BFV: Herr Wulff, der Begriff Inflation wird aktuell – verzeihen Sie mir das Wortspiel – inflationär gebraucht und durchzieht die komplette Medienlandschaft von der Tagespresse bis zu den Special-Interest-Magazinen. Inflation wird von Verbrauchern unweigerlich mit Preissteigerungen assoziiert. Stehen wir vor einer rasanten Welle an Prämienerhöhungen?
Ja und Nein, wir müssen das Ganze differenziert betrachten. Zum einen hat der Gesetzgeber gewisse Hürden aufgebaut. Prämien dürfen grundsätzlich nicht erhöht werden, ohne das gleichzeitig die Leistungen angehoben werden. Es sei denn, die Schadensaufwendungen weichen in gewissem Grade von den Vorjahres-aufwendungen ab. Das wiederum ist aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Auch technisch gesprochen hat es einen Einfluss, wie weit Schadenseintritt und eine eventuelle Auszahlung auseinander liegen.
BFV: Also steigen die Beiträge unvermeidlich?
Unvermeidlich wohl ja – aber die Geschwindigkeit hängt auch stark davon ab, über welche Versicherungsarten wir sprechen und wie die jeweilige Versicherung wirtschaftet. Nehmen wir an, Sie haben einen großen Bestand an Immobilienversicherungen.
Hier hätten Sie in den letzten 24 Monaten einen teils 30%igen Anstieg der Materialkosten insbesondere der Baumaterialien zu verkraften gehabt. Dazu kommt, dass aufgrund der Personalknappheit Betriebe leichter höhere Stundensätze beim Auftraggeber durchbekommen. Das hat unmittelbare Auswirkungen.
BFV: Gilt das auch für Markel?
Wir stehen sehr gesund da. Uns hilft, dass wir ein Gewerbeversicherer sind. Nehmen wir zum Vergleich die Betriebshaftpflicht, dort sind in der Regel Schäden abgedeckt, welche durch den Betrieb eines Geschäftes, einer Betriebsstätte oder Büro entstehen.
Das bedeutet, dass Elementarschäden durch Sturm, Wasser, Feuer und so weiter, die allesamt in Zeiten des Klimawandels zunehmen und zum Prämienpreistreiber avancieren, für uns nicht dieselbe Bedeutung und Auswirkung haben. Hinzu kommt, dass unser Underwriting einen guten Job macht und flexibel auf Erfordernisse von Betrieben reagiert.
BFV: Herr Wulff, Kunden werden natürlich auf Prämienerhöhungen mit Wechselabsichten reagieren. Wie sollte Ihrer Meinung nach ein Makler darauf reagieren?
Grundsätzlich besitzen Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Versicherer die Prämien erhöht, die Versicherungsnehmer informiert und die Erhöhung begründet. Kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer gleichzeitig die Leistung erhöht. Dann greift die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Aber jetzt wird es meiner Meinung nach spannend und zeigt, warum Nachwuchsarbeit wichtig und IDD-Bildungszeiten richtig sind. Ein guter Makler findet und erklärt dem Kunden die Unterschiede im Bedingungswerk. Unterschiedlichen Prämien liegen unterschiedliche Kalkulationsansätze zugrunde.
Es kommt auf die Details an, Details welche von den Algorithmen der Online-Versicherer nicht zwingend immer ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb glaube ich auch fest daran, dass der Maklerstand weiterhin Zukunft hat; über die Inflationsgefahr hinaus. Denn unser Wirtschaftssystem hat sich bislang immer wieder ausbalanciert. Es mag nicht das Beste sein, aber es ist das Beste, das wir haben. Und wir bei Markel setzen auf die Maklerschaft.
BFV: Wir danken für das Gespräch.