Stefan Schmidt (Bündnis90/Die Grünen), MdB, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:
++ „Der Ampelvertrag steht und mit ihm auch das Versprechen, dass die neue Koalition beides sein wird: Oberste Verbraucherschützerin und verlässliche Partnerin der Branche. Mit der Unterzeichnung des Vertragswerkes hat eine gute Stunde für Verbraucherinnen und Verbraucher geschlagen:
Die zeitliche Entkopplung von Restschuldversicherungen vom Abschluss des Kreditvertrages um mindestens eine Woche, die Begrenzung der Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen und die Sicherstellung eines fairen Zugangs zu Basiskonten sind ebenso substantielle Verbesserungen wie der geplante Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung. Auch auf institutioneller Ebene stärken wir den finanziellen Verbraucherschutz, indem wir die Finanzmittel für die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest erhöhen oder die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen bündeln.
Wesentlich ist auch die Weiterführung der BaFin-Reform, insbesondere die bessere Prüfung der Vermögensanlageprospekte, um Anlegerinnen und Anleger effektiv vor unklaren Risiken zu schützen. Die Ergebnisse der ersten Pilottestkaufstudie der BaFin stimmen bedenklich. Diese kommt zum Schluss, dass ein Drittel der Bankkunden noch immer eine mangelhafte Beratung erfährt und zeigt damit: Mit dem bloßen Abschluss des Koalitionsvertrages ist es noch nicht getan, für die Ampel bleibt viel zu tun.
++ Neben Verbraucherinnen und Verbrauchern wird auch die Branche profitieren: Bessere Bedingungen für langfristige Investitionen und maßgeschneiderte Regelungen für kleinere Versicherer stärken den Versicherungsmarkt. Hierbei und bei der Überprüfung von Solvency II verfolgen wir einen strikt risiko- und evidenzbasierten Ansatz.
Die Ampel wird Regulierungslücken im Grauen Kapitalmarkt auf den Grund gehen und einen stringenteren Kampf gegen Geldwäsche über die verschiedenen staatlichen Ebenen hinweg anstrengen – so schaffen wir ein level playing field für alle Marktteilnehmer. Auch die private Altersvorsorge als dritte Säule der Altersvorsorge wird grundlegend reformiert.
Dafür prüfen wir nicht nur einen öffentlich verwalteten Fonds mit Abwahlmöglichkeit, sondern auch die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester. Trotz der geplanten Reform ist klar: Bereits bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten.
++ Auch wenn wir Grüne mehr gewollt haben – etwa einen schrittweisen Übergang von der Provisions- zur Honorarberatung – sind wir zuversichtlich und werden vier Jahre Regierungszeit für eine umfassende Grüne Welle beim Verbraucherschutz nutzen.“