Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat sich offiziell in das neue ‚Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung‘ eingetragen. Damit darf sie als ‚Registrierte Interessenvertreterin‘ weiterhin an öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag teilnehmen und sich an den Entwürfen für Gesetzesvorlagen beteiligen.
„Die BFV setzt sich für die Interessen der Versicherungsmakler und Verbraucher ein. Das ist jetzt auch im Lobbyregister hinterlegt und für jedermann einsehbar“, sagt BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Die Bundesarbeitsgemeinschaft begrüßt die Transparenz, die das Lobbyregister bringt. Erfreulich ist auch der unkomplizierte Zugang zu den Informationen über die gelisteten Interessenvertretungen.“
Bereits seit dem 19. Februar 2022 wird die BFV unter der Nummer R000688 im Lobbyregister geführt. Sie gehört damit zu den ersten Interessenvertretungen aus dem Bereich Versicherungen, die sich in dem neuen, elektronisch geführten Register ausweisen.
Das ‚Lobbyregistergesetz für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung‘ (LobbyRG) ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Interessenvertreter in das neue Lobbyregister eintragen, die „Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, oder dies in Auftrag geben“. Wer sich einträgt, akzeptiert außerdem einen Verhaltenskodex, der dazu verpflichtet, auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität tätig zu sein.
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