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Provisionsrichtwert-Rundschreiben: BaFin-Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen

An dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angestrebten Provisionsrichtwert bei Lebensversicherungen wird noch gearbeitet. Eigentlich wollte die BaFin Mitte August den Entwurf für ein diesbezügliches Rundschreiben bekannt geben und zur Konsultation stellen. Allerdings teil die Aufsicht auf Nachfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) aktuell mit, dass „die internen Arbeiten noch nicht abgeschlossen“ sind. Der Entwurf des Rundschreibens solle „innerhalb der nächsten Wochen auf der BaFin-Internetseite zur Konsultation gestellt werden“. Ein genauer Zeitpunkt könne derzeit aber nicht genannt werden.

„Wir sind gespannt, wie ein Provisionsrichtwert unter wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten so ausgestaltet werden kann, dass er eine starke Wirksamkeit entfaltet und zugleich keinen schwerwiegenden Markteingriff darstellt, der dem Parlamentsvorbehalt unterliegt“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen.

An der Konsultation des Rundschreibens will sich die BFV mit sachlichen Argumenten und konstruktiven Vorschlägen beteiligen.

Titelbild: © H_Ko / stock.adobe.com