„Nach gut einem Jahr Ampel-Koalition mit unvorhergesehenen Herausforderungen wie dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und Folgen für uns alle, bleiben von der politischen Rhetorik im Jahr 2022 vor allem die zwei Begriffe der Zeitenwende und des Wums bzw. Doppelwums in Erinnerung. Auf diesen Wums bei der drängenden Problematik der Altersvorsorge warten wir aber seit über einem Jahr vergebens. Ein Jahr ist verstrichen, ohne dass sich nennenswerte Ansätze für eine zukunftsfeste Alterssicherung gezeigt haben. Aber die Bugwelle der Baby-Boomer rollt unausweichlich auf uns zu. Das nach fast einem Jahr Regierungszeit erst Ende November eine Fokusgruppe Altersvorsorge vom Kabinett eingesetzt worden ist, mit Zielvorgabe im Sommer 2023 eine Handlungsempfehlung für die Regierung vorzulegen, lässt nichts Gutes ahnen. Die Fokusgruppe soll sich primär mit den Prüfaufträgen aus dem Koalitionsvertrag beschäftigen, die die drei sehr gegensätzlichen Ideen der Koalitionspartner zusammenbringen soll bei statischen Faktoren bezüglich Eintrittsalter, Rentenniveau und Rentenbeiträgen. Die in der Luft liegende Spannung deutet eher auf einen zu erwartenden Blackout der Ampel hin.
Statt einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds neu zu kreieren, sehen wir als bessere Alternative nach wie vor Möglichkeiten zu Reformen bei Riester. Mit wenigen Stellschrauben wie der Absenkung der Beitragsgarantie, Verwaltungsvereinfachung bei den Zulagen und Ausweiten des Begünstigtenkreises, ließe sich relativ schnell auf Bewährtes aufbauen und weiterentwickeln.
Ebenso sehen wir als Union die dringende Notwendigkeit der Stärkung der zweiten und dritten Säule, wozu wir gut ausgebildete Vertriebe brauchen, die aufgrund der Komplexität der Angebote die Verbraucher durch den nachhaltigen Angebots-Dschungel provisionsgestützt führen können. Hierzu bedarf es klarer Regeln, die die Arbeit der Vermittler rechtssicher macht. Daran fehlt es zuweilen.
Während wir in Deutschland bezüglich der Provisionen für Vermittler ein klares Regelwerk im letzten Jahr gefunden haben, droht weiter Ungemach aus Brüssel, das es zu verhindern gilt.
Bezüglich der Regulatorik in Deutschland merkt man den frischen Wind der neuen BaFin-Leitung, die sich die erwünschte und zugestandene Beinfreiheit durch das BMF nach und nach greift. Die Konsultationsprozesse bezüglich diverser Merkblätter gilt es von Seiten der Politik kritisch zu begleiten.“
BFV zum Fachgespräch mit Unions-MdB im Deutschen Bundestag
Im Rahmen ihres Engagements für Versicherungsmakler, Verbraucher sowie kleine und mittelständische Versicherer war die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 24.11.2022 zu einem Fachgespräch mit MdB Dr. Carsten Brodesser (CDU) im Deutschen Bundestag. Mit dem Finanzexperten der CDUdiskutierten die BFV-Mitglieder Martin Gräfer (Vorstandsmitglied die Bayerische Versicherungsgruppe und Vorstandsvorsitzender die Bayerische Allgemeine Versicherung), Dr. Wolfgang Hofbauer (Vorstandsvorsitzender DMB Rechtsschutz-Versicherung), Erwin Hausen (BFV-Koordinator) und Uwe Kremer (Geschäftsführer kapital-markt intern Verlag). Das Themenspektrum bei dem regen Austausch war breit angelegt und betraf u. a. ++ die Veränderungen bei der Nachfrage nach Altersvorsorgeprodukten ++ die spartenbezogenen Courtageanteile am Gesamtvergütungsaufkommen eines Versicherungsmaklers ++ das von der BaFin zu Konsultation gestellte „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ++ die Entwicklungen im Umfeld der Restkreditversicherung seit deren Regulierung ++ die Poollandschaft und deren Bedeutung für Versicherungsmakler ++ die Positionierung zur Elementarschaden-(Pflicht)-Versicherung. Einmal mehr wurde anhand sehr detaillierter Fragen und Nachfragen sowie bei der Diskussion deutlich, wie tief der Berichterstatter der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Finanz- und Versicherungsmaterie drinsteckt. „Die BaFin hat mit § 48a VAG das notwendige Instrumentarium zur Missstandsaufsicht in der Hand, um gegen Versicherer mit Vergütungshöhen, die dem Kundeninteresse wiedersprechen, vorzugehen“, bekräftigt Dr. Brodesser die wichtige Aufgabe und zugleich die Möglichkeit der Aufsicht, aktiv Verbraucherschutz wahrzunehmen. Dies bedeutet zugleich, dass die geplanten BaFin-Auflagen zu den Vermittlervergütungen über das herangezogene Argument der „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekte“ unnötig sind. Überdies sind sie rechtlich höchst fragwürdig, da der Gesetzgeber weder einen Provisionsdeckel eingeführt hat noch die Bestrebungen der BaFin, einen LV-Provisionsrichtwert einzuführen, unterstützt hat. Ideologiefrei und ohne Denkbarrieren zeigt Dr. Brodesser Kompetenz und Weitblick für die Finanz- und Versicherungsbranche, die man sich von jedem Fachpolitiker wünscht.
5 Minuten mit:
Frederik Wulff, Vorstandsvorsitzender der Markel Insurance SE
BFV: Fachgespräch mit der rentenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
ESG – Chance, Herausforderung, oder beides?
Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Die aktuellen Herausforderungen wie Hitzephasen, Gaskrise oder Starkregen zeigen, dass Umwelt- und Ressourcenthemen immer mehr an Bedeutung zunehmen. Aber auch die Buchstaben G für Governance und S für Social verlangen beim Thema Nachhaltigkeit immer mehr Aufmerksamkeit.
Gerade in der Versicherungswirtschaft bietet sich die Chance, den Zug langfristig zumindest auf bessere Gleise zu setzen. Doch es bleiben viele Fragen offen und es gibt reichlich Diskussionsstoff, wie das am sinnvollsten geschehen soll.
Was bedeutet Nachhaltigkeit?
Das Thema Nachhaltigkeit ist keineswegs eine neumodische Erscheinung. Geprägt wurde der Begriff 1713 von Hans Carl von Carlowitz. Als Antwort auf die damalige Holzknappheit forderte er eine nachhaltige Nutzung der Ressource. Er formulierte in seinem Werk „Sylvicultura oeconomica“ den Grundsatz, dass nur so viele Bäume abgeholzt werden sollen, wie wieder nachwachsen können. Mit diesem Gedanken des Ressourcenschutzes präsentierte er erstmals eine langfristige Lösung, von der auch die kommenden Generationen profitieren sollten.
Seitdem wurde der Begriff der Nachhaltigkeit stetig erweitert. Heute umfasst er längst nicht mehr nur die Forstwirtschaft. Am Begriff ESG lässt sich gut erkennen, dass neben dem Thema Umwelt (Environment) auch die Themen Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) eine große Rolle spielen. Und so werden die Begriffe ESG und Nachhaltigkeit immer häufiger als Synonyme genutzt.
Wer ist zuständig für das Thema Nachhaltigkeit?
Zunächst beruht das Thema Nachhaltigkeit zu einem Großteil auf freiwilliger Partizipation. Neben dem, was jeder einzelne im Alltag dazu beitragen kann, haben sich auch viele Unternehmen das Thema Nachhaltigkeit auf die Fahne geschrieben. Anhand von ESG haben viele Unternehmen Handlungsfelder identifiziert, um sich an einer nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft zu beteiligen.
Auf politischer Ebene initiierten die Vereinten Nationen 1972 eine Umweltkonferenz, die seitdem alle 10 Jahre stattfindet. Ein weiterer wichtiger Schritt war der Beschluss der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs). Diese geben Ziele in verschiedenen Bereichen zum Thema Nachhaltigkeit vor, wie zum Beispiel zu Krisen und Konflikten, zur Geschlechterungleichheit und natürlich zum Klimawandel. Mit der Verpflichtung, die Ziele bis 2030 zu erreichen, hat das Thema Nachhaltigkeit deutlich mehr Präsenz in der Gesellschaft und Wirtschaft gewonnen. In vielen Ländern wurden bereits erste Schritte gemacht, um die Zielerreichung zu ermöglichen.
Warum wir in der Versicherungsbranche?
Mit den neuen Zielen, die durch die SDGs oder das Pariser Klimaabkommen vereinbart wurden, gibt es nun viele Bereiche, die wachsen und ausgebaut werden. Das hat den Vorteil, dass hier Investitionsmöglichkeiten mit attraktiven Renditechancen entstehen, während sie gleichzeitig die Erreichung der gesteckten Ziele unterstützen. Und die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Gesellschaft führt dazu, dass sich immer mehr Kunden eine Möglichkeit für grünes Investment wünschen.
Gleichzeitig wurde im Pariser Klimaabkommen festgelegt, dass ein konstanter Kapitalfluss für nachhaltige Energie Konzepte benötigt wird. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Blick der Regierung schnell auf die Versicherungsbranche fiel. Laut GDV gab es 2020 allein in der Lebensversicherung einen Kapitalanlagenbestand von 1.003,6 Mrd. Euro. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt betrug im selben Jahr 442 Mrd. Euro. Mit dem in der Versicherungsbranche verfügbaren Kapital könnte bereits einiges bewegt werden. Damit dieses Kapital auch zunehmend in grüne Investments fließt, sollen Kunden besser über ihre Optionen informiert werden.
Wie werden Kunden beraten?
Damit die Informationen zu den Kunden gelangen, sind Versicherungsvermittler seit dem 02.08.2022 dazu verpflichtet die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen, wenn sie ein Versicherungsanlageprodukt vermitteln. Doch das ist leichter gesagt als getan. Denn um eine Empfehlung für ein nachhaltiges Finanzprodukt aussprechen zu können, müssen sich die Berater zunächst mit der EU-Offenlegungs- sowie der Taxonomie-Verordnung auseinandersetzen. Die Vorschriften in diesen Regulierungswerken sind zum einen jedoch sehr komplex und zum anderen noch gar nicht vollständig.
Für die Abfrage unterscheidet die EU zwischen drei Arten von Nachhaltigkeitspräferenzen:
-
Nachhaltigkeit entsprechend der Taxonomie-Verordnung
-
Nachhaltigkeit entsprechend der EU-Offenlegungsverordnung
-
Nachhaltigkeitspräferenz durch Berücksichtigung von Principal Adverse Impacts (PAI)
Einige Verbände haben bereits Leitfäden ausgearbeitet, um einen Überblick zu geben und bei der Beratung zu unterstützen. Doch noch bestehende Unklarheiten führen zunehmend zu Verunsicherung. Die Politik scheint sich über Regulierungen uneins zu sein, was die Situation nicht gerade verbessert. Ein Beispiel ist die kürzliche Diskussion über Gas und Atomkraft. Dieser galt jahrelang als nicht nachhaltig und erhielt nun für die Taxonomie-Verordnung ab 2023 den grünen Stempel.
Zudem gilt: Eine individuelle Ausgestaltung gemäß der Nachhaltigkeitspräferenzen ist nur bei der freien Fondsauswahl möglich. Bei Produkten mit Garantiekomponente können spezifische Nachhaltigkeitspräferenzen nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.
Wo geht die Reise hin?
Mit der Einführung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht. Doch es stellt sich die Frage, ob dieser zur richtigen Zeit kam. Denn aktuell fehlen noch viele notwendige Daten. Die Asset Manager sind erst ab dem 01.01.2023 dazu verpflichtet die ESG-spezifischen Daten zu melden. Und so ist die Abfrage nach den drei Nachhaltigkeitspräferenzen aktuell noch gar nicht umfänglich möglich. Die Unternehmensdaten bringen ab 2023 dann hoffentlich mehr Klarheit, sodass Vermittler leichter Empfehlungen aussprechen können.
Was sich bereits jetzt abzeichnet ist, dass das Thema Nachhaltigkeit keine Modeerscheinung ist. Verordnungen hin oder her, die Kunden sehen Nachhaltigkeit zunehmend als wichtiges Kriterium bei ihren Anlageentscheidungen. Und die Nachfrage wird in Zukunft noch steigen – den Wünschen nachzukommen lohnt sich also.
Christoph Schröder
Direktionsbeauftragter Investment, Canada Life Assurance Europe plc
Seit Mitte 2017 verantwortet Christoph Schröder bei Canada Life die Vertriebsunterstützung im Bereich Investment und ist Ansprechpartner für unsere Fondspartner. Zuvor war er als Produktmanager bei der HDI Lebensversicherung und im Private Banking der BHF-BANK (heute Oddo BHF) tätig. Christoph Schröder ist gelernter Bankkaufmann und studierte BWL an der Universität Münster und der Rheinischen Fachhochschule in Köln.
Titelbild: © lovelyday12, Adobe Stock
Provisionsrichtwert-Rundschreiben: BaFin-Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen
An dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angestrebten Provisionsrichtwert bei Lebensversicherungen wird noch gearbeitet. Eigentlich wollte die BaFin Mitte August den Entwurf für ein diesbezügliches Rundschreiben bekannt geben und zur Konsultation stellen. Allerdings teil die Aufsicht auf Nachfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) aktuell mit, dass „die internen Arbeiten noch nicht abgeschlossen“ sind. Der Entwurf des Rundschreibens solle „innerhalb der nächsten Wochen auf der BaFin-Internetseite zur Konsultation gestellt werden“. Ein genauer Zeitpunkt könne derzeit aber nicht genannt werden.
„Wir sind gespannt, wie ein Provisionsrichtwert unter wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten so ausgestaltet werden kann, dass er eine starke Wirksamkeit entfaltet und zugleich keinen schwerwiegenden Markteingriff darstellt, der dem Parlamentsvorbehalt unterliegt“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen.
An der Konsultation des Rundschreibens will sich die BFV mit sachlichen Argumenten und konstruktiven Vorschlägen beteiligen.
Titelbild: © H_Ko / stock.adobe.com
Von Lippenbekenntnissen und echtem Service
myLife wird Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler
Düsseldorf, 17.05.2022
Die myLife Lebensversicherung AG wird Mitglied bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Beide Häuser haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen und wollen ihr Engagement für die Interessen der Maklerschaft in Deutschland weiter ausbauen.
Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife, freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und betont: „Versicherungsmakler leisten einen großen sozialen Beitrag, indem sie Verbraucher unabhängig und mit einer breiten Produktauswahl hinsichtlich ihrer Altersvorsorge und ihres Versicherungsschutzes beraten. Als Nettoversicherer mit innovativen Vorsorge- und Investmentkonzepten ist es für uns eine Herzensangelegenheit, die Berater nun auch über die BFV zu fördern, weil sich hier ihre Interessen vereinen und sie mit der BFV eine noch stärkere Stimme erhalten.“
BFV-Koordinator Erwin Hausen fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Nettoversicherers myLife, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren.“
Informationen zur myLife Lebensversicherung AG
Die myLife Lebensversicherung AG bietet als deutsches Lebensversicherungsunternehmen ausschließlich Vorsorgelösungen an, bei denen Kunden und Finanzberater die Vergütung für die Beratungs- und Vermittlungsleistung unabhängig, individuell und direkt vereinbaren können. Geringe Produkt- und Verwaltungskosten sorgen zusätzlich dafür, dass mehr Geld für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz übrig bleibt. Maximale Transparenz und innovative Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss sowie unzählige Anpassungsmöglichkeiten während der Laufzeit schaffen darüber hinaus größtmöglichen Freiraum für die persönliche Vorsorge und Absicherung. Die myLife und ihre Vorsorgelösungen werden regelmäßig von führenden Ratingagenturen ausgezeichnet.
Markel Insurance engagiert sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler
Düsseldorf, 10.05.2022
Seit über 90 Jahren ist Markel als globaler Spezialversicherer mit dem Fokus gewerbliche Haftpflicht tätig. Die Markel Insurance SE ist seit Oktober 2018 ein deutscher Versicherer mit Hauptsitz in München und seit 2012 auf dem deutschen Markt tätig. Sitz der Muttergesellschaft Markel Corporation ist Richmond – Virginia.
„Als Spezialversicherer helfen wir Maklern, ihre Geschäftskunden bestmöglich abzusichern. Wir glauben an Zielgruppenkonzepte, denn mit unseren gewerblichen Haftpflichtlösungen versichern wir Freelancer sowie kleine und mittlere Unternehmen optimal und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten“, weist Markel auf seine Stärken hin.
„Wir konzentrieren uns als Spezialversicherer auf die gewerbliche Haftpflicht und verstehen Ihre Risiken deshalb genau. Als innovatives, dynamisches Team mit viel Unternehmergeist wollen wir mit Ihnen gemeinsam Erfolg haben. Unsere Produkte sind marktführend und umfassend. Ob Sie Vorreiter in Ihrer Branche oder auch alter Hase sind – mit unserem Versicherungsschutz halten wir Ihnen den Rücken frei“, so der Vorstandsvorsitzende Frederik Wulff.
„Wir begrüßen den Entschluss von Markel, im Sinne der Versicherungsmakler und maklerorientierten Versicherer bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler mitzuwirken und diese zu unterstützen“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.
Informationen zu Markel
Die Muttergesellschaft Markel Corporation ist mit 70 Büros in 16 Ländern tätig. Mit 18.900 Mitarbeitern weltweit – darunter 4.600 in Insurance und 55 Mitarbeitern in München – wurden 2020 mehr als 9,3 Mrd. USD Bruttoprämien erwirtschaftet. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.markel.de.
Neues Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung: BFV ist als Interessenvertreterin registriert
Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat sich offiziell in das neue ‚Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung‘ eingetragen. Damit darf sie als ‚Registrierte Interessenvertreterin‘ weiterhin an öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag teilnehmen und sich an den Entwürfen für Gesetzesvorlagen beteiligen.
„Die BFV setzt sich für die Interessen der Versicherungsmakler und Verbraucher ein. Das ist jetzt auch im Lobbyregister hinterlegt und für jedermann einsehbar“, sagt BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Die Bundesarbeitsgemeinschaft begrüßt die Transparenz, die das Lobbyregister bringt. Erfreulich ist auch der unkomplizierte Zugang zu den Informationen über die gelisteten Interessenvertretungen.“
Bereits seit dem 19. Februar 2022 wird die BFV unter der Nummer R000688 im Lobbyregister geführt. Sie gehört damit zu den ersten Interessenvertretungen aus dem Bereich Versicherungen, die sich in dem neuen, elektronisch geführten Register ausweisen.
Das ‚Lobbyregistergesetz für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung‘ (LobbyRG) ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Interessenvertreter in das neue Lobbyregister eintragen, die „Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, oder dies in Auftrag geben“. Wer sich einträgt, akzeptiert außerdem einen Verhaltenskodex, der dazu verpflichtet, auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität tätig zu sein.
Titelbild: © mdaake/stock.adobe.com