Jahresausblick von Dr. Carsten Brodesser (CDU) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„In der Halbzeitbilanz der Ampel werden die inhaltlichen und ideologischen Gräben der Koalition immer offensichtlicher und lähmen das Vertrauen der Menschen und der Wirtschaft in das Regierungshandeln. Neben den andauernden Krisen, wie dem Ukraine-Krieg, dem Nahostkonflikt durch den Terroranschlag der Hamas und der fortschreitenden Klimakrise, kommen viele handwerkliche und selbstverschuldete Fehler der regierenden Ampel hinzu, wie die durch das BVerfG-Urteil verursachte Haushaltskrise, die einen sprachlos machen.

Auf einen verlässlichen Haushalt 2024 warten wir noch, ebenso wie auf ein schlüssiges und abgestimmtes Konzept für die Altersvorsorge. Das BMF hat seinen Abschlussbericht der Fokusgruppe Altersvorsorge vorgelegt, der viele positive Aspekte und Empfehlungen der Union und der Branche aufgreift. Darin enthalten sind die wichtigen Botschaften der Absage an einen Staatsfonds, den der grüne Koalitionspartner aber dennoch nicht aufgeben möchte, und die Reformierung der Riester-Rente. Auch hier haben wir seit 2 Jahren konkrete Vorschläge gemacht, die in vielen Teilen erfreulicherweise aufgegriffen wurden. Was fehlt ist ein belastbarer Gesetzentwurf.

Während rot-grün primär die erste Säule in der Altersvorsorge stärken will, ohne aber die Parameter aufgrund der demographischen Entwicklung ändern zu wollen, will die FDP die Altersvorsorge über das Generationenkapital stärken. Die Haushaltskrise legt dieses Vorhaben noch bevor es im Haushalt verankert werden konnte, schon wieder auf Eis. Auf die Vorschläge zum Rentenpaket II des BMAS für die gesetzliche und die betrieblichen Altersvorsorge, warten wir seit Monaten ebenfalls. Die Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien gestaltet sich scheinbar schwierig. Wir haben als CDU/CSU derweil ein Konzept entwickelt, das alle drei Säulen (gesetzlich, betrieblich und privat) umfasst, da nach unserer Überzeugung nur durch deren Zusammenspiel eine ausreichende Absicherung im Alter gewährleistet werden kann. Dabei legen wir den Fokus vor allem auch auf die Gruppe der Gering- und Niedrigverdiener, die mit einer aus Riester fortentwickelten Zulagen-Rente in die Lage versetzt werden sollen, vorzusorgen.

Die Komplexität der Angebote und des Marktes und die Tragweite der Entscheidungen erfordern nach dem Verständnis der Union eine umfassende qualifizierte Beratung der Versicherten durch Vermittler und Finanzdienstleister, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher niederschwellig erfolgen sollte. Deshalb sprechen wir uns für ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus. Der Kunde soll selbst entscheiden können. Daher lehnen wir das ursprünglich in der EU-Kleinanlegerstrategie vorgesehene Provisionsverbot aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen ab. Der nun vorliegende Entwurf wurde zwar entschärft, für eine Entwarnung ist es aber noch zu früh. Hier gilt es für uns als Politik, aber ebenso für alle Betroffenen, weiterhin wachsam zu sein auch nach der Europawahl im nächsten Jahr. Die steigende Zahl der regulatorischen Vorgaben aus Brüssel sehen und begleiten wir kritisch, da sie oftmals zu holzschnittartig und bürokratisch sind. Wir setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips im Versicherungssektor ein, wie es auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA fordert, um risikoarme Geschäftsmodelle von unverhältnismäßig hohem Regulierungsdruck zu befreien. Die Aufsichtspraxis muss sich an den Risikoprofilen und unternehmensindividuellen Geschäftsmodellen orientieren.

Bürokratische Überregulierung für Verbraucher z. B. bezüglich des Umfangs an notwendigen Informationen im Zuge des Beratungs- und Abschlussprozesses lehnen wir ab. Jede weitere Informationspflicht sollte auf ihren Mehrwert hin überprüft werden. Umfang und Inhalt sind verbrauchergerechter zu gestalten. Wir wollen durch den Ausbau der Digitalisierung der Prozesse bürokratische Entlastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Versicherungs- und Finanzwirtschaft erreichen. Der Einsatz von KI kann dabei hilfreich sein.“

Jahresausblick 2024 von Anja Schulz (FDP) MdB Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

„Die Finanzmarktregulierung wurde dieses Jahr vor allem von Debatten über mögliche Provisionsbeschränkungen dominiert. Mit dem BaFin-Merkblatt wurde auf nationaler Ebene für kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte Klarheit geschaffen. Über eine angemessene Ausgestaltung des sogenannten Value-for-Money-Ansatzes gilt es noch im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie zu beraten. Diese könnte noch vor der anstehenden Europawahl im Juni verabschiedet werden. Allerdings besteht hier noch Nachbesserungsbedarf. Beim erwähnten Value for-Money müssen Begrifflichkeiten konkretisiert, nationale Begebenheiten angemessen berücksichtigt und der Umfang und die konkrete Ausarbeitung der Benchmarks auf ein Niveau gebracht werden, das für die Wirtschaft handhabbar ist. Anstelle eines allzu stark kostenzentrierten Ansatzes, der am Ende in einer Preisregulierung münden kann, müssen wir den Verbraucher und seine individuellen Bedürfnisse im Blick behalten. Dafür braucht es ein vielfältiges Angebot an Finanz- und Versicherungsangeboten mit unterschiedlichen Produktmerkmalen.

Vielfalt braucht es außerdem beim Angebot an Beratungsdienstleistungen. Deshalb bin ich weiterhin entschieden gegen ein vollständiges Provisionsverbot im Anlagebereich. Denn nur so können wir eine möglichst breite Bevölkerungsschicht für das Thema Investment zu begeistern. Nur so können wir die Anlagekultur in Deutschland stärken.

Stärken wollen wir überdies die private Altersvorsorge. Mit dem Abschlussbericht der ‚Fokusgruppe private Altersvorsorge’ wurden in diesem Sommer die politischen Weichen für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gelegt. Bis zum Sommer 24 soll ein Referentenentwurf vorliegen und beraten werden. Damit reißen wir die staatlich geförderte Altersvorsorge aus ihrem starren Korsett an Kriterien und schaffen mit dem Altersvorsorgedepot eine zusätzliche attraktive Form des privaten Vorsorge-Sparens. Dass schafft mehr Akzeptanz und steigert die Verbreitung.

Grundsätzliche Akzeptanz für den Kapitalmarkt und ein Verständnis für finanzielle Angelegenheiten werden wir mit der Initiative zur Finanzbildung von BMF und BMBF schaffen. Einen ersten wichtigen Meilenstein markiert dabei die Finanzbildungsplattform, die seit Anfang Dezember online ist. Sie bündelt öffentliche Angebote im Finanzbildungsbereich, macht sie sichtbar und bereit sie für unterschiedliche Zielgruppen auf. Im kommenden Jahr soll die Plattform dann auch um private Angebote erweitert werden. Hierfür werden zurzeit entsprechende Qualitätssicherungskriterien konzipiert. Parallel dazu laufen die Arbeiten an der nationalen Finanzbildungsstrategie, die möglichst bis Herbst 2024 fertiggestellt werden soll.

Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass sich die Debatten im kommenden Jahr weniger um Beschränkungen und Bevormundung drehen werden, dafür aber um das ‚Mehr‘ am Finanzmarkt: Mehr Informationen, mehr Vielfalt, mehr Freiheiten und mehr Möglichkeiten. Darauf freue ich mich!“

Jahresausblick 2024 von Michael Schrodi (SPD) MdB Finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion

„Die Halbzeitbilanz der Ampelkoalition im Bereich Finanzmarktpolitik ist positiv. Für das dritte Regierungsjahr blicken wir auf eine Reihe von Vorhaben und Themen, die u.a. den finanziellen Verbraucherschutz stärken, Geldwäsche effektiv bekämpfen und die Stabilität unseres Bankensystems nachhaltig aufstellen sollen.

Die Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Juli 2023 einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem Empfehlungen für die Neugestaltung eines staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukts abgegeben wurden. Hierauf aufbauend wird die Bundesregierung im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann auch in die parlamentarischen Beratungen aufgenommen wird. In diesem Rahmen werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion insbesondere für eine Förderstruktur einsetzen, die schwächere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern gezielt berücksichtigt, aber natürlich auch für ein Produktdesign, das bei möglichst niedrigen Kosten und Risiken eine substanzielle Rendite für die Anleger abwirft.

Auch im Bereich Geldwäschebekämpfung setzen wir mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde gegen Finanzkriminalität weitere Impulse. Der Regierungsentwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz liegt bereits vor und wird gleich zu Beginn des nächsten Jahres im parlamentarischen Verfahren abgeschlossen. Deutschland erhält eine schlagkräftige Behörde, die vor allem in die Lage versetzt wird, relevante Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu bündeln, um Geldwäschern das Wasser abzugraben.

Auch das EU-Bankenpaket wird 2024 für uns Finanzpolitiker ein Thema werden. Mit dem Paket werden internationale Standards umgesetzt, die im Rahmen von Basel III vereinbart wurden. Im Rahmen der Beratungen zur nationalen Umsetzung werden wir als SPD-Bundestagsfraktion auf eine echte Stärkung der Finanzstabilität und -aufsicht achten.

Ich freue mich auf diese wichtigen Vorhaben, mit denen wir die Stärkung des Finanzstandorts Deutschland weiter vorantreiben können.“

Jahresausblick von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) MdB Finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion

„Immer mehr institutionelle Investor*innensetzen auf Nachhaltigkeit. Denn sie wissen: Der Klimawandel stellt einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor in den Märkten der Zukunft dar. Ihn zu beachten hilft, Risiken zu minimieren und Anlagechancen zu erkennen. Diese Zusammenhänge im Rahmen der Anlageberatung auch stärker ins Bewusstsein von Kleinanleger*innen zu bringen, ist eine wichtige Aufgabe der vielen Finanzanlagevermittler*innen in ihrem täglichen direkten Kundenkontakt. Seit dem 2. August 2022 ist die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung verpflichtend. Trotzdem sind nachhaltige Geldanlagen laut einer Umfrage des BdB aus dem Oktober 2023 weiterhin nur rund der Hälfte der Befragten ein Begriff. Vor allem Wissenslücken und fehlende Informationen halten von nachhaltigen Geldanlagen ab. Dies macht deutlich: Der Prozess zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nach Mifid II ist womöglich zu komplex und wenig anlegerfreundlich und damit reformbedürftig.

Ist für mich von Belang, welche Auswirkungen meine eigene Geldanlage auf Umwelt- und soziale Kriterien hat? Möchte ich durch meine Anlage Positives bewirken – etwa durch Investitionen in schon nachhaltige Geschäftsmodelle oder Investitionen, die zu einer Transformation beitragen? Diese Fragen in einem jeden Beratungsgespräch zu klären, ist richtig und wichtig. Wie viel Mehrwert es jedoch bringt, Anleger*innen in die komplexen Nachhaltigkeitskonzepte der Taxonomie und Offenlegungsverordnung einzuführen und darüber hinaus konkrete Mindestquoten abzufragen, ist hingegen fraglich. Zumal beispielsweise hohe Taxonomiequoten von Finanzprodukten, aufgrund der fatalen Entscheidung Atom und Gas als nachhaltig zu klassifizieren, kein geeigneter Gradmesser dafür sind Negatives zu vermeiden oder Positives zu bewirken; und der ’Green Asset Ratio’ ein reformbedürftiger Indikator ist.

Anpassungsbedarf besteht auch bei der Regulierung nachhaltiger Finanzprodukte. Schließlich geht es darum, Kund*innen am Ende der Beratung ein zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen passendes Produkt anzubieten. Hier rächt sich, dass im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung versäumt wurde, neben Transparenzpflichten auch klare Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen. So kann sich eine Beraterin bspw. nicht darauf verlassen, ihrem ökologisch anspruchsvollen Kunden mit der Präferenz Positives zu bewirken mit einem ,dunkelgrünen‘ Art. 9 Produkt gerecht zu werden. Denn nur 60 Prozent dieser Fonds verfolgen nach einer aktuellen Studie der Uni Hamburg tatsächlich eine wirkungsorientierte Anlagestrategie.

Insgesamt gilt: Mit einfacheren und vor allem sinnvoller aufeinander abgestimmten Regeln ließe sich das wichtige Ziel, Nachhaltigkeit von Finanzanlagen in der Breite zu verankern, besser erreichen.“