BFV im Austausch mit MdEP Ferber zum weiteren EU-Verfahren RIS

In der Abstimmung vom 20.03.2024 über die geplante Retail Investment Strategy (EU-Kleinanlegerstrategie) der EU-Kommission hatte sich der Währungs- und Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) gegen die Einführung von EU-weiten Provisionsverboten ausgesprochen. Zudem soll der von der EU-Kommission geplante Artikel 30, Abs. 5b IDD-Entwurf so ergänzt werden, dass kein Provisionsverbot der unabhängigen Versicherungsmakler droht. Auch das von der EU-Kommission vorgeschlagene Benchmarkverfahren für Finanzprodukte lehnt der Ausschuss ab. Die Benchmarks sollten nicht zu einer Preisregulierung führen.

Bereits im vergangenen Herbst hatte sich die beim ECON zuständige Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin klar gegen das von der EU-Kommission vorgesehene Teilprovisionsverbot auch im Falle von reinen Ausführungsgeschäften positioniert. Mehrere Berufsverbände setzten sich mit sachlicher Kritik u. a. dafür ein, dass das drohende Provisionsverbot für Versicherungsmakler abgewandt wird. So hatte auch die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler in Schreiben Ende 2023 an MdEP Stéphanie Yon-Courtin und MdEP Markus Ferber (CSU/EVP) die Bedeutung der Versicherungsmakler für Verbraucher und die Nachteile eines Provisionsverbotes sachlich aufgeführt.

Zudem beteiligte sich die BFV am 16.02.2024 mit einer Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages zum Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ (BT-Drucksache 20/9496) im Zusammenhang mit der RIS an der öffentlichen Anhörung vom 21.02.2024 (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2024/02/Kurzstellungnahme-BFV-zur-EU-Kleinanlegerstratgie.pdf).

Wie der ECON-Beschluss sich auswirken könnte, ordnet Markus Ferber im Austausch mit der BFV aktuell so ein: „Ich bin grundsätzlich mit dem Ausgang der Verhandlungen und der Abstimmung zur Kleinanlegerstrategie sehr zufrieden. Es ist gelungen, einen schwierigen Kommissionsvorschlag an vielen Stellen entscheidend zu verbessern. Die EP-Position stellt sowohl für die betroffenen Intermediäre eine Verbesserung dar als auch für die Kleinanleger.“

Ferber beleuchtet auch das weitere Verfahren auf der europäischen Bühne: „Wie es weitergeht, hängt nun maßgeblich von der Position des Rates ab, die für die Dynamik der interinstitutionellen Verhandlungen entscheidend sein wird. Im Moment gehe ich davon aus, dass die Ratsposition an den wesentlichen Stellen dem EP-Text ähneln wird. Insofern dürfte die Abstimmung im Wirtschafts- und Währungsausschuss auch den Weg für unkomplizierte interinstitutionelle Verhandlungen geebnet haben. Die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament dürften jedoch frühestens nach der Sommerpause beginnen.“

Am 23.04.2024 stimmte das Europäische Parlament für das Mandat der ECON-Berichterstatterin. Der Berichtsentwurf des ECON-Ausschusses vom 20.03. wurde mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Der ECON-Beschluss und die Annahme durch das EP ist erfreulich. Hier bleibt zu hoffen, dass auch die richtige Richtung beibehalten wird. Ein Blick auf die Anhörung im Deutschen Bundestag zur RIS, bei der man sehr konträre Auffassungen und Darstellungen bei Politikern und Sachverständigen wahrnehmen konnte, zeigt aber, dass die Versicherungsbranche nicht zur Ruhe kommen wird. Es wird weiterhin eine große Aufgabe und Herausforderung bleiben, den Wert der Beratung und die Nachteile eines Provisionsverbotes für Verbraucher aufzuzeigen. Für die BFV gilt da weiterhin, überzeugend für die klaren Auffassungen und Positionierungen ‚Versicherung braucht Makler‘ und ‚Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz‘ einzutreten.