Sachliche Argumente gegen einen Provisionsdeckel haben weiterhin Gültigkeit

Aktuell wird über eine Forderung zu einem gesetzlich geregelten Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer höheren laufenden Vergütung diskutiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat sich vor fünf Jahren in ihrer Stellungnahme zum ‚Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen‘ des Bundesministeriums der Finanzen (vom 18.04.2019) sachlich und mit guten Gründen gegen den geplanten Provisionsdeckel ausgesprochen. An diesen Argumenten gegen einen schwerwiegenden ordnungspolitischen Eingriff hat sich nichts geändert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler lehnt daher einen gesetzlichen Provisionsdeckel weiterhin ab:

„Der Markt bietet bereits zahlreiche flexible Vergütungsmodelle. Vermittler können vertragsbezogen wählen, bspw. halbe AP – doppelte BP, nur BP oder Netto. Diese und weiter alternative Modelle sind bereits auf dem Markt verfügbar. Gemeinsam mit mehreren Berufsverbänden haben wir uns aktuell argumentativ auf EU-Ebene eingesetzt, dass kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler kommt, und vor fünf Jahren haben wir mit sachlichen Argumenten den Provisionsdeckel in Deutschland abgewendet. Diese Argumente haben nach wie vor Gültigkeit. Es existieren keine flächendeckenden eklatanten Missstände, daher lehnen wir weiterhin ordnungspolitisch bedenkliche Eingriffe des Staates ab.“

BFV fokussiert im zehnten Jahr ihres Bestehens den Wert der zusätzlichen Regulatorik

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) wurde am 10.05.2014 aus der Taufe gehoben und blickt damit auf ein kleines Jubiläum zurück. Vor 10 Jahren wurde die BFV von kleinen und mittelständischen Versicherern, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, gegründet. Als Koordinator fungiert seither Erwin Hausen. Erste Tätigkeit war die Erstellung einer sachlichen und konstruktiv-kritischen Stellungnahme zum ‚Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG)‘.

Die BFV setzt sich regelmäßig in Fachgesprächen mit Politikerinnen und Politikern, mit Stellungnahmen bei Gesetzesentwürfen oder Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene sowie Konsultationen der BaFin und EIOPA für die Belange der unabhängigen Versicherungsmakler und mittelständischen Versicherer ein. Die BFV ist sowohl registrierte Interessenvertreterin für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung als auch im EU-Transparenz-Register eingetragen.

Im Rahmen der DKM 2023 hatten sich die Mitglieder zum Austausch getroffen (Foto vlnr: Frank Kettnaker (Alte Leipziger-Hallesche), Roland Roider (Die Haftpflichtkasse), Dietmar Bläsing (Volkswohl Bund), Jens Arndt (myLife), Michael Eichhorn (DMB Rechtsschutz), Christian Nuschele (Standard Life), Julia Palte (Concordia), Hermann Schrögenauer (LV 1871), Britta Renno (Canada Life), Frederik Wulff (Markel), Erwin Hausen (BFV-Koordinator) sowie (hier fehlend) Martin Gräfer (die Bayerische) und standen für Interviews mit dem DKM-Ausrichter zur Verfügung.

Beleuchtet wurde dabei warum bedeutende Maklerversicherer Mitglied sind, welchen wichtigen Beitrag die BFV leistet und warum Versicherung #Maklerhelden braucht. Die BFV hat dazu aktuell als Zusammenschnitt einen kurzen Videobeitrag veröffentlicht (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/video-warum-die-bfv-wichtige-arbeit-leistet/). Die BFV-Mitglieder, auf dem Foto rechts beim jüngsten Präsenztreffen am 16.04. bei der Haftpflichtkasse, kündigen an: „Selbstverständlich treffen Sie uns auch auf der diesjährigen DKM in Dortmund.“ Den jüngsten BFV-Stellungnahmen (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/aktivitaeten/) ist zu entnehmen, dass sich die BFV seit November 2023 verstärkt dem Thema „Wert der zusätzlichen Regulatorik“ unter dem Aspekt des „‚Value for money‘ aus Verbrauchersicht“ widmet.

Die zusätzliche Regulatorik ist nicht zum Nulltarif zu haben. Alle neuen regulatorischen Anforderungen und Vorgaben führen zu vom Verbraucher zu tragenden höheren Preisen. Dabei ist das Regulierungs- und Verbraucherschutzniveau bereits sehr hoch, so dass umso lauter die Frage nach den Kosten der zusätzlichen Regulierung und deren Mehrwert gestellt werden muss. Eine Überregulierung ist schlecht für Vermittler und Versicherer, insbesondere geht sie auch zu Lasten der Verbraucher!

BFV im Austausch mit MdEP Ferber zum weiteren EU-Verfahren RIS

In der Abstimmung vom 20.03.2024 über die geplante Retail Investment Strategy (EU-Kleinanlegerstrategie) der EU-Kommission hatte sich der Währungs- und Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) gegen die Einführung von EU-weiten Provisionsverboten ausgesprochen. Zudem soll der von der EU-Kommission geplante Artikel 30, Abs. 5b IDD-Entwurf so ergänzt werden, dass kein Provisionsverbot der unabhängigen Versicherungsmakler droht. Auch das von der EU-Kommission vorgeschlagene Benchmarkverfahren für Finanzprodukte lehnt der Ausschuss ab. Die Benchmarks sollten nicht zu einer Preisregulierung führen.

Bereits im vergangenen Herbst hatte sich die beim ECON zuständige Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin klar gegen das von der EU-Kommission vorgesehene Teilprovisionsverbot auch im Falle von reinen Ausführungsgeschäften positioniert. Mehrere Berufsverbände setzten sich mit sachlicher Kritik u. a. dafür ein, dass das drohende Provisionsverbot für Versicherungsmakler abgewandt wird. So hatte auch die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler in Schreiben Ende 2023 an MdEP Stéphanie Yon-Courtin und MdEP Markus Ferber (CSU/EVP) die Bedeutung der Versicherungsmakler für Verbraucher und die Nachteile eines Provisionsverbotes sachlich aufgeführt.

Zudem beteiligte sich die BFV am 16.02.2024 mit einer Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages zum Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ (BT-Drucksache 20/9496) im Zusammenhang mit der RIS an der öffentlichen Anhörung vom 21.02.2024 (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2024/02/Kurzstellungnahme-BFV-zur-EU-Kleinanlegerstratgie.pdf).

Wie der ECON-Beschluss sich auswirken könnte, ordnet Markus Ferber im Austausch mit der BFV aktuell so ein: „Ich bin grundsätzlich mit dem Ausgang der Verhandlungen und der Abstimmung zur Kleinanlegerstrategie sehr zufrieden. Es ist gelungen, einen schwierigen Kommissionsvorschlag an vielen Stellen entscheidend zu verbessern. Die EP-Position stellt sowohl für die betroffenen Intermediäre eine Verbesserung dar als auch für die Kleinanleger.“

Ferber beleuchtet auch das weitere Verfahren auf der europäischen Bühne: „Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich von der Position des Rates ab, die für die Dynamik der interinstitutionellen Verhandlungen entscheidend sein wird. Im Moment gehe ich davon aus, dass die Ratsposition an den wesentlichen Stellen dem EP-Text ähneln wird. Insofern dürfte die Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss auch den Weg für unkomplizierte interinstitutionelle Verhandlungen geebnet haben. Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament dürften jedoch frühestens nach der Sommerpause beginnen.“

Am 23.04.2024 stimmte das Europäische Parlament für das Mandat der ECON-Berichterstatterin. Der Berichtsentwurf des ECON-Ausschusses vom 20.03. wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Der ECON-Beschluss und die Annahme durch das EP ist erfreulich. Hier bleibt zu hoffen, dass auch die richtige Richtung beibehalten wird. Ein Blick auf die Anhörung im Deutschen Bundestag zur RIS, bei der man sehr konträre Auffassungen und Darstellungen bei Politikern und Sachverständigen wahrnehmen konnte, zeigt aber, dass die Versicherungsbranche nicht zur Ruhe kommen wird. Es wird weiterhin eine große Aufgabe und Herausforderung bleiben, den Wert der Beratung und die Nachteile eines Provisionsverbotes für Verbraucher aufzuzeigen. Für die BFV gilt da weiterhin, überzeugend für die klaren Auffassungen und Positionierungen ‚Versicherung braucht Makler‘ und ‚Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz‘ einzutreten.

Video: Warum die BFV wichtige Arbeit leistet

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) setzt sich seit 2014 für den Berufsstand der Versicherungsmakler ein. Ziel ist es, die Tätigkeit und Rechtsstellung des Maklers bekannter zu machen und dadurch seine Rolle zu stärken – bei Kunden und in der Politik.

Warum bedeutende Maklerversicherer Mitglied sind, welchen wichtigen Beitrag die BFV leistet und warum Versicherung #Maklerhelden braucht, erfahren Sie in diesem auf der DKM 2023 entstandenen kurzen Videobeitrag. Selbstverständlich treffen Sie uns auch auf der diesjährigen DKM in Dortmund.

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Standard Life engagiert sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Montabaur, 23.01.2024. Die Standard Life Versicherung wird Mitglied bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Damit wird das Engagement für die Versicherungsmakler in Deutschland gestärkt.

„Standard Life arbeitet europaweit ausschließlich mit unabhängigen Beraterinnen und Beratern zusammen. Dahinter steht die feste Überzeugung, dass gerade Unabhängigkeit und Beratungsqualität ganz entscheidend für den Erfolg der privaten Altersvorsorge sind. Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler übernehmen eine sehr wichtige sozialpolitische Aufgabe, die aber noch allzu häufig übersehen wird. Initiativen wie die BFV leisten einen wichtigen Beitrag, dies zu ändern, die Interessen der Makler zu vertreten und deren Reputation zu stärken. Daher unterstützen wir die wichtige Aufgabe der BFV sehr gerne“, so Christian Nuschele, Head of Distribution & Marketing bei Standard Life.

„Die Erfahrungen des 1825 in Edinburgh gegründeten Traditionsversicherers mit dem Provisionsverbot auf dem Heimatmarkt liefern wichtige Erkenntnisse über die Folgen eines Provisionsverbotes sowie die Honorarberatung. Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Standard Life, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Informationen zu Standard Life

Standard Life wurde 1825 in Edinburgh gegründet. Seit 1996 ist das Unternehmen auch in Deutschland ansässig – und verwaltet hier aktuell über 400.000 Versicherungsverträge. Die fondsgebundenen Lebens- beziehungsweise Rentenversicherungen des Versicherers bieten innovative Vorsorgelösungen vom Vermögensaufbau bis hin zur Ruhestandsplanung. Standard Life vertraut beim Vertrieb seiner Produkte ausschließlich auf unabhängige Beraterinnen und Berater. Seit 2018 ist Standard Life Teil der Phoenix Group, gegründet 1782 und – mit Stand 31.12.2022 – circa 12 Millionen Versicherungsverträgen und einem verwalteten Vermögen von circa 291,9 Milliarden Euro einer der größten Lebensversicherer Europas.

Jahresausblick von Dr. Carsten Brodesser (CDU) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„In der Halbzeitbilanz der Ampel werden die inhaltlichen und ideologischen Gräben der Koalition immer offensichtlicher und lähmen das Vertrauen der Menschen und der Wirtschaft in das Regierungshandeln. Neben den andauernden Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, dem Nahostkonflikt durch den Terroranschlag der Hamas und der fortschreitenden Klimakrise, kommen viele handwerkliche und selbstverschuldete Fehler der regierenden Ampel hinzu, wie die durch das BVerfG-Urteil verursachte Haushaltskrise, die einen sprachlos machen.

Auf einen verlässlichen Haushalt 2024 warten wir noch, ebenso wie auf ein schlüssiges und abgestimmtes Konzept für die Altersvorsorge. Das BMF hat seinen Abschlussbericht der Fokusgruppe Altersvorsorge vorgelegt, der viele positive Aspekte und Empfehlungen der Union und der Branche aufgreift. Darin enthalten sind die wichtigen Botschaften der Absage an einen Staatsfonds, den der grüne Koalitionspartner aber dennoch nicht aufgeben möchte, und die Reformierung der Riester-Rente. Auch hier haben wir seit 2 Jahren konkrete Vorschläge gemacht, die in vielen Teilen erfreulicherweise aufgegriffen wurden. Was fehlt ist ein belastbarer Gesetzentwurf.

Während rot-grün primär die erste Säule in der Altersvorsorge stärken will, ohne aber die Parameter aufgrund der demographischen Entwicklung ändern zu wollen, will die FDP die Altersvorsorge über das Generationenkapital stärken. Die Haushaltskrise legt dieses Vorhaben noch bevor es im Haushalt verankert werden konnte, schon wieder auf Eis. Auf die Vorschläge zum Rentenpaket II des BMAS für die gesetzliche und die betrieblichen Altersvorsorge, warten wir seit Monaten ebenfalls. Die Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien gestaltet sich scheinbar schwierig. Wir haben als CDU/CSU derweil ein Konzept entwickelt, das alle drei Säulen (gesetzlich, betrieblich und privat) umfasst, da nach unserer Überzeugung nur durch deren Zusammenspiel eine ausreichende Absicherung im Alter gewährleistet werden kann. Dabei legen wir den Fokus vor allem auch auf die Gruppe der Gering- und Niedrigverdiener, die mit einer aus Riester fortentwickelten Zulagen-Rente in die Lage versetzt werden sollen, vorzusorgen.

Die Komplexität der Angebote und des Marktes und die Tragweite der Entscheidungen erfordern nach dem Verständnis der Union eine umfassende qualifizierte Beratung der Versicherten durch Vermittler und Finanzdienstleister, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher niederschwellig erfolgen sollte. Deshalb sprechen wir uns für ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Der Kunde soll selbst entscheiden können. Daher lehnen wir das ursprünglich in der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehene Provisionsverbot aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen ab. Der nun vorliegende Entwurf wurde zwar entschärft, für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh. Hier gilt es für uns als Politik, aber ebenso für alle Betroffenen, weiterhin wachsam zu sein auch nach der Europawahl im nächsten Jahr. Die steigende Zahl der regulatorischen Vorgaben aus Brüssel sehen und begleiten wir kritisch, da sie oftmals zu holzschnittartig und bürokratisch sind. Wir setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips im Versicherungssektor ein, wie es auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA fordert, um risikoarme Geschäftsmodelle von unverhältnismäßig hohem Regulierungsdruck zu befreien. Die Aufsichtspraxis muss sich an den Risikoprofilen und unternehmensindividuellen Geschäftsmodellen orientieren.

Bürokratische Überregulierung für Verbraucher z. B. bezüglich des Umfangs an notwendigen Informationen im Zuge des Beratungs- und Abschlussprozesses lehnen wir ab. Jede weitere Informationspflicht sollte auf ihren Mehrwert hin überprüft werden. Umfang und Inhalt sind verbrauchergerechter zu gestalten. Wir wollen durch den Ausbau der Digitalisierung der Prozesse bürokratische Entlastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Versicherungs- und Finanzwirtschaft erreichen. Der Einsatz von KI kann dabei hilfreich sein.“

Jahresausblick 2024 von Anja Schulz (FDP) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„Die Finanzmarktregulierung wurde dieses Jahr vor allem von Debatten über mögliche Provisionsbeschränkungen dominiert. Mit dem BaFin-Merkblatt wurde auf nationaler Ebene für kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte Klarheit geschaffen. Über eine angemessene Ausgestaltung des sogenannten Value-for-Money-Ansatzes gilt es noch im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie zu beraten. Diese könnte noch vor der anstehenden Europawahl im Juni verabschiedet werden. Allerdings besteht hier noch Nachbesserungsbedarf. Beim erwähnten Value for-Money müssen Begrifflichkeiten konkretisiert, nationale Begebenheiten angemessen berücksichtigt und der Umfang und die konkrete Ausarbeitung der Benchmarks auf ein Niveau gebracht werden, das für die Wirtschaft handhabbar ist. Anstelle eines allzu stark kostenzentrierten Ansatzes, der am Ende in einer Preisregulierung münden kann, müssen wir den Verbraucher und seine individuellen Bedürfnisse im Blick behalten. Dafür braucht es ein vielfältiges Angebot an Finanz- und Versicherungsangeboten mit unterschiedlichen Produktmerkmalen.

Vielfalt braucht es außerdem beim Angebot an Beratungsdienstleistungen. Deshalb bin ich weiterhin entschieden gegen ein vollständiges Provisionsverbot im Anlagebereich. Denn nur so können wir eine möglichst breite Bevölkerungsschicht für das Thema Investment zu begeistern. Nur so können wir die Anlagekultur in Deutschland stärken.

Stärken wollen wir überdies die private Altersvorsorge. Mit dem Abschlussbericht der ‚Fokusgruppe private Altersvorsorge’ wurden in diesem Sommer die politischen Weichen für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gelegt. Bis zum Sommer 24 soll ein Referentenentwurf vorliegen und beraten werden. Damit reißen wir die staatlich geförderte Altersvorsorge aus ihrem starren Korsett an Kriterien und schaffen mit dem Altersvorsorgedepot eine zusätzliche attraktive Form des privaten Vorsorge-Sparens. Dass schafft mehr Akzeptanz und steigert die Verbreitung.

Grundsätzliche Akzeptanz für den Kapitalmarkt und ein Verständnis für finanzielle Angelegenheiten werden wir mit der Initiative zur Finanzbildung von BMF und BMBF schaffen. Einen ersten wichtigen Meilenstein markiert dabei die Finanzbildungsplattform, die seit Anfang Dezember online ist. Sie bündelt öffentliche Angebote im Finanzbildungsbereich, macht sie sichtbar und bereit sie für unterschiedliche Zielgruppen auf. Im kommenden Jahr soll die Plattform dann auch um private Angebote erweitert werden. Hierfür werden zurzeit entsprechende Qualitätssicherungskriterien konzipiert. Parallel dazu laufen die Arbeiten an der nationalen Finanzbildungsstrategie, die möglichst bis Herbst 2024 fertiggestellt werden soll.

Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass sich die Debatten im kommenden Jahr weniger um Beschränkungen und Bevormundung drehen werden, dafür aber um das ‚Mehr‘ am Finanzmarkt: Mehr Informationen, mehr Vielfalt, mehr Freiheiten und mehr Möglichkeiten. Darauf freue ich mich!“

Jahresausblick 2024 von Michael Schrodi (SPD) MdB Finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion

„Die Halbzeitbilanz der Ampelkoalition im Bereich Finanzmarktpolitik ist positiv. Für das dritte Regierungsjahr blicken wir auf eine Reihe von Vorhaben und Themen, die u.a. den finanziellen Verbraucherschutz stärken, Geldwäsche effektiv bekämpfen und die Stabilität unseres Bankensystems nachhaltig aufstellen sollen.

Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem Empfehlungen für die Neugestaltung eines staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukts abgegeben wurden. Hierauf aufbauend wird die Bundesregierung im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann auch in die parlamentarischen Beratungen aufgenommen wird. In diesem Rahmen werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion insbesondere für eine Förderstruktur einsetzen, die schwächere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern gezielt berücksichtigt, aber natürlich auch für ein Produktdesign, das bei möglichst niedrigen Kosten und Risiken eine substanzielle Rendite für die Anleger abwirft.

Auch im Bereich Geldwäschebekämpfung setzen wir mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde gegen Finanzkriminalität weitere Impulse. Der Regierungsentwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz liegt bereits vor und wird gleich zu Beginn des nächsten Jahres im parlamentarischen Verfahren abgeschlossen. Deutschland erhält eine schlagkräftige Behörde, die vor allem in die Lage versetzt wird, relevante Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu bündeln, um Geldwäschern das Wasser abzugraben.

Auch das EU-Bankenpaket wird 2024 für uns Finanzpolitiker ein Thema werden. Mit dem Paket werden internationale Standards umgesetzt, die im Rahmen von Basel III vereinbart wurden. Im Rahmen der Beratungen zur nationalen Umsetzung werden wir als SPD-Bundestagsfraktion auf eine echte Stärkung der Finanzstabilität und -aufsicht achten.

Ich freue mich auf diese wichtigen Vorhaben, mit denen wir die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland weiter vorantreiben können.“

Jahresausblick von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) MdB Finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion

„Immer mehr institutionelle Investor*innensetzen auf Nachhaltigkeit. Denn sie wissen: Der Klimawandel stellt einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor in den Märkten der Zukunft dar. Ihn zu beachten hilft, Risiken zu minimieren und Anlagechancen zu erkennen. Diese Zusammenhänge im Rahmen der Anlageberatung auch stärker ins Bewusstsein von Kleinanleger*innen zu bringen, ist eine wichtige Aufgabe der vielen Finanzanlagevermittler*innen in ihrem täglichen direkten Kundenkontakt. Seit dem 2. August 2022 ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung verpflichtend. Trotzdem sind nachhaltige Geldanlagen laut einer Umfrage des BdB aus dem Oktober 2023 weiterhin nur rund der Hälfte der Befragten ein Begriff. Vor allem Wissenslücken und fehlende Informationen halten von nachhaltigen Geldanlagen ab. Dies macht deutlich: Der Prozess zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nach Mifid II ist womöglich zu komplex und wenig anlegerfreundlich und damit reformbedürftig.

Ist für mich von Belang, welche Auswirkungen meine eigene Geldanlage auf Umwelt- und soziale Kriterien hat? Möchte ich durch meine Anlage Positives bewirken – etwa durch Investitionen in schon nachhaltige Geschäftsmodelle oder Investitionen, die zu einer Transformation beitragen? Diese Fragen in einem jeden Beratungsgespräch zu klären, ist richtig und wichtig. Wie viel Mehrwert es jedoch bringt, Anleger*innen in die komplexen Nachhaltigkeitskonzepte der Taxonomie und Offenlegungsverordnung einzuführen und darüber hinaus konkrete Mindestquoten abzufragen, ist hingegen fraglich. Zumal beispielsweise hohe Taxonomiequoten von Finanzprodukten, aufgrund der fatalen Entscheidung Atom und Gas als nachhaltig zu klassifizieren, kein geeigneter Gradmesser dafür sind Negatives zu vermeiden oder Positives zu bewirken; und der ’Green Asset Ratio’ ein reformbedürftiger Indikator ist.

Anpassungsbedarf besteht auch bei der Regulierung nachhaltiger Finanzprodukte. Schließlich geht es darum, Kund*innen am Ende der Beratung ein zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen passendes Produkt anzubieten. Hier rächt sich, dass im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung versäumt wurde, neben Transparenzpflichten auch klare Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen. So kann sich eine Beraterin bspw. nicht darauf verlassen, ihrem ökologisch anspruchsvollen Kunden mit der Präferenz Positives zu bewirken mit einem ,dunkelgrünen‘ Art. 9 Produkt gerecht zu werden. Denn nur 60 Prozent dieser Fonds verfolgen nach einer aktuellen Studie der Uni Hamburg tatsächlich eine wirkungsorientierte Anlagestrategie.

Insgesamt gilt: Mit einfacheren und vor allem sinnvoller aufeinander abgestimmten Regeln ließe sich das wichtige Ziel, Nachhaltigkeit von Finanzanlagen in der Breite zu verankern, besser erreichen.“

Jahresausblick von Markus Ferber (CSU) MdEP Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament

„Die Europäische Politik wird im Jahr 2024 ganz wesentlich von der Europawahl geprägt sein, die Anfang Juni stattfinden wird und bei der ein neues Europäisches Parlament gewählt wird. Im nächsten Schritt wird es auch eine neue Europäische Kommission geben. Bis zur Wahl verbleiben aber noch einige Monate, die gut genutzt sein wollen. Schließlich wird noch fleißig an einer Reihe regulatorischer Großprojekte gearbeitet. Im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments ist das nicht zuletzt die Kleinanlegerstrategie, die für den Finanz- und Versicherungsvertrieb von entscheidender Bedeutung ist.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission lässt leider an vielen Stellen zu wünschen übrig. Zwar ist das Gespenst eines allgemeinen Provisionsverbots für den Moment vertrieben, nichtsdestoweniger ist der Kommissionsvorschlag von einer tiefen Skepsis gegenüber dem Modell der provisionsbasierten Beratung gezeichnet. Zu allem Überfluss versucht die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag auch, den Finanz- und Versicherungsvertrieb über einen Kamm zu scheren.

Einige der Probleme sind im Berichtsentwurf der Berichterstatterin bereits adressiert. Die Debatte bewegt sich hier also in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz liegen die Positionen im Parlament weiterhin weit auseinander und ein Abschluss der Verhandlungen vor Ende der Legislaturperiode ist alles andere als sicher. Sollte eine Positionierung bis zum Ende der Legislaturperiode nicht gelingen, würde die Arbeit vom neuen Europäischen Parlament – womöglich unter neuen Vorzeichen – von neuem begonnen.

Während das Schicksal der Kleinanlegerstrategie für den Moment noch offen bleibt, ist eines schon jetzt klar: es wird im Herbst des kommenden Jahres eine neue Europäische Kommission und einen neuen Kommissar für Finanzmarktfragen geben. Dieser Personalwechsel muss meines Erachtens auch mit einer neuen inhaltlichen Prioritätensetzung einhergehen. Die neue Kommission sollte sich verstärkt Themen wie die Konsolidierung des Rechtskörpers und dem Abbau unnötiger bürokratischer Vorschriften beschäftigen. Dies wurde bei der Kleinanlegerstrategie nämlich leider versäumt.“