Statements zur Versicherungs-Regulierung von Katharina Beck, MdB Bündnis90/Die Grünen

Katharina Beck, MdB, Finanzpolitische Sprecherin Bündnis90/Die Grünen:

++ „Als neue finanzpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion werde ich für eine zukunftsfähige Finanzpolitik einstehen. Besonders wichtig sind mir die Themen ‚Sustainable Finance‘, Integration von CO2 in die Bilanzen, Corona-Hilfen und bessere Steuerpolitik. Ich möchte die Dynamik der Finanzmärkte und das Bankwesen nutzen, um den Weg in die Zukunft des Wirtschaftens positiv zu gestalten.

Deutschland soll zum führenden ,Sustainable Finance‘ Standort werden. Transparenz und Vergleichbarkeit sind essentielle Grundlagen für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Eine verlässliche Klassifizierung und Kommunikation von Nachhaltigkeit ist wichtig. Daher werde ich mich für eine gute Umsetzung der EU-Taxonomie und der ,Corporate Sustainability Reporting Directive‘ (CSRD) einsetzen.

++ Wichtig ist mir ein pragmatischer Ansatz, der sowohl effektiv für die sozialökologische Transformation als auch einfach ist. Beispielsweise dürfen Atom und Gas in der Taxonomie nicht als gleichermaßen nachhaltig gelten wie Erneuerbare Energien. Bei der begrüßenswerten Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für kleinere nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen setze ich mich auch für die einfache Umsetzbarkeit ein.

++ Ein Lieblingsprojekt, das ich vorantreiben werde, ist die Integration von CO2 in das Herzstück der Unternehmen, die Bilanzen. Auf Basis meiner 14 Jahre Praxiserfahrung kann ich sagen: Das ist eine der besten politischen Innovationen des Koalitionsvertrags. So eichen wir die Mechaniken unseres Wirtschaftens auf Zukunft. Klimaschutz wird sich endlich unternehmerisch lohnen, und zwar fair für alle Unternehmen.

Weitere Schwerpunkte meiner Arbeit sind die Corona-Hilfsprogramme und die Steuerpolitik. Steuern steuern; und somit werde ich mich weiter für eine Vereinfachung und einen höheren Grad an Gerechtigkeit im Steuersystem einsetzen. Bei allen Themen ist es mir vom Stil her ein Anliegen, im Dialog mit den relevanten Akteuren auf Augenhöhe zusammen zu arbeiten.“

Statement zur Versicherungs-Regulierung von Dr. Carsten Brodesser, MdB CDU

Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:

++ „Die drei Regierungspartner traten im Wahlkampf mit sehr unterschiedlichen Konzepten in Bezug auf die Altersvorsorge und die Versicherungsthemen an. Entgegen zwischenzeitlicher Aussagen stellt der nunmehr geschlossene Koalitionsvertrag einen Minimalkonsens dar, auf den man sich einigen konnte, der aber zahlreiche Konfliktfelder bereithält. Bei der gesetzlichen Rente liegen die Probleme durch den demographischen Wandel seit Jahren auf der Hand.

Die von der letzten Regierung eingesetzte Rentenkommission hatte eine Reihe von Vorschlägen gemacht, um das Rentenniveau und den Beitragssatz langfristig zu stabilisieren. Ergänzend ist nun eine teilweise Kapitaldeckung vorgesehen, die wir als Union grundsätzlich begrüßen. Die Ampel will hierzu einen global am Kapitalmarkt anlegenden öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten. Diese vage Formulierung lässt viel Raum für unterschiedliche Varianten. Als CDU/CSU hatten wir das Modell einer Aktienrente vorgeschlagen, als ‚Starthilfe‘ für die nächste Generation. Finanziert bis zum 18. Lebensjahr durch den Staat. Andere Ansätze sind ebenfalls in der Diskussion.

++ Die in der großen Koalition vereinbarte Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde leider aufgrund der Verweigerungshaltung des damaligen Finanzministers Scholz verhindert. Reformvorschläge aus der Branche und der CDU/CSU gab es zuhauf. So hätten z. B. eine optionale Absenkung der Beitragsgarantie, die Entbürokratisierung der Zulagenbeantragung und die Erweiterung des Förderberechtigtenkreises die private Altersvorsorge gestärkt.

Stattdessen wurde die Riesterrente aus ideologischen Gründen an die Wand gefahren. Der Bestand von über 16 Millionen Verträgen soll zwar gesichert bleiben, aber ohne Reformen macht sich die Ampelkoalition hier der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge – gerade für Geringverdiener – begrüßen wir grundsätzlich. Ein ‚öffentlich verantworteter Fonds‘ darf dabei jedoch weder die Chancen von privaten Vorsorgeproduktanbietern ausbremsen noch zum Schattenhaushalt für Investitionsvorhaben der Regierung werden.

++ Das von Teilen der Ampel vorgesehene Verbot einer provisionsgestützten Beratung ist zwar zunächst vom Tisch, die Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode lassen jedoch befürchten, dass perspektivisch gerade SPD und Grüne eine ausschließliche Honorarberatung festschreiben wollen. Diese würde für weite Teile der Verbraucher eine qualifizierte Beratung in Fragen der Alterssicherung, Vorsorge und Kapitalbildung erschweren.

Gleichzeitig bestehen bereits jetzt umfangreiche Dokumentationspflichten, deren Kerngedanke des Verbraucherschutzes zwar richtig, aber deren praktische Umsetzung zu überbordender Bürokratie bei geringem Mehrwert führt. In der CDU/CSU-Fraktion werden wir uns weiter für verbraucherfreundliche und lebensnahe Regelungen einsetzen. Insofern lehnen wir auch die geplante Einführung einer ‚Cooling-Off-Period‘ von einer Woche zwischen dem Abschluss eines Darlehensvertrags und der Restschuldkreditversicherung ab.“

Statement zur Versicherungs-Regulierung von Michael Schrodi, MdB SPD

Michael Schrodi, MdB, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

++ „Mit der Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen wir Deutschland gemeinsam nach vorne bringen. Wir bilden ein Bündnis für Fortschritt, Zusammenhalt und Vielfalt. Das spiegelt sich in den einzelnen Kapiteln unseres Koalitionsvertrags wider. Für Versicherer und Versicherungsvermittler sind insbesondere die folgenden Maßnahmen relevant: Wir wollen die BaFin-Reform vorantreiben und dabei den Verbraucherbeirat stärken.

Bei Restschuldversicherungen wollen wir den Abschluss des Versicherungsvertrags und des Kreditvertrags zeitlich entkoppeln. Bei der Überprüfung von Solvency II werden wir darauf achten, dass der europäische Versicherungsmarkt gestärkt und die Stabilität der Versicherungen noch besser gewährleistet wird, unter anderem indem Klimarisiken angemessen berücksichtigt werden. Auch für kleine Versicherungsunternehmen und Pensionskassen wollen wir für eine stärker proportionale Regulierung sorgen.

++ Die private Altersvorsorge wollen wir grundlegend reformieren und dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben wollen wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Mit einer Förderung wollen wir Anreize für untere Einkommensgruppen schaffen, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Für laufende Riester-Verträge soll ein Bestandsschutz gelten. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen.

++ Insgesamt haben wir uns ein ambitioniertes Programm gegeben, das wir in den kommenden Jahren konzentriert umsetzen wollen. Natürlich werden wir dabei die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt immer im Blick behalten und gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern nachsteuern, wo das nötig wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Koalition gute Fortschritte erzielen werden, die sowohl im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der ehrlichen und fairen Versicherungsvermittler sind.“

Statement zur Versicherungs-Regulierung von Stefan Schmidt, MdB Bündnis90/Die Grünen

Stefan Schmidt (Bündnis90/Die Grünen), MdB, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:

++ „Der Ampelvertrag steht und mit ihm auch das Versprechen, dass die neue Koalition beides sein wird: Oberste Verbraucherschützerin und verlässliche Partnerin der Branche. Mit der Unterzeichnung des Vertragswerkes hat eine gute Stunde für Verbraucherinnen und Verbraucher geschlagen:

Die zeitliche Entkopplung von Restschuldversicherungen vom Abschluss des Kreditvertrages um mindestens eine Woche, die Begrenzung der Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen und die Sicherstellung eines fairen Zugangs zu Basiskonten sind ebenso substantielle Verbesserungen wie der geplante Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung. Auch auf institutioneller Ebene stärken wir den finanziellen Verbraucherschutz, indem wir die Finanzmittel für die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest erhöhen oder die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen bündeln.

Wesentlich ist auch die Weiterführung der BaFin-Reform, insbesondere die bessere Prüfung der Vermögensanlageprospekte, um Anlegerinnen und Anleger effektiv vor unklaren Risiken zu schützen. Die Ergebnisse der ersten Pilottestkaufstudie der BaFin stimmen bedenklich. Diese kommt zum Schluss, dass ein Drittel der Bankkunden noch immer eine mangelhafte Beratung erfährt und zeigt damit: Mit dem bloßen Abschluss des Koalitionsvertrages ist es noch nicht getan, für die Ampel bleibt viel zu tun.

++ Neben Verbraucherinnen und Verbrauchern wird auch die Branche profitieren: Bessere Bedingungen für langfristige Investitionen und maßgeschneiderte Regelungen für kleinere Versicherer stärken den Versicherungsmarkt. Hierbei und bei der Überprüfung von Solvency II verfolgen wir einen strikt risiko- und evidenzbasierten Ansatz.

Die Ampel wird Regulierungslücken im Grauen Kapitalmarkt auf den Grund gehen und einen stringenteren Kampf gegen Geldwäsche über die verschiedenen staatlichen Ebenen hinweg anstrengen – so schaffen wir ein level playing field für alle Marktteilnehmer. Auch die private Altersvorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge wird grundlegend reformiert.

Dafür prüfen wir nicht nur einen öffentlich verwalteten Fonds mit Abwahlmöglichkeit, sondern auch die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester. Trotz der geplanten Reform ist klar: Bereits bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten.

++ Auch wenn wir Grüne mehr gewollt haben – etwa einen schrittweisen Übergang von der Provisions- zur Honorarberatung – sind wir zuversichtlich und werden vier Jahre Regierungszeit für eine umfassende Grüne Welle beim Verbraucherschutz nutzen.“

Statement zur Versicherungs-Regulierung von Dr. Florian Toncar, MdB FDP

Dr. Florian Toncar (FDP), MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: ++

„Bundesfinanzminister Christian Lindner hat versprochen, sein Haus als ‚Ermöglichungsministerium‘ zu führen. Diesen Ball nehme ich als Parlamentarischer Staatssekretär gerne auf, wenn ich an die Regulierung von Versicherern und Versicherungsvermittlern in den nächsten vier Jahren denke: Wir wollen es ermöglichen, dass die Versicherungsbranche auf die kommenden Herausforderungen gut vorbereitet ist und ihre Kunden zufrieden stellen kann.

Dabei geht es nicht pauschal um weniger oder mehr Regulierung – sondern um bessere Regulierung. Das war immer mein Credo. Dementsprechend bin ich sehr froh, dass im Koalitionsvertrag eine Evaluierung der bestehenden Finanzregulierung im Hinblick auf Proportionalität, Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Bürokratie verankert ist. Ich finde, das ist ein längst überfälliges Vorhaben gewesen, und die Bundesregierung wird das schnell umsetzen.

++ Zwei der größten und wichtigsten Vorhaben dieser Bundesregierung, die Einführung einer teilweise kapitalgedeckten Altersvorsorge, und der Kampf gegen den Klimawandel und dessen Folgen, treffen die Versicherungsbranche. Ich freue mich, dass die Branche hier beispielsweise mit dem Konzept des GDV zur Förderung der Elementarschadenversicherungen einen eigenen Vorschlag eingebracht hat.

Bei Dekarbonisierung und Digitalisierung insgesamt können die Versicherer als große Kapitalgeber mit Interesse an einem nachhaltigen Geschäftsmodell mitwirken. Diese Bemühungen wird die Bundesregierung flankieren, zum Beispiel indem wir bei der Überprüfung von Solvency II Klimarisiken realistisch abbilden, um Kapitalanforderungen angemessen formulieren zu können.

++ Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele gesetzt, gerade auch für die Versicherungswirtschaft. In den kommenden vier Jahren wird es eine Herausforderung werden, die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen, und dabei Digitalisierung, Klimaschutz und Finanzstabilität unter einen Hut zu bringen – eine Herausforderung, auf die ich mich sehr freue.“

Finanzpolitischer Sprecher der SPD diskutiert mit BFV über LV-Provisionsdeckel

Der gemeinsame Aufklärungskampf gegen die Einführung eines nicht notwendigen und mit vielen negativen Folgen behafteten LV-Provisionsdeckels findet seine Fortsetzung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) mit den Mitgliedern Alte Leipziger-HallescheAlte Oldenburger Krankenversicherung AGCanada LifeConcordia Versicherungendie BayerischeDMB Rechtsschutz-VersicherungDie HaftpflichtkasseLV 1871 München und Volkswohl Bund Versicherungen war am 17.07. mit einer Delegation (siehe Bild) im Deutschen Bundestag zu einem Fachgespräch mit MdB Lothar Binding, Mitglied im Finanzausschuss und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Dabei ging es zunächst um Grundsätzliches. Mit seiner Aussage „Ich bin nicht der Meinung, dass man Provisionen bei der Versicherungsvermittlung verbieten sollte, es muss dabei aber fair zugehen“, zeigte Binding, dass es um das ‚Wie‘ der LV-Provisionen geht, und nicht um die Frage, ob Provisionen generell verboten werden sollten. „Durch das LVRG wurden die gezillmerten Abschlusskosten bereits auf maximal 25 ‰ reduziert. Deshalb würde eine Deckelung der Provision für den Verbraucher letztlich auf Basis des abgeschlossenen Vertrags nicht mehr bringen. Der Mehrertrag landet zunächst beim Versicherer“, erläuterte Martin Gräfer, Vorstand die Bayerische. Dabei hakte Binding akribisch nach: „Mit Ihrer Aussage gibt es ein logisches Problem: Dass ein Provisionsdeckel, wegen der Deckelung der Abschlusskosten bei 25 ‰, die Kosten für den Verbraucher nicht senkt, verstehe ich. Aber wie kann ein Vermittler einen Deckel von 25 ‰ überhaupt merken, wenn die Provision nur ein Teil der 25 ‰ Abschlusskosten ist? Die Aufteilung der Abschlusskosten zwischen Versicherung und Makler wird mit Ihrer These bei einem Provisionsdeckel von 25 ‰ nicht verändert.“ Der SPD-Finanzexperte äußerte klare Erwartungen: „Unser Ziel ist es, die schwarzen Schafe bei den Versicherungsvermittlern von der Weide zu vertreiben.“

v.l.n.r.: Erwin Hausen (BFV/‚vt‘), Martin Gräfer (die Bayerische), Stefanie van Holt (Volkswohl Bund), Uwe Kremer (‚k-mi‘), Roland Sing (LV 1871 München), Dr. Burghard Kaske (die Bayerische), MdB Lothar Binding

MdB Lothar Binding zeigte sich als Gesprächspartner, der den Dingen auf den Grund gehen will. So war er sehr interessiert an den BFV-Argumentationen, offen und kritisch zugleich, und sagte eine Prüfung unserer vorgebrachten Argumente zu, insbesondere hinsichtlich der komplexen unterschiedlichen Abschlusskosten- und Provisions-Positionen, deren Zusammenhänge und Wirkweisen, speziell auf die Rendite des Kunden, die wir Binding nachliefern sollen und werden.

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Provisionsdeckel: Neuer Entwurf mit Verschlimmerung für Versicherungsmakler

Der bislang aktuellste Referentenentwurf des BMF zum Provisionsdeckelgesetz datierte vom 18.04.2019. Doch vor wenigen Tagen wurde uns ein Entwurf mit Bearbeitungsstand 14.06. zugespielt. Ein erster Blick bestätigt unsere Befürchtungen, dass sich nach der Verbändeanhörung, an der auch die BFV teilgenommen hat (BFV fordert: Geplante Regelungen zur Deckelung der LV-Abschlussprovision streichen), wenig verbessert hat – im Gegenteil: 

++ Die geringfügigen Verbesserungen fallen kaum ins Gewicht. So ist bspw. das Inkrafttreten, bisher am ersten Tag des siebten Monats nach Verkündung geplant, jetzt für den 01.01.2021 vorgesehen  

++ Die zweistufige Deckelung mit ‚Basisprovisionsdeckel‘ von 2,5 % und ‚Qualitätsprovisionsdeckel‘ von bis zu 1,5 % bleibt bestehen  

++ Für diesen ‚Qualitätsprovisionsdeckel‘ liefert die aktualisierte Begründung eine massive Verschlechterung für Versicherungsmakler. Zum ‚Deckelparagraphen‘ § 50a Absatz 2 VAG-E hieß es bisher: „Jene Versicherungsvermittler, die besonders sorgfältig arbeiten und gegenüber den Kunden eine hochwertige und zufriedenstellende Vermittlungstätigkeit erbringen, sollen aufgrund dieser hervorgehobenen Leistung eine höhere Abschlussprovision (bis zu 4 %) erhalten können.“

Das wurde konkretisiert: „Dabei ist davon auszugehen, dass die Erfüllung nur eines der in Absatz 2 genannten qualitativen und/oder anderer vom Versicherungsunternehmen entwickelter qualitativer Kriterien nicht ausreicht, um die höchstmögliche Abschlussprovision von 4 % zu erhalten. Vielmehr sollen die von den Versicherungsunternehmen zu entwickelnden Systeme vorsehen, dass proportional zur Erfüllung mehrerer qualitativer Kriterien die Höhe der gezahlten Abschlussprovision ansteigen kann.“ Eine geringe Beschwerdequote und eine niedrige Stornoquote als Ausdruck guter und transparenter Beratung reichen also nicht für die Auszahlung zumindest eines Großteils der ‚Qualitätsprovision‘ aus. Denn proportional heißt, dass bei vier oder noch mehr Kriterien je Kriterium ein Anteil der 1,5 % ausgeschüttet werden darf. Damit kommt es zur Erlangung der 1,5 % ‚Qualitätsprovision‘ maßgeblich auch auf Kriterien an, die eine Überwachung und Kontrolle des Versicherungsmaklers beinhalten. Das ist schlichtweg abzulehnen wie ohnehin der geplante LV-Provisionsdeckel. Sollten die Unions-Kabinettsmitglieder den BMF-Entwurf abnicken, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren nicht am Ende. Da wird es dann auch auf Ihr Mitwirken ankommen, gerne munitionieren wir Sie zu gegebener Zeit auf Basis des Kabinettsentwurfs, um Ihre Wahlkreisabgeordneten anzusprechen.

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Union bekräftigt Positionierung gegen LV-Provisionsdeckelgesetz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) mit den Mitgliedern Alte Leipziger-HallescheAlte Oldenburger Krankenversicherung AGCanada LifeConcordia Versicherungendie BayerischeDMB Rechtsschutz-VersicherungDie HaftpflichtkasseLV 1871 sowie Volkswohl Bund Versicherungen hatte am 22.05.2019 insgesamt 76 Mitglieder der Ausschüsse von BMASBMWi und Finanzen angeschrieben und auf negative Folgen des geplanten LV-Provisionsdeckelgesetzes für KMU, Arbeitsplätze, Altersversorgung, qualifiziertes Beratungsangebot und Verbraucherschutz aufmerksam gemacht (LV-Provisionsdeckelgesetz dreht im Kabinett eine weitere Runde). 

Die Antwort von MdB Dr. Matthias Heider (CDU) an die BFV sendet ein starkes Hoffnungssignal an Versicherungsvermittler: Dr. Heider, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, verweist auf das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion vom 09.04.2019. „Wie von Seiten der finanzpolitischen Sprecherin der Union, Frau Antje Tillmann, bereits öffentlich zu vernehmen war, stehen wir Unionsabgeordnete dem Vorhaben, einen Provisionsdeckel für den Abschluss von Lebensversicherungen einzuführen, kritisch gegenüber.“ Dr. Heider untermauert die Kritik mit  ++ fehlendem Vorteil für Verbraucher  ++ der sehr geringen Zahl an Kundenbeschwerden  ++ unzureichender Differenzierung zwischen den Versicherungsvermittlern und ihrer jeweiligen Kostenstruktur sowie  ++ steigendem Bürokratie- und Kostenaufwand. „Wir haben große Sorge, dass durch die Einführung eines Provisionsdeckels die Branche der freien Versicherungsvermittler, die ohnehin derzeit rückläufig zu sein scheint, ohne Not beschränkt würde. Dies obwohl – gerade auch im ländlichen Raum – der Beratungsbedarf steigt“, zeigt das Mitglied des Vorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitere Folgeprobleme des geplanten LV-Provisionsdeckels auf und stellt klar: „Deshalb werden wir uns in den kommende Wochen intensiv mit dem Referentenentwurf im parlamentarischen Prozess auseinandersetzen und unsere Position zur Verhinderung des Provisionsdeckels verteidigen.“

Fazit: Bei der SPD vermissen wir den sachlichen Umgang mit Fakten wie bereits erfolgte gravierende Absenkung der Vergütungen, der geringen Anzahl an Kundenbeschwerden und dem marginalen Einfluss des Deckels auf die Rendite der. Die Positionierung der CDU/CSU-Fraktion auf breiter Basis ist eindeutig. Hier wird mit belegten Fakten gearbeitet und nicht mit Thesen. Wünschenswert ist, dass das Bundeskabinett sich nicht (wie aktuell für den 26.06. geplant) mit dem BMF-Entwurf befassen muss, und wenn doch, dass die Unionsmitglieder den LV-Provisionsdeckel nicht durchwinken. Aber auch wenn ein Regierungsentwurf resultieren sollte, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren nicht am Ende. Da stehen und kämpfen wir gemeinsam an Ihrer Seite. Gerne munitionieren wir Sie zu gegebener Zeit auf Basis des Regierungsentwurfs, um Ihre Wahlkreisabgeordneten anzusprechen.

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BFV zum Fachgespräch mit der FDP im Deutschen Bundestag

Im Rahmen ihres Engagements für Versicherungsmakler, Verbraucher sowie kleine und mittelständische Versicherer war die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 15.05.2019 zu einem Fachgespräch mit Bundestagsabgeordneten der FDP im Deutschen Bundestag. Mit den FDP-Finanzexperten Frank Schäffler und Dr. Florian Toncar, Finanzpolitischer Sprecher der FDP, diskutierten die BFV-Mitglieder Frank Kettnaker (Vorstand Alte Leipziger-Hallesche), Dr. Burghard Kaske (Leiter Vertriebsmanagement die Bayerische), Bernhard Rapp (Stv. Hauptbevollmächtigter Canada Life Deutschland), Dr. Wolfgang Hofbauer (Vorstand DMB Rechtsschutz-Versicherung), Hermann Schrögenauer (Vorstand LV 1871) und Dr. Gerrit Böhm (Vorstand Volkswohl Bund).

v.l.n.r.: Bernhard Rapp, Dr. Florian Toncar, Dr. Gerrit Böhm, Frank Kettnaker, Dr. Wolfgang Hofbauer, Dr. Burghard Kaske, Hermann Schrögenauer, Erwin Hausen, Uwe Kremer und Frank Schäffler

Mit an Bord war auch Ihr ‚vt‘-Chefredakteur Erwin Hausen als BFV-Koordinator und Uwe Kremer (GF kapital-markt intern Verlag). Bei dem regen Austausch spielten die zunehmende Regulatorik, insbesondere der vom BMF geplante LV-Provisionsdeckel und dessen negative Folgen für ++ Versicherungsmakler  ++ Arbeitsplätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen und  ++ das Beratungsangebot für Verbraucher eine wichtige Rolle. 

Ein LV-Provisionsdeckel für den keine Notwendigkeit besteht! So verweist Schäffler im Zusammenhang mit den vom BMF angeführten exzessiv hohen Vergütungen auf die bereits vorhandenen Möglichkeiten der BaFin im Rahmen der Missstandsaufsicht nach § 298 und § 48a VAG (Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten):

„Wir halten einen Provisionsdeckel für völlig falsch und einen tiefen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Gäbe es einen Missbrauch, dann könnte die BaFin längst eingreifen. Da Sie es bislang nicht getan hat, zeigt, dass hier nur Ideologen am Werk sind. Gleichzeitig herrscht in der GroKo eine völlige Unkenntnis über die vielfältige Struktur der Branche.“ – Ideologiefrei zeigt die FDP den Weitblick und den Einsatz für KMU, den man sich bei Fachpolitikern so manch anderer Partei wünscht und warum die FDP in der Regierungsverantwortung stehen sollte.

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BFV berechnet: Versicherungsmakler-Vergütungsreduzierung durch LVRG über 10 %

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat in ihrer Stellungnahme zum geplanten LV-Provisionsdeckel an das BMF dargelegt, dass das LVRG umfassend gewirkt hat. Wie die BFV berechnet, betrifft dies insbesondere auch die durch das LVRG erfolgte Vergütungsreduzierung bei Versicherungsmaklern und Mehrfachagenten – es besteht also keine Notwendigkeit für einen LV-Provisionsdeckel: „Im Jahr 2017 lagen die Vergütungen demnach gut 5 % unter dem Niveau aus der Zeit vor dem LVRG. (…) Die Verringerung der Abschlusskosten ist je nach Vertriebsweg unterschiedlich ausgefallen. Die Zahlungen an Ausschließlichkeitsvermittler sind um 2,89 % gesunken, bei den Maklern und Mehrfachvermittlern hingegen um 7,21 %“, konstatiert der LVRG-Evaluierungsbericht eine deutliche Verringerung der tatsächlich entstandenen Abschlusskosten. Eine Vergütungsreduzierung um mehr als 7 %, obwohl die Beratungs- und Vermittlungsleistung keineswegs geringer, sondern eher anspruchsvoller und aufwendiger geworden ist, ist schon ein Pfund. Dennoch wird im BMF-Referentenentwurf vom 18.04.2019 die Auffassung vertreten, dass die durch das LVRG erfolgte „Absenkung der tatsächlich entstandenen Abschlusskosten zu wünschen“ lässt – der Provisionsdeckel müsse also her. Wenn die Höhe der Vergütungsreduzierung eine so entscheidende Rolle spielt, lohnt eine nähere Beleuchtung, wie diese berechnet wurde. „Die Unternehmen hatten über alle Zahlungen an Vermittler im Zusammenhang mit dem Neugeschäft des Jahres 2017 zu berichten und zu Vergleichszwecken die Zahlungen anzugeben, die sich aus dem Neugeschäft des Jahres 2017 ergeben hätten, wenn die Vergütungsvereinbarungen mit den Vermittlern nicht aufgrund des LVRG angepasst worden wären“, erläutert das BMF auf Anfrage der ‚vt‘-Redaktion. Es wurden also alle Produkte zur Berechnung der Vergütungsreduzierung durch das LVRG abgefragt, bspw. auch bAV-Kollektivgeschäft. „Wenn vor dem LVRG eine Vergütung von 25 ‰ üblich war, dann konnte die Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 ‰ auf 25 ‰ zu keiner Vergütungsreduzierung führen. Wenn aber das ohnehin niedrig vergütete Geschäft bei der Berechnung der prozentualen Vergütungsreduzierung mit herangezogen wird, dann führt dies tendenziell zu einer niedrigeren prozentualen Vergütungsreduzierung“, zeigt die BFV in ihrer Stellungnahme das Problem auf.

Die BFV hat, analog den BaFin-Vorgaben an die Versicherer zur Berechnung der Vergütungsreduzierung, diese unter Berücksichtigung der privaten Altersvorsorge gegen laufenden Beitrag ermittelt. Die Gesamtbewertungssumme für die private Altersvorsorge gegen laufenden Beitrag der Lebensversicherer Alte Leipzigerdie BayerischeLV 1871 und Volkswohl Bund beläuft sich auf knapp 3,8 Mrd. €. „Die gewichtete Vergütungsreduzierung dieser vier BFV-Mitglieder, die im LV-Bereich einen Marktanteil von ca. 5,6 % haben, beläuft sich auf 10,43 % für Versicherungsmakler und Mehrfachagenten“, berichtet die BFV über eine um 3,22 Prozentpunkte bzw. rund 45 % höhere Vergütungsreduzierung als die von der BaFin ermittelte über alle Produktbereiche. 

Allerdings schwebt dem BMF wohl eine noch deutlich höhere Vergütungsreduzierung vor. Wohl weil weder dem LVRG noch der damaligen Gesetzesbegründung ein gewünschter Erfolg zur Höhe der Absenkung der gezahlten Abschlusskosten zu entnehmen ist, hat das BMF die prozentuale Absenkung des Höchtszillmersatzes herangezogen. Das ergibt sich aus der Begründung im Referentenentwurf: „Das LVRG hat den Höchstzillmersatz nach der Deckungsrückstellungsverordnung von 40 ‰ auf 25 ‰ gesenkt und hiermit die Höhe der Abschlusskosten, die im Rahmen der Zillmerung gedeckt werden können, herabgesetzt, und zwar um weit mehr als 30 %. Hiermit sollte Druck auf die Versicherungsunternehmen ausgeübt werden, die Abschlusskosten weiter zu senken. Allerdings sind die tatsächlich entstandenen Abschlusskosten im Vergleich zur Lage vor dem LVRG nur um rund 5 % zurückgegangen. Dieser geringfügige Rückgang hat nicht zu der mit dem LVRG intendierten Kostenreduzierung (und damit Renditesteigerung) geführt.“ Das BMF schlussfolgert offensichtlich aus der Höhe der Herabsetzung des Höchstzillmersatzes, die konkret 37,5 % beträgt, eine Erwartungshaltung des Gesetzgebers, in welcher Höhe auch die Reduzierung der gezahlten Vergütungen erfolgen sollte, um dann aus der großen Differenz zwischen der vermeintlich gewünschten Vergütungsreduzierung und der von der BaFin berechneten Vergütungsreduzierung Handlungsbedarf im Sinne eines LV-Provisionsdeckels abzuleiten. „Das ist in mehrfacher Hinsicht nicht sachgerecht“, kritisiert die BFV und erklärt: „Während die prozentuale Herabsetzung der bilanziellen Anrechenbarkeit von Abschlusskosten in Höhe von 37,5 % für alle Produkte und Vertriebswege gilt, ist eine vergleichbare prozentuale Senkung der gezahlten Abschlussvergütungen nicht möglich.“ Wird die prozentuale Herabsetzung des Höchstzillmersatzes mit der prozentualen Vergütungsreduzierung verglichen, dann ist das ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. „Mithin laufen auch darauf aufgebaute Schlussfolgerungen, die einen LV-Provisionsdeckel begründen sollen, ins Leere“, so die BFV.

Mit eigenen Berechnungen und hohem Engagement setzen sich die Mitglieder der BFV für die Belange von Versicherungsmaklern und Verbrauchern ein. Die Stellungnahme der BFV können Sie hier einsehen.

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