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Sachliche Argumente gegen einen Provisionsdeckel haben weiterhin Gültigkeit

Aktuell wird über eine Forderung zu einem gesetzlich geregelten Provisionsdeckel bei Versicherungsanlageprodukten zugunsten einer höheren laufenden Vergütung diskutiert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hat sich vor fünf Jahren in ihrer Stellungnahme zum ‚Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen‘ des Bundesministeriums der Finanzen (vom 18.04.2019) sachlich und mit guten Gründen gegen den geplanten Provisionsdeckel ausgesprochen. An diesen Argumenten gegen einen schwerwiegenden ordnungspolitischen Eingriff hat sich nichts geändert. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler lehnt daher einen gesetzlichen Provisionsdeckel weiterhin ab:

„Der Markt bietet bereits zahlreiche flexible Vergütungsmodelle. Vermittler können vertragsbezogen wählen, bspw. halbe AP – doppelte BP, nur BP oder Netto. Diese und weiter alternative Modelle sind bereits auf dem Markt verfügbar. Gemeinsam mit mehreren Berufsverbänden haben wir uns aktuell argumentativ auf EU-Ebene eingesetzt, dass kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler kommt, und vor fünf Jahren haben wir mit sachlichen Argumenten den Provisionsdeckel in Deutschland abgewendet. Diese Argumente haben nach wie vor Gültigkeit. Es existieren keine flächendeckenden eklatanten Missstände, daher lehnen wir weiterhin ordnungspolitisch bedenkliche Eingriffe des Staates ab.“