Kunden erwarten, dass rechtliche Fragen schnell beantwortet und Probleme unkompliziert gelöst werden. Gute Rechtsschutz-Produkte leisten das: Hilfe beginnt mit Abschluss des Vertrages und nicht erst im Schadenfall. Serviceleistungen liefern sofort Lösungen, beugen vor und sind für Versicherungsmakler wichtiges Instrument zur Kundenbindung.
Das Bedürfnis der Menschen an Sicherheit und Schutz bleibt hoch. Dies ist Folge der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche. Die rechtliche Unsicherheit der Menschen und der daraus resultierende Beratungsbedarf nehmen kontinuierlich zu.
Die Anwalts- und Gerichtskosten sind in den letzten Jahren merklich gestiegen. Und die nächste Steigerung zeichnet sich für 2024 bereits ab. Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Sie sichert den Zugang zum Recht und schafft Chancengleichheit vor Gericht. Das damit verbundene Kostenrisiko trägt der Versicherer. Die Rechtsschutzversicherung fördert damit soziale Gerechtigkeit und trägt gesellschaftliche Verantwortung.
Aber die Rechtsschutzversicherung ist nicht erst im Schadenfall da. Über die reine Kostenerstattung hinaus haben die Rechtsschutzversicherer zahlreiche Leistungen entwickelt, die immer mehr auch Rechtsvorsorgethemen einschließen. Hier einige Beispiele:
– telefonische Rechtsberatung
– digitale Rechtstools
– Dokumentengeneratoren
– Mandatsservice
– Vertrags-Checks
– Vorsorge-Assistenten zur Erstellung persönlicher Vorsorgeverfügungen
– Cyber-Checks
– Website-Checks
Serviceleistungen wie die anwaltliche Erstberatung am Telefon wurden gerade zu Beginn der Corona-Pandemie äußerst stark genutzt und positiv angenommen. Damit werden die Erwartungen der Kunden erfüllt, die sich laut einer aktuellen Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des GDV unter anderem einen leichten und schnellen Zugang zu rechtlichen Hilfestellungen wünschen. Für dieses Jahr wird ein hoher Beratungsbedarf wegen der Energiepreis-Problematik erwartet.
Rechtschutz kann darüber hinaus auch spezielle Nachhaltigkeitsaspekte umsetzen. Die DMB Rechtsschutz hat dazu ein neuartiges Produkt entwickelt. Insbesondere bei der jüngeren Generation, die großen Wert auf verantwortungsvolles Handeln legt und der ökologische Aspekte auch bei ihren Versicherungsverträgen wichtig sind, werden solche Produkte immer beliebter.
Mit leistungsstarken Produkten und wertvollen, teilweise auch vorbeugenden Lösungen für sämtliche Rechtsprobleme sorgt die Rechtsschutzversicherung für finanzielle Stabilität und die dauerhaft nötige Sicherheit auch in existenz-bedrohenden Situationen. Sofern man die Rechtsschutzversicherung nicht nur als reinen Kostenerstatter betrachtet und zudem den Aspekt der Nachhaltigkeit berücksichtigt, ergibt sich für Versicherungsmakler großes Potenzial bei der Beratung und Gewinnung neuer Zielgruppen.
Schon heute ist das Angebot an begleitenden Serviceleistungen in der Rechtsschutzversicherung groß und wächst kontinuierlich. Moderne Produkte bieten Hilfe bereits mit dem Abschluss des Vertrages und nicht erst im Schadenfall. Serviceleistungen liefern schnelle Erste Hilfe bei rechtlichen Problemen, bieten vorbeugenden Schutz und sind daher für Makler wichtiges Instrument zur Kundenbindung.
Beitrag von Dr. Wolfgang Hofbauer, Vorstandsvorsitzender der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Die EU-Kommission liebäugelt mit einem Provisionsverbot. Konkret in die öffentliche Diskussion gebracht wurde das durch Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion. Daraufhin hatte die Fraktion der CDU/CSU mit der Kleinen Anfrage „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5487) der Bundesregierung 34 Fragen zu deren Einschätzung gestellt. In der Antwort verneint die Bundesregierung für sich und die BaFin eigene Erkenntnisse, dass die Provisionsberatung systematisch zu einer für den Verbraucher unvorteilhaften Beratung führt.
Demnach will die EU-Kommission gesetzliche Regelungen vorschreiben, die mindestens in Deutschland, wahrscheinlich auch in vielen anderen EU-Ländern, am Bedarf nicht nur vorbei gehen, sondern für Wirtschaft und Verbraucher schädlich sind. „Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben einer Gemeinschaft! Sie müssen notwendig sein und der Allgemeinheit dienen. Wenn ich, wie im vorliegenden Fall die Antworten belegen, mir weder über die Notwendigkeit im Klaren bin noch über die daraus resultierenden negativen Folgen für eine breite Allgemeinheit, ist das grundlegende Ziel verfehlt“, kritisiert Frank Kettnaker, Vorstand Vertrieb und Marketing Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. und Hallesche Krankenversicherung a.G., die EU-Bestrebungen.
Eine Beratung und Vermittlung auf Provisionsbasis ist nicht nachteilig für den Verbraucher, im Gegenteil, Beratung hat einen Wert, betont Markus Drews, Managing Director Canada Life Europe: „Ein über Jahrzehnte bewährtes System wird bereits seit einigen Jahren von einzelnen Kritikern angegriffen. Leider haben sie sich dabei Teile der Politik zum Instrument ihrer Argumentation machen können. Beim Durchlesen der fundierten Fragen der Kleinen Anfrage der Union und der Antworten der Bundesregierung darauf wird deutlich, wie wenig Substanz eine Generalkritik am Provisionssystem hat. Würde man sich stattdessen darauf konzentrieren, die tatsächlichen – und falls überhaupt vorhandenen – Missstände entschlossen anzugehen, dann wäre allen Beteiligten geholfen. Wir sollten noch viel deutlicher den Wert der Beratung hervorheben, denn der geht deutlich über die Dauer des eigentlichen Abschlusses eines Vertrages hinaus. Dass es in diesem für viele Verbraucher schwierigen finanziellen Umfeld nicht zu einer Kündigungswelle wertvoller Vorsorgeverträge gekommen ist, ist das Ergebnis professioneller Beratung durch die Branche. Und es ist der Verdienst all der Vermittler, die auch dann partnerschaftlich an der Seite ihrer Kunden stehen.“
Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, bricht eine Lanze für Versicherungsmakler und persönliche Beratung: „Bei der Diskussion um die provisionsbasierte Beratung wird die fachliche Leistung der Versicherungsmakler und freien Vermittler leider immer wieder auf einen reinen Produktverkauf reduziert. In Wahrheit geht es aber vielmehr um die Abfrage der echten Bedarfe und der individuellen Priorisierungen bei den Kunden. Wer Menschen bei der Absicherung existenzieller Risiken mit Absicht in eine Do it yourself-Versorgung treibt, begeht meiner Ansicht nach einen schweren Fehler, denn für die Beratungsversäumnisse von heute werden diese Menschen in Zukunft möglicherweise teuer bezahlen. Insofern finde ich gut, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort deutlich macht, dass sie ebenfalls Grenzen beim ‚Robo-Advice‘ und anderen Do it yourself-Alternativen sieht.“
Hermann Schrögenauer, Vorstand Vertrieb Lebensversicherung von 1871 a.G. München, betont, dass „eine gute Vorsorge und die Beratung dazu oft jahrzentlang in die Zukunft reichen. Daher ist es wichtig, dass die Beratung möglichst gut ist – und nicht, dass sie möglichst billig ist. Daher setzen wir uns klar für eine adäquate Vergütung für die unabhängigen Versicherungsmakler ein. Denn: sie stehen auch rechtlich auf der Seite des Kunden und können so ein passendes und individuelles Vorsorgekonzept ausarbeiten.“
Für den CDU-Finanzexperten MdB Dr. Carsten Brodesser ist in der Gesamtbetrachtung „die Antwort der Bundesregierung leider nicht zufriedenstellend, da sie, wie so oft, viele Fragen offen lässt. Dennoch gibt es auch manche klaren Aussagen. Sie ist ebenso wie wir der Auffassung, dass grundsätzlich jeder Kleinanleger Zugang zu einer persönlichen Beratung haben sollte. Auch der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass Provisionen in Deutschland zu einer für Verbraucher systematisch unvorteilhaften Beratung führen. Und sie hält fest, dass sowohl Honorar- als auch Provisionsberatung Vor- und Nachteile bereithalten. Dass sich die Bundesregierung auf Basis dieser Erkenntnisse noch nicht einmal der Forderung nach einem Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung anschließen kann und ein Provisionsverbot nicht klar ablehnt, zeigt einmal mehr die Zerstrittenheit der Ampel auch in dieser Frage.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) begrüßt, dass „die Bundesregierung Wert darauf legt, dass jeder Kleinanleger Zugang zu einer persönlichen Beratung hat. Das lässt sich mit einem Provisionsverbot nicht vereinbaren. Die Beratung und Vermittlung gegen Provision ist etabliert und funktioniert, wird vom Verbraucher angenommen, eine systematisch damit einhergehende unvorteilhafte Beratung für den Verbraucher ist nicht bekannt, negative Entwicklungen für Kleinanleger in Provisionsverbotsländern dagegen sind belegt. Sachliche Argumente für ein Provisionsverbot liegen nicht vor“, sagt BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Wir hoffen, dass die EU-Kommissarin McGuinness diese Haltung der Bundesregierung zu Kenntnis nimmt und die Provisionsverbotsüberlegungen auch auf europäischer Ebene eingestellt werden“, so Hausen.
Erst Corona, jetzt die hohen Energiekosten und Inflation: Wie können sich Vermittler in diesem Marktumfeld behaupten und Kunden binden? Hier sind Tipps für den Vertrieb in Krisenzeiten.
Angesichts der rasant steigenden Lebenshaltungskosten und der beginnenden Rezession üben sich die deutschen Verbraucher in Konsumzurückhaltung. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht den Einzelhandel quer durch alle Sparten im Krisenmodus. Wegen zweistelliger Inflationsraten stellten Konsumenten größere Anschaffungen tendenziell zurück und griffen bei Lebensmitteln häufiger zu günstiger Discounter-Ware.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen die zunehmende Vorsicht der Verbraucher. Danach ist der private Konsum in den vergangenen zwölf Monaten inflationsbereinigt um 4,3 Prozent geschrumpft. Für das kommende Jahr rechnet das Kieler Institut für Weltwirtschaft mit einer Teuerungsrate von 8,7 und einem Kaufkraftverlust von 4,1 Prozent in Deutschland.
Verbraucher stehen auf der Ausgabenbremse
In diesem herausfordernden Marktumfeld bewegt sich auch die Versicherungs- und Finanzbranche. Infolge der Inflation stehen bei den privaten Haushalten nicht nur die allgemeinen Konsumausgaben auf dem Prüfstand, sondern auch Versicherungen und Finanzanlagen. Dr. Thomas Url, Ökonom an der Universität Wien, geht davon aus, dass Verbraucher die höheren Preise bei Lebensmitteln, Energie und anderen lebensnotwendigen Gütern auch durch eine geringere Nachfrage bei Vorsorge- und Versicherungsprodukten kompensieren werden. Deshalb werde das Neukundengeschäft kurzfristig leiden.
Dennoch bietet der Markt für Finanzanlage- und Versicherungsprodukte nach wie vor viel Potenzial. Zwar gehen laut einer repräsentativen Online-Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Forsa 38 Prozent der Deutschen davon aus, dass sich ihre finanzielle Situation in den nächsten sechs Monaten verschlechtern wird. Doch trotz oder gerade wegen dieser Erwartung legen fast drei Viertel (72 Prozent) regelmäßig Geld zur Seite. Jeder Dritte spart monatlich gar zwischen 100 und 250 Euro.
Neue Vertriebschancen für Berater
Doch wohin mit dem Spargroschen in schwierigen Zeiten? Passen die in der Vergangenheit getroffenen Anlage- und Vorsorgeentscheidungen noch zur aktuellen Situation? Oder ist ein Produktwechsel sinnvoll? Hier kommen die Beraterinnen und Berater ins Spiel. Ihre Aufgabe ist es, ihren Kunden neue Orientierung bei der persönlichen Absicherung und Vorsorge zu geben. Denn der Markt hat sich fundamental gedreht. Vor den Vermittlern liegt viel Arbeit. Zugleich bieten sich ihnen interessante neue Vertriebschancen.
Doch wohin mit dem Spargroschen in schwierigen Zeiten? Passen die in der Vergangenheit getroffenen Anlage- und Vorsorgeentscheidungen noch zur aktuellen Situation? Oder ist ein Produktwechsel sinnvoll? Hier kommen die Beraterinnen und Berater ins Spiel. Ihre Aufgabe ist es, ihren Kunden neue Orientierung bei der persönlichen Absicherung und Vorsorge zu geben. Denn der Markt hat sich fundamental gedreht. Vor den Vermittlern liegt viel Arbeit. Zugleich bieten sich ihnen interessante neue Vertriebschancen.
Denn die in Zeiten von Preisstabilität und Niedrigzinsen zusammengestellten Kundenportfolios bedürfen wegen der anhaltend hohen Inflation und steigender Zinsen meist einer Optimierung. Bei der Geldanlage sind neue Lösungen gefragt. So rücken mit der Zinswende Anlageformen zurück in den Fokus, die in der langen Niedrigzinsphase fast in Vergessenheit geraten waren. Dazu zählt beispielsweise das Bausparen, das angesichts steigender Guthabenzinsen für künftige Bauherren und Immobilienbesitzer mit Modernisierungsbedarf wieder zur interessanten Geldanlage wird. Wer früh reagiert, kann sich zudem noch verhältnismäßig niedrige Darlehenszinsen sichern. Dies sollten Vermittler bei der Kundenberatung berücksichtigen.
Langfristige Geldanlagen umbauen
Den größten Anpassungsbedarf gibt es jedoch bei anderen langfristigen Geldanlagen, allen voran bei der privaten Altersvorsorge. 84 Prozent der regelmäßigen Sparer gaben in der Forsa-Umfrage an, Geld zur Absicherung im Alter zurückzulegen. Die private Altersvorsorge ist damit das wichtigste Sparziel der Deutschen. Doch derzeit hinkt die Verzinsung traditioneller Geldanlagen erheblich hinter der Inflationsentwicklung hinterher. Die Folge sind reale Wertverluste und geringere Kaufkraft im Alter.
Hier sind Beraterinnen und Berater gefordert, neue Konzepte für ihre Kunden zu erarbeiten, um die Altersvorsorge möglichst inflationssicher aufzustellen. Bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen mit hohen Garantieversprechen fließen die Beiträge größtenteils in Finanzprodukte mit fester Verzinsung, wie zum Beispiel Bundesanleihen. Doch mit der Zinswende hat sich die Situation am Kapitalmarkt grundlegend verändert. Die Renditen für Bundesanleihen sind seit Anfang 2022 massiv auf 1,4 Prozent gestiegen. Was sich nach einer guten Nachricht anhört, wird für alte Anleihebestände zum Problem. Sie verlieren an Wert, weil neue Anleihen mit wesentlich höheren Zinsen auf den Markt kommen.
So geht inflationssichere Altersvorsorge
Bis die Zinswende auch bei alten klassischen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ankommt und sich die Renditen verbessern, werden nach Schätzungen von Experten noch einige Zeit vergehen.
Dagegen bieten vor allem langfristig angelegte kapitalmarktbasierte Versicherungslösungen Schutz vor Kaufkraftverlusten im Alter. Dazu zählt das Fondssparen mit Aktien, Indexfonds oder ETFs. Über die Jahre bringt es in der Regel deutlich höhere Renditen als klassisch zinsbasierte Produkte und gilt als flexibel und inflationssicher. Denn der Umsatz und damit auch der Wert von Unternehmen steigt in der Regel in ähnlichem Tempo wie die Preise oder entwickelt sich gar besser. Investoren müssen daher keinen Kaufkraftverlust fürchten.
Im Mantel einer Rentenversicherung stellen Kunden darüber hinaus sicher, dass ihr Einkommen im Alter bis zum Lebensende gesichert ist. Mit Hilfe moderner Hybridprodukte können Kunden selbst entscheiden, wie hoch der Anteil der sicheren bzw. der renditeorientierten Anlagen in ihrer Altersvorsorge sein soll.
Dieses Verhältnis können sie im Laufe der Versicherungsdauer flexibel anpassen. Mit dem Umschichten in risikoärmere Anlageformen können sich Kunden vor Kursverlusten kurz vor der Rente schützen. Die Produkte liefern Beraterinnen und Beratern eine Vielzahl von Argumenten, warum Kunden ihre Altersvorsorge jetzt umstellen oder um einen kapitalmarktbasierten Baustein ergänzen sollten.
Argumente gegen Kündigungen
Doch wie gehen Beraterinnen und Berater mit preissensiblen Bestandskunden um, die sich mit dem Gedanken tragen, Versicherungen zu kündigen? Auch hier zählen Argumente. Bei der Rentenversicherung gilt es zu Bedenken, dass Steuervorteile oder hohe Garantiezinsen verloren gehen. Und sind langfristig ausgelegte Verträge wie Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherung einmal gekündigt, lassen sie sich später in der Regel allenfalls zu schlechteren Konditionen wieder abschließen.
Zudem macht die anhaltend hohe Inflation den Versicherungsschutz häufig noch wertvoller. Ein Beispiel dafür ist die Gebäudeversicherung. Wer auf die Absicherung für die Immobilie verzichtet, muss wegen steigender Kosten für Handwerker und Material im Schadenfall noch mehr aus eigener Tasche bezahlen. Die Inflation macht einen nicht versicherten Schaden für den Geschädigten finanziell noch schmerzhafter und gefährdet im schlimmsten Fall gar die wirtschaftliche Existenz. Darum ist die passende Absicherung gerade in Zeiten stark steigender Preise unverzichtbar.
Frank Kettnaker
Vorstand Vertrieb und Marketing, Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. und Hallesche Krankenversicherung a.G.
Der Werdegang von Frank Kettnaker zeigt, was man im Versicherungsvertrieb mit Engagement, Wissen und Leidenschaft für Menschen erreichen kann. Mitte der 80er Jahre begann Frank Kettnaker seine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und gelangte von dort aus sehr schnell in den Vertrieb mit beruflichen Stationen bei Axa-Colonia und DBV-Winterthur. Seit 2007 ist er Vorstand für Vertrieb und Marketing von Alte Leipziger und Hallesche, kurz ALH Gruppe. Dort verantwortet er wachstumsreiche Jahre in Leben, Kranken, Sach, Bauspar und Trust.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) kritisiert zahlreiche von der BaFin geplante Maßnahmen, die diese mit dem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ einführen will. In ihrer Stellungnahme (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2023/01/2023_01_13_Stellungnahme-BFV-zum-BaFin-Merkblatt-LV-Wohlverhalten.pdf) im Rahmen der BaFin-Konsultation moniert die BFV den offenbar geringen Stellenwert einer qualifizierten Beratung und Vermittlung, erkennt in den zahlreichen Regelungen mit Druck auf die Vergütungen einen schwerwiegenden Markteingriff, kritisiert die Bevorzugung von ‚Stornierern‘ und weist auf geplante Regelungen hin, die im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen. Zudem werden kostensteigernde Auflagen benannt, die dem Ziel einer höheren Rendite entgegenstehen. Einige der BFV-Kritikpunkte im Detail:
„Den Kundennutzen auf den Renditeaspekt zu beschränken, greift zu kurz. Auch laut IDD gibt es weitere Aspekte, die den Kundennutzen ausmachen. Insbesondere hat die Beratung, Vermittlung und Betreuung einen Wert und stellt einen Kundennutzen dar. Der Kundennutzen sollte daher umfassender definiert werden als im BaFin-Merkblatt vorgesehen“, fordert die BFV in ihrer Stellungnahme. Durch die auf Rendite beschränkte Definition des Kundennutzen mit entsprechenden Auflagen greift die Aufsicht in die Vergütung der Vermittler ein. Die sehr umfangreichen Ausführungen zu Aufwendungen an Versicherungsvermittler lassen den Schluss zu, dass es der BaFin vorrangig um die Provisionshöhe geht. Doch die europäische Versichereraufsicht EIOPA bezeichnet in ihrem aktuellen Papier „Methodology to assess value for money in the unit-linked market“ Beratung und Betreuung vor Ort und über die Laufzeit als einen besonderen, nicht monetären Wert für Kunden, der auch höhere Kosten verursachen kann.
Der vielfältige Druck auf die Vergütungen ist ein schwerwiegender Markteingriff
Nachdem der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit der GroKo keinen Provisionsdeckel einführte und die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag weder die Einführung eines Provisionsdeckels noch einen Provisionsrichtwert anstrebt, ist es irritierend, dass die BaFin Forderungen erhebt und Auflagen machen will, die letztlich zu einem maßgeblichen Eingriff in die Vergütung der Vermittler führt. Das ist nach Einschätzung der BFV hinsichtlich der Auswirkungen vergleichbar mit dem von der BaFin zuvor angestrebten Provisionsrichtwert. „Dieser stellt einen schwerwiegenden Markteingriff dar, der wie ein Provisionsdeckel dem Parlamentsvorbehalt unterliegen sollte“, fordert die BFV und betont zugleich, dass es dazu keine Notwendigkeit, wie in der Branche weit verbreitete Missstände, gibt. „Die geringen Verbraucher-Beschwerdezahlen über Versicherungsvermittler bei der BaFin und beim Versicherungsombudsmann zeigen, dass es keine weit verbreiteten Missstände bei Versicherungsvermittlern oder im Zusammenhang mit dem Provisionssystem gibt“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen. Obendrein will die BaFin vorschreiben: „Eine hohe Abschlussprovision ist daher an angemessene qualitative Kriterien zu knüpfen.“ Eine vergleichbare Formulierung ist bereits im seinerzeitigen Entwurf zum ‚LV-Provisionsdeckelgesetz‘ zu finden. Doch das wurde aus wichtigen Gründen, u. a. erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken (Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen, von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Januar 2019, https://www.bfv-versicherungsmakler.de/Rechtsgutachten Papier gesetzlicher LV-Provisionsdeckel.pdf) vom Gesetzgeber nicht beschlossen.
Zielmarkt sind vertragstreue Kunden und nicht Stornierer
Zu Gunsten von Kündigern regelt der Gesetzgeber mit § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG bereits den Rückkaufswert und mit § 49 Abs. 1 VAG die Provisionshaftungszeit von 5 Jahren. Die BFV hält es nicht für richtig, dass die BaFin über ihre Auslegungen zum POG-Verfahren, der Forderung nach einer Rendite nach Kosten und Inflation zum Stornozeitpunkt und der Empfehlung, Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit zu verteilen, Vorgaben über diese Gesetze hinaus macht. Die private Altersvorsorge vertragstreuer Kunden ist das Ziel des Ansparvorgangs. „Das sollte auch so bleiben, wir sprechen uns dagegen aus, dass die Rendite von Kündigern zu Lasten der Rendite von vertragstreuen Kunden verbessert werden soll“, so die BFV. Dem steht auch ein fragwürdiges Beispiel im Fachartikel der BaFin vom 05.01.2023 („Vertriebsvergütung im Spannungsfeld von Beratungsaufwand und Verbraucherschutz“) nicht entgegen. Dort führt die BaFin nach eigenen Angaben ein „Extrembeispiel“ auf: „Ein Lebensversicherungsunternehmen erwartet für ein Produkt, das auf eine langjährige Ansparphase ausgelegt ist, dass die Angehörigen des Zielmarkts ihre Vertragsverhältnisse innerhalb der ersten fünf Jahre zu 100 Prozent vorzeitig beenden.“ Das wertet die BFV nicht als Extrembeispiel, sondern als Missstand: „Wenn ein Lebensversicherer ein Produkt konzipiert, dass aus Sicht des Versicherers dann erfolgreich ist, wenn binnen fünf Jahren alle Kunden kündigen, dann ist das ein Beispiel für ein unseriöses Geschäftsmodell, das die BaFin als Einzelfall im Rahmen ihrer Missstandsaufsicht unterbinden sollte.“
§ 6 Abs. 6 VVG muss beachtet werden
Versicherern hinsichtlich der Anlagestrategie des Produktes eine Beratungspflicht während der Vertragslaufzeit aufzugeben, steht nach Auffassung der BFV im Widerspruch zur Versicherungsmakler-Ausnahme nach § 6 Abs. 6 VVG. Diese Vorgabe des Gesetzgebers sollte berücksichtigt werden.
Zu Bedenken gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft zudem, dass jede weitere Regulierung, Auflage und Forderung zu weiterem Personalbedarf und somit zu höheren Kosten führt, die sich negativ auf die Rendite der betreffenden Produkte auswirken. „Verpflichtungen, die über die Forderungen der IDD hinausgehen, dienen nicht der Auslegung der IDD und sollten gestrichen werden. Die IDD und weitere europäische und nationale Vorgaben stellen bereits mit zahlreichen Anforderungen und Vorgaben an Versicherer und Vermittler ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher. Daher ist für viele der im Merkblatt benannten Anforderungen keine Notwendigkeit zu erkennen“, so das Fazit der BFV.
“So herausfordernd das erste Jahr der Ampelkoalition in vielerlei Hinsicht war, so zuversichtlich blicke ich auf die Herausforderungen in 2023. Denn in den vergangenen Wochen konnten wir wichtige politische Weichen für die kommenden Monate stellen.
Wir haben die Aktienrücklage im Bundeshaushalt verankert und mit den ersten 10 Mrd. € die Grundbefüllung vorbereitet. Mit dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren im anstehenden Halbjahr wollen wir nun die institutionellen Voraussetzungen schaffen.
Mit der Einsetzung der ‘Fokusgruppe private Altersvorsorge’ leiten wir den notwendigen und im Koalitionsvertrag angekündigten Reformprozess in der privaten Altersvorsorge ein. Die Fokusgruppe soll dabei helfen, Reformoptionen zu untersuchen und zu evaluieren. Vom Abschlussbericht im Sommer 2023 erhoffe ich mir daher einen wichtigen Impuls für die gemeinsame politische Abstimmung mit unseren Koalitionspartnern. In der Zwischenzeit sollten wir auf eine Flexibilisierung der Beitragsgarantie bei Riester hinwirken – dafür werde ich weiterhin werben.
Ein weiteres Vorhaben, das die Versicherungs- und Finanzwirtschaft betrifft, und das zum neuen Jahr angegangen wird, ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Mit diesem wollen wir einen wichtigen Impuls zur Stärkung des deutschen Finanzstandorts setzen – sowohl mit Blick auf potenzielle Investoren als auch auf Kleinanleger. Denn letztlich bietetnur die langfristige Anlage in Wertpapiere Aussicht auf eine dauerhafte Stärkung des Vermögensaufbaus und entsprechenden Inflationsschutz. Zudem könnte der breite Einstieg der Bevölkerung am Kapitalmarkt Unternehmen neue Finanzierungsquellen eröffnen.
Die politische Debatte rund um das Thema Provisionen wird uns auch im nächsten Jahr begleiten. Hier freut es mich zu sehen, dass die BaFin mittlerweile von ihrer Idee eines Provisionsrichtwertes für Lebensversicherungsprodukte abgerückt ist. Das angekündigte Merkblatt ist der richtige Schritt. Es sorgt für Rechtsklarheit und Transparenz. Hohe Provisionen sind rechtfertigungsbedürftig, doch wichtig bleibt nach wie vor der ganzheitliche Blick auf das Produkt – kein starres Festhalten an den Kosten.
In dieser Hinsicht müssen wir den Blick auch nach Brüssel richten, auf die sog. Kleinanlegerstrategie. Hier wird nach wie vor die Möglichkeit eines EU-weiten Provisionsverbotes in der Finanzberatung diskutiert. Entsprechend werde ich, gemeinsam mit meiner Fraktion, konsequent auf die Bedeutung des provisionsbasierten Modells für die flächendeckende Anlageberatung in Deutschland hinweisen, auch auf EU-Ebene.
Flächendeckende Beratung braucht es aber auch bei der Elementarschadenversicherung. Der aktuelle Bericht der Bundesregierung über die mögliche Ausgestaltung einer Pflichtversicherung liefert die entsprechende Grundlage für den fachlichen Austausch und die politische Konsensfindung im kommenden Jahr. Klar ist: Vom Klimawandel und dessen Folgen sind Eigentümer, Staat und Versicherer gleichermaßen betroffen. Entsprechend müssen wir gemeinsam auf eine konsequentere Klimafolgenanpassung und eine höhere Versicherungsdichte hinwirken.
Diese hier aufgezählten Themen stellen letztlich nur einen Teil der politischen Agenda für das Jahr 2023 dar, die wir nun Stück für Stück abarbeiten werden. Wie eingangs erwähnt, blicke ich dabei überaus zuversichtlich auf die anstehenden Monate und freue mich auf die nächsten Herausforderungen.”
Stefan Schmidt, MdB Bündnis 90/Grüne Mitglied Finanzausschuss Deutscher Bundestag
“Es ist nun ein Jahr her, dass wir Grüne uns zusammen mit SPD und FDP zu einer Fortschrittskoalition zusammengefunden haben. Coronakrise, Krieg in der Ukraine, Inflation, Energiesicherheit – eine Vielzahl an Herausforderungen mussten und müssen wir ad hoc managen, gleichzeitig dürfen wir auch langfristige Vorhaben nicht aus dem Blick verlieren.
Dazu gehört für mich unter anderem die längst überfällige Reform der privaten Altersvorsorge. Hier geht es voran: eine Fokusgruppe wird die Möglichkeit eines öffentlich verantworteten Fonds prüfen, der ein effektives und kostengünstiges Angebot mit Abwahlmöglichkeit bietet. Wichtig ist für uns Grüne hierbei unter anderem, dass geprüft wird, wie die Vorsorge auch für untere Einkommensgruppen attraktiv wird. Schon im Sommer soll ein Abschlussbericht vorliegen, auf dem wir aufbauen können.
Auch im Bereich der Restschuldversicherung muss und wird es im kommenden Jahr vorangehen. Seit letztem Juli greift ja bereits der Provisionsdeckel, der noch in der vergangenen Legislaturperiode verankert wurde. Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir zusätzlich vereinbart, dass der Abschluss des Kredit- und des Versicherungsvertrags zeitlich entkoppelt werden muss. Es muss den Kreditnehmenden klar sein: der Versicherungsvertrag ist freiwillig und wird unabhängig vom Kreditvertrag abgeschlossen.
Nicht zuletzt begrüßen wir, dass die BaFin aktuell bei einigen Lebensversicherern genauer hinschaut und zu hohe Kostenbelastungen sowie die Rückvergütungspraxis bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten zum Gegenstand einer Konsultation macht. Zu hohe Kosten führen zu einer unangemessen niedrigen Rendite und im Endeffekt zu Versorgungslücken für die Versicherten. Das steht dem Ziel der kapitalbildenden Lebensversicherung, der Absicherung fürs Alter, entgegen. Sowohl unverhältnismäßig hohen Effektivkosten und Abschlussprovisionen, als auch Fehlanreizen im Vertrieb muss unbedingt entgegengewirkt werden – nicht zuletzt um das Vertrauen in die Branche zu stärken und zu erhalten.
Viele spannende Vorhaben und Debatten stehen für 2023 an, ich denke da z. B. an das Themenfeld ESG und Sustainable Finance oder die Debatte um die Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Wir werden auch im nächsten Jahr wachsam bleiben und Handlungsbedarfe identifizieren – gemeinsam mit der Branche und den Versicherten.”
Michael Schrodi, MdB SPD Finanzpolitischer Sprecher SPD-Bundestagsfraktion
“Die Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geht auch im zweiten Regierungsjahr eine Vielzahl von finanzpolitischen Themen an, um den Koalitionsvertrag weiter umzusetzen und damit zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland beizutragen. Folgende, prominentere Vorhaben dürften im Jahr 2023 besondere Beachtung finden:
Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetz bringen wir eine Reihe von Verbesserungen und Erleichterungen für den Kapitalmarktzugang von Unternehmen, insbesondere Start-Ups, Wachstumsunternehmen und KMU auf den Weg. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Erleichterung von Kapitalerhöhungen soll dies vor allem zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen, die wir im Rahmen der angestrebten Transformation dringend brauchen, beitragen.
Zur Vorbereitung einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge wurde bereits zum Ende dieses Jahres eine ‘Fokusgruppe Altersvorsorge’ eingerichtet. Diese hat zum 1. Dezember ihre Arbeit aufgenommen und wird sich im neuen Jahr insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob ein öffentlicher Fonds mit Abwahlmöglichkeit eingerichtet werden soll und ob alternativ oder ergänzend Produkte mit höheren Renditen gesetzlich anerkannt werden sollten.
Zur noch effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wollen wir ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem letzten FATF-Bericht erlassen. Wir schaffen u. a. eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und erschweren durch eine Fortsetzung der Digitalisierung und Verknüpfung von Registern kriminelle Machenschaften.
Ich bin überzeugt, dass wir im Jahr 2023 an die gute Zusammenarbeit und Ergebnisse des ersten Koalitionsjahrs anknüpfen können und damit sowohl im Interesse des Finanzstandorts Deutschland als auch für den finanziellen Verbraucherschutz weitere gute Fortschritte erzielen werden.”
“Nach gut einem Jahr Ampel-Koalition mit unvorhergesehenen Herausforderungen wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und Folgen für uns alle, bleiben von der politischen Rhetorik im Jahr 2022 vor allem die zwei Begriffe der Zeitenwende und des Wums bzw. Doppelwums in Erinnerung. Auf diesen Wums bei der drängenden Problematik der Altersvorsorge warten wir aber seit über einem Jahr vergebens. Ein Jahr ist verstrichen, ohne dass sich nennenswerte Ansätze für eine zukunftsfeste Alterssicherung gezeigt haben. Aber die Bugwelle der Baby-Boomer rollt unausweichlich auf uns zu. Das nach fast einem Jahr Regierungszeit erst Ende November eine Fokusgruppe Altersvorsorge vom Kabinett eingesetzt worden ist, mit Zielvorgabe im Sommer 2023 eine Handlungsempfehlung für die Regierung vorzulegen, lässt nichts Gutes ahnen. Die Fokusgruppe soll sich primär mit den Prüfaufträgen aus dem Koalitionsvertrag beschäftigen, die die drei sehr gegensätzlichen Ideen der Koalitionspartner zusammenbringen soll bei statischen Faktoren bezüglich Eintrittsalter, Rentenniveau und Rentenbeiträgen. Die in der Luft liegende Spannung deutet eher auf einen zu erwartenden Blackout der Ampel hin.
Statt einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds neu zu kreieren, sehen wir als bessere Alternative nach wie vor Möglichkeiten zu Reformen bei Riester. Mit wenigen Stellschrauben wie der Absenkung der Beitragsgarantie, Verwaltungsvereinfachung bei den Zulagen und Ausweiten des Begünstigtenkreises, ließe sich relativ schnell auf Bewährtes aufbauen und weiterentwickeln.
Ebenso sehen wir als Union die dringende Notwendigkeit der Stärkung der zweiten und dritten Säule, wozu wir gut ausgebildete Vertriebe brauchen, die aufgrund der Komplexität der Angebote die Verbraucher durch den nachhaltigen Angebots-Dschungel provisionsgestützt führen können. Hierzu bedarf es klarer Regeln, die die Arbeit der Vermittler rechtssicher macht. Daran fehlt es zuweilen.
Während wir in Deutschland bezüglich der Provisionen für Vermittler ein klares Regelwerk im letzten Jahr gefunden haben, droht weiter Ungemach aus Brüssel, das es zu verhindern gilt.
Bezüglich der Regulatorik in Deutschland merkt man den frischen Wind der neuen BaFin-Leitung, die sich die erwünschte und zugestandene Beinfreiheit durch das BMF nach und nach greift. Die Konsultationsprozesse bezüglich diverser Merkblätter gilt es von Seiten der Politik kritisch zu begleiten.”
Im Rahmen ihres Engagements für Versicherungsmakler, Verbraucher sowie kleine und mittelständische Versicherer war die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 24.11.2022 zu einem Fachgespräch mit MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) im Deutschen Bundestag. Mit dem Finanzexperten der CDUdiskutierten die BFV-Mitglieder Martin Gräfer (Vorstandsmitglied die Bayerische Versicherungsgruppe und Vorstandsvorsitzender die Bayerische Allgemeine Versicherung), Dr. Wolfgang Hofbauer (Vorstandsvorsitzender DMB Rechtsschutz-Versicherung), Erwin Hausen (BFV-Koordinator) und Uwe Kremer (Geschäftsführer kapital-markt intern Verlag). Das Themenspektrum bei dem regen Austausch war breit angelegt und betraf u. a. ++ die Veränderungen bei der Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten ++ die spartenbezogenen Courtageanteile am Gesamtvergütungsaufkommen eines Versicherungsmaklers ++ das von der BaFin zu Konsultation gestellte „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ++ die Entwicklungen im Umfeld der Restkreditversicherung seit deren Regulierung ++ die Poollandschaft und deren Bedeutung für Versicherungsmakler ++ die Positionierung zur Elementarschaden-(Pflicht)-Versicherung. Einmal mehr wurde anhand sehr detaillierter Fragen und Nachfragen sowie bei der Diskussion deutlich, wie tief der Berichterstatter der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Finanz- und Versicherungsmaterie drinsteckt. „Die BaFin hat mit § 48a VAG das notwendige Instrumentarium zur Missstandsaufsicht in der Hand, um gegen Versicherer mit Vergütungshöhen, die dem Kundeninteresse wiedersprechen, vorzugehen“, bekräftigt Dr. Brodesser die wichtige Aufgabe und zugleich die Möglichkeit der Aufsicht, aktiv Verbraucherschutz wahrzunehmen. Dies bedeutet zugleich, dass die geplanten BaFin-Auflagen zu den Vermittlervergütungen über das herangezogene Argument der „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte“ unnötig sind. Überdies sind sie rechtlich höchst fragwürdig, da der Gesetzgeber weder einen Provisionsdeckel eingeführt hat noch die Bestrebungen der BaFin, einen LV-Provisionsrichtwert einzuführen, unterstützt hat. Ideologiefrei und ohne Denkbarrieren zeigt Dr. Brodesser Kompetenz und Weitblick für die Finanz- und Versicherungsbranche, die man sich von jedem Fachpolitiker wünscht.
Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
BFV: Herr Wulff, der Begriff Inflation wird aktuell – verzeihen Sie mir das Wortspiel – inflationär gebraucht und durchzieht die komplette Medienlandschaft von der Tagespresse bis zu den Special-Interest-Magazinen. Inflation wird von Verbrauchern unweigerlich mit Preissteigerungen assoziiert. Stehen wir vor einer rasanten Welle an Prämienerhöhungen?
Ja und Nein, wir müssen das Ganze differenziert betrachten. Zum einen hat der Gesetzgeber gewisse Hürden aufgebaut. Prämien dürfen grundsätzlich nicht erhöht werden, ohne das gleichzeitig die Leistungen angehoben werden. Es sei denn, die Schadensaufwendungen weichen in gewissem Grade von den Vorjahres-aufwendungen ab. Das wiederum ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Auch technisch gesprochen hat es einen Einfluss, wie weit Schadenseintritt und eine eventuelle Auszahlung auseinander liegen.
BFV: Also steigen die Beiträge unvermeidlich?
Unvermeidlich wohl ja – aber die Geschwindigkeit hängt auch stark davon ab, über welche Versicherungsarten wir sprechen und wie die jeweilige Versicherung wirtschaftet. Nehmen wir an, Sie haben einen großen Bestand an Immobilienversicherungen.
Hier hätten Sie in den letzten 24 Monaten einen teils 30%igen Anstieg der Materialkosten insbesondere der Baumaterialien zu verkraften gehabt. Dazu kommt, dass aufgrund der Personalknappheit Betriebe leichter höhere Stundensätze beim Auftraggeber durchbekommen. Das hat unmittelbare Auswirkungen.
BFV: Gilt das auch für Markel?
Wir stehen sehr gesund da. Uns hilft, dass wir ein Gewerbeversicherer sind. Nehmen wir zum Vergleich die Betriebshaftpflicht, dort sind in der Regel Schäden abgedeckt, welche durch den Betrieb eines Geschäftes, einer Betriebsstätte oder Büro entstehen.
Das bedeutet, dass Elementarschäden durch Sturm, Wasser, Feuer und so weiter, die allesamt in Zeiten des Klimawandels zunehmen und zum Prämienpreistreiber avancieren, für uns nicht dieselbe Bedeutung und Auswirkung haben. Hinzu kommt, dass unser Underwriting einen guten Job macht und flexibel auf Erfordernisse von Betrieben reagiert.
BFV: Herr Wulff, Kunden werden natürlich auf Prämienerhöhungen mit Wechselabsichten reagieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein Makler darauf reagieren?
Grundsätzlich besitzen Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Versicherer die Prämien erhöht, die Versicherungsnehmer informiert und die Erhöhung begründet. Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer gleichzeitig die Leistung erhöht. Dann greift die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Aber jetzt wird es meiner Meinung nach spannend und zeigt, warum Nachwuchsarbeit wichtig und IDD-Bildungszeiten richtig sind. Ein guter Makler findet und erklärt dem Kunden die Unterschiede im Bedingungswerk. Unterschiedlichen Prämien liegen unterschiedliche Kalkulationsansätze zugrunde.
Es kommt auf die Details an, Details welche von den Algorithmen der Online-Versicherer nicht zwingend immer ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb glaube ich auch fest daran, dass der Maklerstand weiterhin Zukunft hat; über die Inflationsgefahr hinaus. Denn unser Wirtschaftssystem hat sich bislang immer wieder ausbalanciert. Es mag nicht das Beste sein, aber es ist das Beste, das wir haben. Und wir bei Markel setzen auf die Maklerschaft.