altersvorsorge zu investieren, ablehnen. Wirecard sollte hier mahnen. Den Einstieg in den Kapitalmarkt z.B. über ETF begrüßen wir. Für uns als CDU/CSU ist der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge, der bislang nur schwach entwickelt ist, da er z.B. durch das Sozialpartnermodell tariflich gebunden und zumeist nur für größere Betriebe durchführbar ist. Hier streben wir eine Öffnung und Vereinfachung für alle Beteiligten an.

Antje Tillmann (CDU) MdB, Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

In allen bisherigen Konzepten der Ampel wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass gerade Geringverdiener über keine oder nicht ausreichende Mittel zur Ansparung einer zusätzlichen Altersvorsorge besitzen. Diese Arbeitnehmer müssen nach Auffassung des CDU/CSU daher zielgenau ertüchtigt werden, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Daher stellt die Kombination aus reformierter Zulagenrente (ehemals Riester) und obligatorischer „Zusatzrente“ für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen eine zielgenaue Adressierung jener Bevölkerungsgruppen dar, die derzeit über keine zusätzliche AV verfügen. Dies sind Lösungsansätze, die sich an der Erwerbsbiographie orientieren und Altersarmut verhindern, indem sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Förderung und sich an ordnungspolitischen Grundsätzen der Eigenverantwortung orientieren. Die Vermeidung einer einzigen Standardlösung oder eines Staatsfonds, wie von rot-grün präferiert, verhindert eine damit verbundene Wettbewerbsverzerrung.

Matthias Hauer (CDU) MdB, Mitglied im

Finanzausschuss, Obmann der CDU/CSU-Fraktion

Die Komplexität der Angebote und des Marktes und die Tragweite der Entscheidungen erfordern nach dem Verständnis der Union eine umfassende qualifizierte Beratung der Versicherten durch Vermittler und Finanzdienstleister, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher niederschwellig erfolgen sollte. Deshalb sprechen wir uns für ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Der Kunde soll selbst entscheiden können. Daher lehnen wir das ursprünglich in der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehene Provisionsverbot aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen ab. Hier sind wir auf einem guten Weg. Es gilt abzuwarten, wie sich die neue EU-Kommission diesbezüglich weiter positioniert. Der neue Kommissarin Maria Luís Albuquerque scheint diesbezüglich ordnungspolitisch klarer unterwegs zu sein als ihre Vorgängerin.

Alois Rainer (CSU) MdB, Vorsitzender des Finanzausschusses

Die regulatorischen Vorgaben aus Brüssel werden wir weiter kritisch begleiten und immer wieder auf die Praktikabilität überprüfen, weshalb uns die Rückkopplung mit den betroffenen Verbänden wichtig ist. Als CDU/CSU setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips im Versicherungssektor ein, wie es auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA fordert. Risikoarme Geschäftsmodelle sollten von unverhältnismäßig hohem Regulierungsdruck befreit werden und die Aufsichtspraxis sollte sich auf die einzelnen Risikoprofile und unternehmensindividuellen Geschäftsmodellen konzentrieren. Eine bürokratische Überregulierung für Verbraucher z.B. bezüglich des Umfangs an notwendigen Informationen im Zuge des Beratungs- und Abschlussprozesses lehnen wir ab. Weniger ist oftmals mehr! Schließlich sollte jede weitere Informationspflicht auf ihren Mehrwert für den Verbraucher hin überprüft werden und der Umfang und Inhalt insgesamt verbrauchergerechter gehalten werden. In der verbleibenden Restlaufzeit – gerade einmal 2,5 Sitzungswochen – dieser Legislaturperiode ist realistischerweise nicht mehr mit der Verabschiedung von relevanten Gesetzesvorhaben zu rechnen. Die CDU/CSU sieht sich hier nicht als Auswechselspieler für eine gescheiterte Bundesregierung, die sich bis dahin nicht einigen konnte.“

Statement Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) MdB Mitglied im Finanzausschuss

„Am 6. November hat die FDP der Koalition ein unvermitteltes Ende herbeigeführt. Damit landen viele der anstehenden Richtungsentscheidungen, ob die Reform der privaten Altersvorsorge oder das Anlegerschutzverbesserungsgesetz, wieder auf der langen Bank. Für eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und einen starken finanziellen Verbraucherschutz möchte ich mich auch nach einer Neuwahl im Februar einsetzen.

Insbesondere die Riester-Reform duldet keinen Aufschub mehr: die Versicherungsmäntel geförderter Policen sind zu teuer, Modelle zur Berechnung der Lebenserwartung zu undurchsichtig, es gibt zu viele versteckte Kosten, und viele zusätzliche Leistungen schmälern die Rendite.

Die Lösung: ein öffentlich verwalteter Bürgerfonds als Standardprodukt für die private Altersvorsorge. Damit können die Menschen, insbesondere mit kleinem Einkommen, unkompliziert einen kleinen Teil ihres monatlichen Einkommens einzahlen, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden. Selbstverständlich bleiben andere Produkte weiterhin am Markt bestehen. Viele andere Länder machen uns mit ähnlichen Modellen bereits vor, wie es geht. Auch die Qualitätssicherung in der Anlageberatung bleibt in meinem Fokus. Denn der Vertrauensverlust in die Branche ist immens, nachdem im Provisionsgeschäft aufgrund falscher Anreize häufig unpassende Produkte verkauft werden. Und dennoch wird die Honorarberatung an den Rand gedrängt. Dabei sind weder in Großbritannien noch in den Niederlanden Beratungslücken entstanden, seit die Provisions- durch die Honorarberatung ersetzt wurde. Eine unabhängige und qualitativ hochwertige Beratung ist nicht nur ein Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch die Branche kann so verlorenes Vertrauen wieder zurückgewinnen. Es ist an der Zeit, auch in Deutschland Alternativen zur Provisionsberatung mehr Raum zu geben.

Wichtige Themen bleiben auch ESG, Berichtspflichten und Taxonomie. Ich freue mich auf den weiteren Austausch mit der Branche und den Versicherten!“

Statement Markus Ferber (CSU) MdEP, Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament

Kleine und mittelständische Versicherer beklagen eine mangelnde Proportionalität bei Regulierung und Aufsicht. Sollten aus Ihrer Sicht für alle Unternehmen unabhängig von der Größe die gleichen regulatorischen Anforderungen gelten oder inwiefern sollten hier unterschiedliche Maßstäbe gelten?

„Ich bin grundsätzlich kein Freund eines ,one size fits all‘-Ansatzes in der Regulierung. Die Welt ist komplex und das sollte sich auch in der Regulierung widerspiegeln. Die Intensität von Aufsicht und Regulierung sollte sich am Ende des Tages am Risiko des Geschäftsmodells bemessen. Im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips sollte eigentlich jedem klar sein, dass eine international tätige Investmentbank anders reguliert und beaufsichtigt werden muss, als ein selbständiger Finanzberater. Beides mögen Wertpapierfirmen im weitesten Sinne sein, das Risikoprofil ist aber sehr klar ein anderes.

Leider findet sich dieser Gedankengang in europäischer Finanzmarktregulierung bisher nur unzureichend wieder. Zwar gibt es sowohl in den jeweiligen Rechtsakten für Banken, Wertpapierfirmen als auch Versicherungen gewisse Erleichterungen, die hart erkämpft waren, insgesamt bleibt das Regime für kleinere Unternehmen aber ungenügend. Hier zeigt sich auch ein strukturelles Pro­blem: in der Arbeit der Europäischen Kommission und der zuständigen Stellen wie der Europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA) wird die Perspektive kleinerer Marktteilnehmer häufig nur unzureichend berücksichtigt. Im Europäischen Parlament ist es dann oft ein harter Kampf, die Anliegen von kleinen und mittleren Unternehmen noch in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Als Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand im Europäischen Parlament ist mir aber gerade das ein besonderes Anliegen. Denn für mich ist klar: wir brauchen mehr Proportionalität bei Regulierung und Aufsicht.“

Statement Anja Schulz (FDP) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„Das vorzeitige Ende der Ampelkoalition wirft zentrale Finanzmarktvorhaben zurück. Maßnahmen mit liberaler Handschrift, die im ehemals FDP-geführten Finanzministerium entwickelt wurden, stehen vor dem Aus. Besonders betroffen: die dringend benötigte Reform der privaten Altersvorsorge. Der vorgelegte Referentenentwurf war ein Meilenstein – weg von Riester, hin zu einer modernen Alternative.

Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir daher im Dezember einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Unser Ziel: Den Reformprozess vorantreiben, bevor weiteres Vertrauen und Investitionschancen verloren gehen. Nun liegt der Entwurf im Ausschuss. Die anderen Parteien müssen zeigen, wie ernst sie es mit der Reform meinen. Bislang blieb ein klares Bekenntnis aus, stattdessen dominieren altbekannte Klischees die Diskussion.

Klar positioniert und erfolgreich abgewendet hat die FDP das generelle Provisionsverbot auf EU-Ebene. Doch die Trilogverhandlungen zur Kleinanlegerstrategie könnten den Ratsbeschluss durch delegierte Rechtsakte untergraben. Auch national scheinen mit der neuen Hausleitung Einschränkungen für die Provisionsberatung möglich, sobald die Umsetzung der Strategie ansteht. Das zeigt: Vielfalt in der Beratung steht weiter unter Druck. Dabei ist sie entscheidend für die Investmentkultur und den Zugang zu moderner Vorsorge und Anlage. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.

Sicherstellen müssen wir zudem, dass diese Vielfalt auch durch die Aufsicht nicht unnötig eingeschränkt wird. Die BaFin spielt hier eine Schlüsselrolle. Die geplante Ausweitung der Wohlverhaltensaufsicht auf weitere Sparten erfordert Augenmaß. Verbraucherschutz und Kundenzufriedenheit sind elementar – doch dies darf nicht in ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Branche und marktwirtschaftlichen Lösungen umschlagen. Vielfalt und Wettbewerb auf dem Finanzmarkt schaffen bessere Produkte und Lösungen für Verbraucher und Unternehmen.

Und so wird das kommende Jahr entscheidend: Richtungswechsel in der Politik und Grundsatzentscheidungen auf europäischer Ebene treffen auf die Chance, neue Weichen für Vorsorge und Anlage zu stellen. Statt sich auf Verbote und Einschränkungen zu fokussieren, müssen moderne, flexible und renditestarke Lösungen ermöglicht werden. Die FDP bleibt an der Seite der Sparer und Anleger – und wird dafür kämpfen, dass diese Ideen Realität werden.“

Statement Michael Schrodi (SPD) MdB Mitglied im Finanzausschuss, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

„Das Jahr 2025 steht in der Finanzpolitik unter besonderen Vorzeichen: Es ist das Jahr der vorgezogenen Bundestagswahl, was nicht nur den Wahlkampf intensiviert, sondern auch die Dringlichkeit unterstreicht, die Weichen für zentrale Zukunftsfragen zu stellen. Wir erkennen die Herausforderungen, vor denen unsere Wirtschaft und vor allem kleinee und mittelständische Betriebe aktuell stehen. Die Anstrengungen, die mit der ökologischen und digitalen Transformation verbunden sind, zahlen sich zwar langfristig aus, führen in der kurzen und mittleren Frist zunächst zu einem erhöhten Investitionsbedarf. Wir sehen es als Aufgabe der Politik, diesen Prozess mit einem zielgenauen Bürokratieabbau zu unterstützen.

Es geht um Effizienzsteigerungen, ohne aber etwa Faktoren wie den Verbraucherschutz zu schwächen. Insbesondere bei nachhaltigen Finanzanlagen wollen wir prüfen, ob bestehende Regelungen vereinfacht und gezielt entbürokratisiert werden können. Ein generelles Regulierungs-Moratorium halten wir jedoch für nicht angezeigt, da politische Lenkungsfunktion häufig durch rechtliche Vorgaben erreicht wird. Es geht nicht um einen Regulierungsstopp oder gar Deregulierung, sondern um die richtige Regulierung.

Deshalb ist es wichtig, dass neue Regulierung auf ihren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher hin geprüft werden. Gleichzeitig müssen wir verhindern, dass Kosten für Vermittler und Produktgeber in einer Weise steigen, die den Markt für sowohl die Anbieter- als auch Nachfrageseite unattraktiv macht. Eine solche Balance erfordert eine präzise Folgenabschätzung und einen kontinuierlichen Dialog mit allen Stakeholdern.

Lennard Oehl

Die SPD-Fraktion setzt sich daher auch für eine stärkere Proportionalität in der Finanzregulierung ein. Es ist nicht zielführend, kleine und mittelständische Versicherer denselben Anforderungen zu unterwerfen wie Großkonzerne. Maßgeschneiderte Regelungen, die die Größe und Komplexität der Unternehmen berücksichtigen, erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes und stärken insbesondere den Mittelstand. Um die Transformation der Wirtschaft zu unterstützen, sollten wir zielgerichtete steuerliche Verbesserungen von Investments in Venture Capital in Erwägung ziehen und diskutieren. Mit der BaFin wurde zudem ein Bündel an Entlastungsmaßnahmen erarbeitet, das den Aufwand für Unternehmen gezielt reduziert, ohne die Aufsicht zu schwächen. Für diese Art von Bürokratieabbau werden wir uns als SPD-Bundestagfraktion auch in Zukunft weiter einsetzen.

Lennard Oehl (SPD) MdB

Mitglied im Finanzausschuss, Berichterstatter für Kapitalmarkt

Zusammenfassend bleibt unser Ziel klar: Eine Finanzpolitik, die den Mittelstand und Start-ups stärkt, Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und eine gerechte, nachhaltige Entwicklung unseres Landes ermöglicht.“

Statement Ralf Seekatz (CDU) MdEP Mitglied im ECON, Schattenberichterstatter RIS

„Die Diskussion über die Einführung eines Provisionsverbots berührt die zentrale Frage der Qualität und Zugänglichkeit von finanzieller Beratung. Selbst die EU-Kommission hatte sich nach eingehender Prüfung letztendlich gegen ein vollständiges Provisionsverbot entschieden, da dies erhebliche Auswirkungen auf bestehende Vertriebssysteme mit schwer vorhersehbaren Folgen hätte.

Die Einführung eines Provisionsverbots würde den Kapitalmarkt für Anleger weder attraktiver, noch zugänglicher machen. Im Gegenteil: Erfahrungen aus den Niederlanden oder dem Vereinigten Königreich haben gezeigt, dass durch Provisionsverbote die Gefahr einer Beratungslücke entsteht und viele Anleger mit weniger Kapital keinen Zugang mehr zu qualifizierter Beratung haben und dadurch seltener am Kapitalmarkt aktiv sind, oder auf riskante Alternativen setzten.

Verbote sollten in einer freien Marktwirtschaft nur in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen nicht mehr greifen.

Im Europäischen Parlament haben wir uns deshalb für einen stärkeren Value for Money Ansatz und gegen ein Provisionsverbot entschieden. Durch Produktbenchmarks werden nun überteuerte und ineffiziente Produkte schneller vom Markt genommen. Damit setzen wir auf Regeln die den Verbraucherschutz stärken und gleichzeitig den fairen Wettbewerb fördern, ohne die breite Zugänglichkeit von Beratung einzuschränken.“

Statement Dr. Florian Toncar (FDP) MdB Parlamentarischer Staatssekretär im BMF 12/21–11/24

„Das Ende der Ampelkoalition führt dazu, dass leider mehrere Gesetzgebungsverfahren zur Finanzmarktpolitik und Altersvorsorge ins Stocken geraten sind und aller Voraussicht nach nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Das betrifft wichtige Vorhaben zur Stärkung des Kapitalmarktes wie das Fondsmarktstärkungsgesetz und das Zukunftsfinanzierungsgesetz II. Der Abschluss des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes, das wichtige EU-Vorgaben insbesondere zur Regulierung der Kryptomärkte und für IT-Sicherheitsstandards im Finanzsektor umsetzen soll, wird leider schon seit über einem halben Jahr von der Grünen-Bundestagsfraktion blockiert.

Besonders dringend sind aber die ausstehenden Reformen der privaten sowie der betrieblichen Altersvorsorge. Da in den nächsten Jahren deutlich mehr Personen aus den geburtenstarken Jahrgängen den Arbeitsmarkt verlassen werden als neue Erwerbstätige nachkommen, ist es uns Freien Demokraten wichtig, dass gerade diese Reformen nach dem Regierungswechsel schnellstmöglich umgesetzt werden. Auf den Vorarbeiten aus der nun zu Ende gehenden Legislaturperiode können und wollen wir dabei aufbauen: So hat das Finanzministerium noch unter Christian Lindner einen Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt, dessen Kernstück ein gefördertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien ist, durch das in Fonds, ­Aktien und Anleihen investiert werden kann. Damit wir endlich in der geförderten privaten Altersvorsorge die Wachstumschancen des Kapitalmarktes voll ausnutzen, wird diese Reform eines der ersten Projekte sein, die wir angehen, wenn wir Freie Demokraten nach der vorgezogenen Bundestagswahl wieder Regierungsverantwortung übernehmen.Auch zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge liegt mit dem Entwurf für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz schon ein guter Aufschlag in der Schublade, um die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge zu fördern und auch hier höhere Renditen zu ermöglichen. Auch dieses Vorhaben wollen wir Freie Demokraten in der nächsten Bundesregierung schnellstmöglich umsetzen.

BFV im Gespräch (Teil 2): Die Bundesarbeitsgemeinschaft und die Service- und Dienstleistungsfähigkeit bei Sach und Rechtsschutz

In einer aktuellen Serie berichtet das Branchenmagazin AssCompact über die Arbeit der BFV und lässt ihre Mitgliedsversicherer zu Wort kommen. Den Anfang machte das Thema private Altersvorsorge und wie diese Maklerversicherer Versicherungsmakler dabei unterstützen (Teil 1).

Mehr als nur reine Kostenerstatter:  Im zweiten Teil der AssCompact-Gesprächsserie stehen Vertreter von Sach- und Rechtsschutzversicherern der Redaktion Rede und Antwort. (Hier weiterlesen)