Dr. Carsten Brodesser (CDU), MdB, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:
++ „Die drei Regierungspartner traten im Wahlkampf mit sehr unterschiedlichen Konzepten in Bezug auf die Altersvorsorge und die Versicherungsthemen an. Entgegen zwischenzeitlicher Aussagen stellt der nunmehr geschlossene Koalitionsvertrag einen Minimalkonsens dar, auf den man sich einigen konnte, der aber zahlreiche Konfliktfelder bereithält. Bei der gesetzlichen Rente liegen die Probleme durch den demographischen Wandel seit Jahren auf der Hand.
Die von der letzten Regierung eingesetzte Rentenkommission hatte eine Reihe von Vorschlägen gemacht, um das Rentenniveau und den Beitragssatz langfristig zu stabilisieren. Ergänzend ist nun eine teilweise Kapitaldeckung vorgesehen, die wir als Union grundsätzlich begrüßen. Die Ampel will hierzu einen global am Kapitalmarkt anlegenden öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten. Diese vage Formulierung lässt viel Raum für unterschiedliche Varianten. Als CDU/CSU hatten wir das Modell einer Aktienrente vorgeschlagen, als ‚Starthilfe‘ für die nächste Generation. Finanziert bis zum 18. Lebensjahr durch den Staat. Andere Ansätze sind ebenfalls in der Diskussion.
++ Die in der großen Koalition vereinbarte Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge wurde leider aufgrund der Verweigerungshaltung des damaligen Finanzministers Scholz verhindert. Reformvorschläge aus der Branche und der CDU/CSU gab es zuhauf. So hätten z. B. eine optionale Absenkung der Beitragsgarantie, die Entbürokratisierung der Zulagenbeantragung und die Erweiterung des Förderberechtigtenkreises die private Altersvorsorge gestärkt.
Stattdessen wurde die Riesterrente aus ideologischen Gründen an die Wand gefahren. Der Bestand von über 16 Millionen Verträgen soll zwar gesichert bleiben, aber ohne Reformen macht sich die Ampelkoalition hier der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge – gerade für Geringverdiener – begrüßen wir grundsätzlich. Ein ‚öffentlich verantworteter Fonds‘ darf dabei jedoch weder die Chancen von privaten Vorsorgeproduktanbietern ausbremsen noch zum Schattenhaushalt für Investitionsvorhaben der Regierung werden.
++ Das von Teilen der Ampel vorgesehene Verbot einer provisionsgestützten Beratung ist zwar zunächst vom Tisch, die Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode lassen jedoch befürchten, dass perspektivisch gerade SPD und Grüne eine ausschließliche Honorarberatung festschreiben wollen. Diese würde für weite Teile der Verbraucher eine qualifizierte Beratung in Fragen der Alterssicherung, Vorsorge und Kapitalbildung erschweren.
Gleichzeitig bestehen bereits jetzt umfangreiche Dokumentationspflichten, deren Kerngedanke des Verbraucherschutzes zwar richtig, aber deren praktische Umsetzung zu überbordender Bürokratie bei geringem Mehrwert führt. In der CDU/CSU-Fraktion werden wir uns weiter für verbraucherfreundliche und lebensnahe Regelungen einsetzen. Insofern lehnen wir auch die geplante Einführung einer ‚Cooling-Off-Period‘ von einer Woche zwischen dem Abschluss eines Darlehensvertrags und der Restschuldkreditversicherung ab.“