AfW und BFV betonen gesetzlich verankerte Stellung: Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers bleibt zentrale Eigenschaft

Berlin, 25.11.2025. Trotz des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Dresden zur Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘ in der Maklerwerbung halten der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) ausdrücklich an der Einordnung fest: Versicherungsmaklerinnen und -makler sind und bleiben unabhängig. Diese gemeinsame Haltung bekräftigen AfW-Vorstand Norman Wirth und BFV-Koordinator Erwin Hausen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.

Das OLG Dresden hatte mit Urteil vom 28. Oktober 2025 (Az. 14 U 1740/24) entschieden, dass einzelne Versicherungsmaklerinnen und -makler in ihrer werblichen Außendarstellung nicht mit dem Begriff ‚unabhängig‘ auftreten dürfen, wenn sie – wie branchenüblich – eine Courtage von Versicherern erhalten. Zur Begründung verwies das Gericht auf eine wettbewerbsrechtliche Auslegung, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem Begriff ‚unabhängig‘ eine vollständige wirtschaftliche Losgelöstheit von Produktgebern verstehen könnten.

AfW und BFV stellen klar: Dieses Urteil betrifft ausschließlich die Außendarstellung einzelner Marktteilnehmer. Andere Verkehrskreise – insbesondere Berufsverbände, politische Institutionen, Journalistinnen und Journalisten sowie wissenschaftliche Einrichtungen – sind nicht rechtlich gebunden, den Begriff ‚unabhängig‘ im Zusammenhang mit dem Berufsbild des Versicherungsmaklers nicht mehr zu verwenden.

„Der deutsche Gesetzgeber hat unmissverständlich festgelegt, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler Sachwalter der Kundinnen und Kunden sind“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Sie arbeiten im Auftrag der Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht der Versicherer. Die Unabhängigkeit ergibt sich aus dieser Rechtsstellung und nicht allein aus dem Vergütungsmodell. Deshalb halten wir auch nach diesem Urteil daran fest, den Versicherungsmakler als unabhängigen Vermittler zu bezeichnen – und das mit voller Überzeugung und ganz besonders auch im Rahmen der #DIE34er-Initiative.“

Auch Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, betont: „Der Begriff der Unabhängigkeit ist für das Selbstverständnis der Maklerschaft und für das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zentral. Wir sehen keinerlei Anlass, aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Einzelentscheidung die jahrzehntelang etablierte und gesetzlich verankerte Rolle der Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler infrage zu stellen. Wer auf der Seite des Kunden steht, ohne Bindung an einzelne Anbieter, ist unabhängig – und sollte auch so bezeichnet werden dürfen.“

Beide Organisationen sehen darüber hinaus auch für Medien keinen Hinderungsgrund, weiterhin von ‚unabhängigen Versicherungsmaklern‘ zu sprechen – sofern die journalistische Einordnung dem gesetzlichen Sachverhalt entspricht. Das Urteil des OLG Dresden steht einer solchen Wortwahl aus Sicht von AfW und BFV jedenfalls nicht entgegen.

Der AfW sensibilisiert seine Mitgliedsunternehmen angesichts der aktuellen Rechtslage im Hinblick auf die Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘  in werblichen Aussagen. Um unnötige Abmahnrisiken zu vermeiden, wird eine zurückhaltende Verwendung in der Außendarstellung empfohlen. „Gleichzeitig gilt“, so Norman Wirth, „dass wir unsere Mitglieder selbstverständlich unterstützen, wenn sie ausschließlich wegen der Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘ rechtlich angegriffen werden. Hier stehen wir solidarisch an der Seite unserer Mitglieder.“

AfW und BFV bekräftigen abschließend: Die Unterscheidbarkeit der unabhängigen Maklerschaft vom gebundenen Vertrieb ist ein zentrales Element eines funktionierenden, verbraucherorientierten Beratungsmarktes – und muss auch künftig sichtbar, verstehbar und benennbar bleiben.

Über den AfW Bundesverband Finanzdienstleistung:

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberaterinnen und Finanzberater. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklerinnen und -maklern sowie Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Aufsicht, Öffentlichkeit und Produktgebern.

Über die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV):

Die BFV wird von mittelständischen Versicherern unterstützt, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und sich gemeinsam für die Stärkung der unabhängigen Versicherungsmakler einsetzen. Diese sind überzeugt, dass die kundenorientierten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler aufgrund des gesetzlichen Beratungs- und Vermittlungsauftrages sowie dem breiten Produktzugriff als Sachwalter des Kunden praktizierten Verbraucherschutz darstellen. Das drückt auch der Claim aus: BFV – Versicherung braucht Makler.

BFV-Befragung zur wachsenden Regulatorik im Vermittleralltag: Regulierung ohne Ende – Versicherungsmakler fürchten zunehmenden Bürokratieaufwand

Berlin, 14.10.2025. Zum Jahresende häufen sich die Überstunden im Maklerbüro – bedingt durch vermehrte Kundenanfragen und Beratung, aber auch durch Verwaltung und Dokumentation. Vermittler befürchten, dass die immense Arbeitsbelastung künftig noch zunehmen könnte, wie eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Versicherungsmakler (BFV) in Kooperation mit dem Fachmagazin AssCompact belegt. Die Antworten von 565 befragten Vermittlern zeigen: Über drei Viertel der Makler sind überzeugt, dass regulatorische Anforderungen in Zukunft verschärft werden. Unterstützung erhoffen sich Vermittler von digitalen Lösungen – und von ihren Produktpartnern.

Versicherungsmakler blicken sorgenvoll in die Zukunft, wenn es um Regulierung geht. 82,1 % gehen davon aus, dass die regulatorischen Anforderungen weiter steigen werden. Nur 1,2 % erwarten, dass die Vorgaben demnächst vereinfacht werden, die Anforderungen sinken und es weniger Bürokratie geben wird. 9,7 % glauben, dass die Regulierung auf dem aktuellen Niveau bleibt. Vermittler unter 50 Jahren sind besonders pessimistisch: 86,6 % von ihnen befürchten eine zunehmende Regulierung. Kein einziger Makler geht in dieser Altersgruppe davon aus, dass die Anforderungen in Zukunft geringer werden.

Digitale Technologien könnten Entlastung bringen. Rund 60 % der Makler (59,7 %) schätzen das Potenzial sehr hoch oder eher hoch ein, Aufwände durch eine stärkere Digitalisierung zu reduzieren. 10,8 % halten die Möglichkeiten digitaler Lösungen für (eher) gering. Über ein Viertel der Makler (26 %) steht dem Thema neutral gegenüber. Erneut stechen die unter 50-Jährigen heraus: Hier sind es über drei Viertel (77,7 %), die sich von digitalen Prozessen Entlastung versprechen (Antwortoptionen ‚sehr hoch‘ oder ‚eher hoch‘). Bei den über 50-Jährigen sind es 55,2 %.

Makler erwarten Unterstützung von ihren Produktpartnern. In vielen Bereichen ist der Wunsch nach mehr Entlastung durch die Produktpartner groß (Antwortoptionen ‚Unterstützungsbedarf sehr hoch‘ oder ‚eher hoch‘).So wünschen sich 81,8 % der befragten Makler, dass Versicherer ihre Verwaltungsprozesse vereinfachen. Bei den unter 50-Jährigen sind es sogar 85,7 %. Für insgesamt 78,6 % steht die Reduzierung von Haftungsrisiken im Fokus. 76,6 % geben an, dass ihnen bessere digitale Tools zur Dokumentation deutlich weiterhelfen würden. Weitere Felder sind bessere Beratungshilfen (63 %), Schulungen zu regulatorischen Änderungen (57,3 %) und Unterstützung bei der Umsetzung der ESG-Vorgaben (49,2 %).

„Versicherungsmakler legen Wert auf kundenindividuell passende Produkte und auf qualitativ hochwertige Beratung“, sagt Erwin Hausen, Koordinator der BFV. „Dafür brauchen sie passende Rahmenbedingungen: Effiziente und verlässliche Prozesse, digitale Tools und vor allem ausreichend Zeit für die persönliche Kundenbetreuung. Dafür setzen wir uns ein.“ Die Mitgliedsunternehmen der BFV – darunter zahlreiche etablierte Maklerversicherer – engagieren sich aktiv dafür, den Beruf des Versicherungsmaklers zukunftsfähig zu gestalten. Gemeinsames Ziel ist es, Vermittler mit Hilfe digitaler Lösungen, effizienter Prozesse und passgenauer Schulungen nachhaltig zu entlasten.

Die Kernaussagen aus dem ersten Teil der Studie. Wesentliches Ergebnis des ersten Teils der Studie ist, dass die Versicherungsmakler die Regulierung differenziert bewerten: Einerseits identifizieren sie Regulierungen, die Verbrauchernutzen stiften. Andererseits beklagen sie Auflagen, die trotz großem Aufwand einen geringen Mehrwert für die Kunden liefern. So erkennen viele Vermittler den Nutzen bei Kundenaufklärung (71,9 %) und Weiterbildung(66,9 %). Dagegen halten deutlich weniger Versicherungsmakler die Anforderungen durch den DSGVO-Schutz (22,5 %), die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage (12 %) und Anpassungen durch ESG (10,8 %) für einen hilfreichen Mehrwert im Sinne des Kunden. Zudem schätzenüber 90 % den Aufwand für Dokumentationspflichten (z. B. IDD, MiFID II) als sehr hoch oder eher hoch ein.

Die Überregulierung geht zu Lasten der Verbraucher. Interessant ist daher im deutschen und europäischen Überregulierungskontext eine aktuelle Aussage von Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU), Drogenbeauftragter der Bundesregierung und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Im Interview mit der Rhein-Zeitung (16.09.2025) erläutert der Bundestagsabgeordnete zu Kritik an der Bürokratie:„Fast die Hälfte der ärztlichen Arbeitszeit geht für Dokumentation drauf. Das entspricht 32.000 Vollzeitstellen, die eigentlich am Patienten gebraucht würden. Wir haben also nicht in erster Linie einen Personalnotstand – wir haben einen Bürokratienotstand.“

Auf die negativen Folgen der Überregulierung für Verbraucher machte BFV-Koordinator Erwin Hausen bereits bei Veröffentlichung des ersten Studienteils aufmerksam: „Eine Überregulierung führt dazu, dass für qualifizierte Beratungen weniger Zeit bleibt. Doch die ist der eigentliche Kern des Verbraucherschutzes.“ Daher appelliert Hausen: „Während viele Politiker erkennen, dass die Überregulierung der Wirtschaft und den Verbrauchern schadet und daher ein Bürokratieabbau längst überfällig ist, scheint dies in deutschen und europäischen Gesetzgebungsgremien und Aufsichtsbehörden noch nicht bei jedem angekommen zu sein. Nicht Reden ist wichtig, sondern Handeln, vom Regulierungs-Moratorium bis hin zum Abbau belastender aber kaum hilfreicher Bürokratie.“

Hier können Sie die Umfrage einsehen.

Aktuelle Vermittlerbefragung zur wachsenden Regulatorik: Versicherungsmakler beklagen hohen Zeitaufwand für bürokratische Aufgaben

  • Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV): „Überregulierung frisst Zeit und untergräbt den Verbraucherschutz“
  • Einen Tag pro Woche verbringen Makler durchschnittlich mit regulatorischen Aufgaben
  • Mehr als 90 % empfinden Dokumentations- und Berichtspflichten als hohe Belastung
  • Kleine und mittelständische Betriebe sind in ihrer Existenz gefährdet
  • Jeder Dritte hat schon über den Rückzug aus dem Beruf nachgedacht

Montabaur, 23.06.2025. Steigende regulatorische Anforderungen gehen zu Lasten der persönlichen Kundenberatung. Das ist ein zentrales Ergebnis der Studie ‚Regulatorische Anforderungen für Versicherungsvermittler‘, die die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) in Kooperation mit dem Fachmagazin AssCompact durchgeführt hat. Die Antworten von 565 Teilnehmern zeigen: Die Regulatorik stellt mittlerweile eine existenzgefährdende Alltagsbelastung für Vermittler dar – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Tatsächlich hat jeder dritte Makler schon darüber nachgedacht, sich aufgrund der zunehmenden administrativen Pflichten aus dem Geschäft zurückzuziehen.

Immense Bürde im Vermittleralltag. Die meisten Versicherungsmakler (45,7 %) verbringen durchschnittlich einen Tag pro Woche (zwischen 6 und 10 Stunden) damit, regulatorische Aufgaben zu erfüllen. Über ein Viertel (28 %) benötigt sogar noch länger, in Einzelfällen sogar mehr als 15 Stunden wöchentlich. Nur ein Fünftel (20,5 %) der Befragten gibt an, weniger als 5 Stunden zu brauchen. Der enorme administrative Aufwand geht aus Sicht der BFV klar zu Lasten der Kunden. Denn über die Hälfte der Befragten gibt an, dass pro Kundentermin bis zu 60 Minuten auf regulatorisch bedingte Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben entfallen.

Zeitfresser oder hilfreicher Mehrwert im Sinne des Kunden? Einige Anforderungen erfordern besonders viel Mühe: So schätzenüber 90 % den Aufwand für Dokumentationspflichten (z. B. IDD, MiFID II) als sehr hoch oder eher hoch ein. Auch die Haftung und Berichterstattung (87,1 %), die DSGVO (83,4 %) und Kundenaufklärungspflichten (82,5 %) werden von einer ganz überwiegenden Mehrheit als sehr oder eher aufwändig empfunden. Der Mehrwert für den Kunden steht aus Maklersicht nicht immer im Verhältnis dazu: Zwar erkennen viele Vermittler den Nutzen einzelner Vorgaben, etwa bei Kundenaufklärung (71,9 %) und Weiterbildung(66,9 %). Deutlich weniger halten die Anforderungen durch den DSGVO-Schutz (22,5 %), die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage (12 %) und Anpassungen durch ESG (10,8 %) für einen hilfreichen Mehrwert im Sinne des Kunden.

Die zunehmende Regulatorik geht zu Lasten der kleinen und mittelständischen Maklerhäuser. Davon zeigen sich 90,3 % der Befragten überzeugt. Gerade die kleinen und mittelständischen Betriebe haben oftmals weniger Ressourcen für die Erfüllung der regulatorischen Anforderungen und werden durch die Vielzahl an Vorgaben und Aufwendungen unverhältnismäßig stark belastet. Insgesamt jeder Dritte (35,8 %) der Befragten hat nach eigenen Angaben schon mit dem Gedanken gespielt, aufgrund der Regulierungsflut das Geschäft aufzugeben.

„Regulierung ist wichtig – keine Frage. Den Mehrwert und Verbrauchernutzen betonen auch Versicherungsmakler ganz klar bei der Weiterbildung und Kundenaufklärung“, so Erwin Hausen, Koordinator der BFV. „Aber eine Überregulierung führt dazu, dass für qualifizierte Beratungen weniger Zeit bleibt. Doch die ist der eigentliche Kern des Verbraucherschutzes.“ Die Mitgliedsunternehmen der BFV – darunter zahlreiche etablierte Maklerversicherer – setzen sich daher aktiv für praxisnahe Lösungen bei europäischem und deutschem Gesetzgeber und Aufsicht ein. Zudem arbeiten sie gemeinsam daran, Vermittler durch digitale Tools, schlanke Prozesse und zielgerichtete Schulungen zu entlasten. „Die Überregulierung frisst Zeit, die für die persönliche Kundenberatung und -betreuung gebraucht wird. Das betonen wir in unseren Stellungnahmen auf politischer Bühne immer wieder. Mit unserer Vermittlerbefragung konnten wir das nun auch quantifizieren“, so der BFV-Koordinator.

Hier können Sie die Umfrage einsehen.

Standard Life engagiert sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Montabaur, 23.01.2024. Die Standard Life Versicherung wird Fördermitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Damit wird das Engagement für die Versicherungsmakler in Deutschland gestärkt.

„Standard Life arbeitet europaweit ausschließlich mit unabhängigen Beraterinnen und Beratern zusammen. Dahinter steht die feste Überzeugung, dass gerade Unabhängigkeit und Beratungsqualität ganz entscheidend für den Erfolg der privaten Altersvorsorge sind. Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler übernehmen eine sehr wichtige sozialpolitische Aufgabe, die aber noch allzu häufig übersehen wird. Initiativen wie die BFV leisten einen wichtigen Beitrag, dies zu ändern, die Interessen der Makler zu vertreten und deren Reputation zu stärken. Daher unterstützen wir die wichtige Aufgabe der BFV sehr gerne“, so Christian Nuschele, Head of Distribution & Marketing bei Standard Life.

„Die Erfahrungen des 1825 in Edinburgh gegründeten Traditionsversicherers mit dem Provisionsverbot auf dem Heimatmarkt liefern wichtige Erkenntnisse über die Folgen eines Provisionsverbotes sowie die Honorarberatung. Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Standard Life, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Informationen zu Standard Life

Standard Life wurde 1825 in Edinburgh gegründet. Seit 1996 ist das Unternehmen auch in Deutschland ansässig – und verwaltet hier aktuell über 400.000 Versicherungsverträge. Die fondsgebundenen Lebens- beziehungsweise Rentenversicherungen des Versicherers bieten innovative Vorsorgelösungen vom Vermögensaufbau bis hin zur Ruhestandsplanung. Standard Life vertraut beim Vertrieb seiner Produkte ausschließlich auf unabhängige Beraterinnen und Berater. Seit 2018 ist Standard Life Teil der Phoenix Group, gegründet 1782 und – mit Stand 31.12.2022 – circa 12 Millionen Versicherungsverträgen und einem verwalteten Vermögen von circa 291,9 Milliarden Euro einer der größten Lebensversicherer Europas.

BaFin-Merkblatt: BFV kritisiert unzulässigen schwerwiegenden Markteingriff

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) kritisiert zahlreiche von der BaFin geplante Maßnahmen, die diese mit dem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ einführen will. In ihrer Stellungnahme (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2023/01/2023_01_13_Stellungnahme-BFV-zum-BaFin-Merkblatt-LV-Wohlverhalten.pdf) im Rahmen der BaFin-Konsultation moniert die BFV den offenbar geringen Stellenwert einer qualifizierten Beratung und Vermittlung, erkennt in den zahlreichen Regelungen mit Druck auf die Vergütungen einen schwerwiegenden Markteingriff, kritisiert die Bevorzugung von ‚Stornierern‘ und weist auf geplante Regelungen hin, die im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen. Zudem werden kostensteigernde Auflagen benannt, die dem Ziel einer höheren Rendite entgegenstehen. Einige der BFV-Kritikpunkte im Detail:

Beratung ist ein Kundennutzen

„Den Kundennutzen auf den Renditeaspekt zu beschränken, greift zu kurz. Auch laut IDD gibt es weitere Aspekte, die den Kundennutzen ausmachen. Insbesondere hat die Beratung, Vermittlung und Betreuung einen Wert und stellt einen Kundennutzen dar. Der Kundennutzen sollte daher umfassender definiert werden als im BaFin-Merkblatt vorgesehen“, fordert die BFV in ihrer Stellungnahme. Durch die auf Rendite beschränkte Definition des Kundennutzen mit entsprechenden Auflagen greift die Aufsicht in die Vergütung der Vermittler ein. Die sehr umfangreichen Ausführungen zu Aufwendungen an Versicherungsvermittler lassen den Schluss zu, dass es der BaFin vorrangig um die Provisionshöhe geht. Doch die europäische Versichereraufsicht EIOPA bezeichnet in ihrem aktuellen Papier „Methodology to assess value for money in the unit-linked market“ Beratung und Betreuung vor Ort und über die Laufzeit als einen besonderen, nicht monetären Wert für Kunden, der auch höhere Kosten verursachen kann.

Der vielfältige Druck auf die Vergütungen ist ein schwerwiegender Markteingriff

Nachdem der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit der GroKo keinen Provisionsdeckel einführte und die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag weder die Einführung eines Provisionsdeckels noch einen Provisionsrichtwert anstrebt, ist es irritierend, dass die BaFin Forderungen erhebt und Auflagen machen will, die letztlich zu einem maßgeblichen Eingriff in die Vergütung der Vermittler führt. Das ist nach Einschätzung der BFV hinsichtlich der Auswirkungen vergleichbar mit dem von der BaFin zuvor angestrebten Provisionsrichtwert. „Dieser stellt einen schwerwiegenden Markteingriff dar, der wie ein Provisionsdeckel dem Parlamentsvorbehalt unterliegen sollte“, fordert die BFV und betont zugleich, dass es dazu keine Notwendigkeit, wie in der Branche weit verbreitete Missstände, gibt. „Die geringen Verbraucher-Beschwerdezahlen über Versicherungsvermittler bei der BaFin und beim Versicherungsombudsmann zeigen, dass es keine weit verbreiteten Missstände bei Versicherungsvermittlern oder im Zusammenhang mit dem Provisionssystem gibt“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen. Obendrein will die BaFin vorschreiben: „Eine hohe Abschlussprovision ist daher an angemessene qualitative Kriterien zu knüpfen.“ Eine vergleichbare Formulierung ist bereits im seinerzeitigen Entwurf zum ‚LV-Provisionsdeckelgesetz‘ zu finden. Doch das wurde aus wichtigen Gründen, u. a. erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken (Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen, von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Januar 2019, https://www.bfv-versicherungsmakler.de/Rechtsgutachten Papier gesetzlicher LV-Provisionsdeckel.pdf) vom Gesetzgeber nicht beschlossen.

Zielmarkt sind vertragstreue Kunden und nicht Stornierer

Zu Gunsten von Kündigern regelt der Gesetzgeber mit § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG bereits den Rückkaufswert und mit § 49 Abs. 1 VAG die Provisionshaftungszeit von 5 Jahren. Die BFV hält es nicht für richtig, dass die BaFin über ihre Auslegungen zum POG-Verfahren, der Forderung nach einer Rendite nach Kosten und Inflation zum Stornozeitpunkt und der Empfehlung, Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit zu verteilen, Vorgaben über diese Gesetze hinaus macht. Die private Altersvorsorge vertragstreuer Kunden ist das Ziel des Ansparvorgangs. „Das sollte auch so bleiben, wir sprechen uns dagegen aus, dass die Rendite von Kündigern zu Lasten der Rendite von vertragstreuen Kunden verbessert werden soll“, so die BFV. Dem steht auch ein fragwürdiges Beispiel im Fachartikel der BaFin vom 05.01.2023 („Vertriebsvergütung im Spannungsfeld von Beratungsaufwand und Verbraucherschutz“) nicht entgegen. Dort führt die BaFin nach eigenen Angaben ein „Extrembeispiel“ auf: „Ein Lebensversicherungsunternehmen erwartet für ein Produkt, das auf eine langjährige Ansparphase ausgelegt ist, dass die Angehörigen des Zielmarkts ihre Vertragsverhältnisse innerhalb der ersten fünf Jahre zu 100 Prozent vorzeitig beenden.“ Das wertet die BFV nicht als Extrembeispiel, sondern als Missstand: „Wenn ein Lebensversicherer ein Produkt konzipiert, dass aus Sicht des Versicherers dann erfolgreich ist, wenn binnen fünf Jahren alle Kunden kündigen, dann ist das ein Beispiel für ein unseriöses Geschäftsmodell, das die BaFin als Einzelfall im Rahmen ihrer Missstandsaufsicht unterbinden sollte.“

§ 6 Abs. 6 VVG muss beachtet werden

Versicherern hinsichtlich der Anlagestrategie des Produktes eine Beratungspflicht während der Vertragslaufzeit aufzugeben, steht nach Auffassung der BFV im Widerspruch zur Versicherungsmakler-Ausnahme nach § 6 Abs. 6 VVG. Diese Vorgabe des Gesetzgebers sollte berücksichtigt werden.

Zu Bedenken gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft zudem, dass jede weitere Regulierung, Auflage und Forderung zu weiterem Personalbedarf und somit zu höheren Kosten führt, die sich negativ auf die Rendite der betreffenden Produkte auswirken. „Verpflichtungen, die über die Forderungen der IDD hinausgehen, dienen nicht der Auslegung der IDD und sollten gestrichen werden. Die IDD und weitere europäische und nationale Vorgaben stellen bereits mit zahlreichen Anforderungen und Vorgaben an Versicherer und Vermittler ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher. Daher ist für viele der im Merkblatt benannten Anforderungen keine Notwendigkeit zu erkennen“, so das Fazit der BFV.

Die Stellungnahme kann unter https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2023/01/2023_01_13_Stellungnahme-BFV-zum-BaFin-Merkblatt-LV-Wohlverhalten.pdf abgerufen werden.

myLife wird Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Düsseldorf, 17.05.2022

Die myLife Lebensversicherung AG wird Mitglied bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Beide Häuser haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen und wollen ihr Engagement für die Interessen der Maklerschaft in Deutschland weiter ausbauen.

Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife, freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und betont: „Versicherungsmakler leisten einen großen sozialen Beitrag, indem sie Verbraucher unabhängig und mit einer breiten Produktauswahl hinsichtlich ihrer Altersvorsorge und ihres Versicherungsschutzes beraten. Als Nettoversicherer mit innovativen Vorsorge- und Investmentkonzepten ist es für uns eine Herzensangelegenheit, die Berater nun auch über die BFV zu fördern, weil sich hier ihre Interessen vereinen und sie mit der BFV eine noch stärkere Stimme erhalten.“

BFV-Koordinator Erwin Hausen fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Nettoversicherers myLife, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren.“

Informationen zur myLife Lebensversicherung AG

Die myLife Lebensversicherung AG bietet als deutsches Lebensversicherungsunternehmen ausschließlich Vorsorgelösungen an, bei denen Kunden und Finanzberater die Vergütung für die Beratungs- und Vermittlungsleistung unabhängig, individuell und direkt vereinbaren können. Geringe Produkt- und Verwaltungskosten sorgen zusätzlich dafür, dass mehr Geld für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz übrig bleibt. Maximale Transparenz und innovative Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss sowie unzählige Anpassungsmöglichkeiten während der Laufzeit schaffen darüber hinaus größtmöglichen Freiraum für die persönliche Vorsorge und Absicherung. Die myLife und ihre Vorsorgelösungen werden regelmäßig von führenden Ratingagenturen ausgezeichnet.

Markel Insurance engagiert sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Düsseldorf, 10.05.2022

Seit über 90 Jahren ist Markel als globaler Spezialversicherer mit dem Fokus gewerbliche Haftpflicht tätig. Die Markel Insurance SE ist seit Oktober 2018 ein deutscher Versicherer mit Hauptsitz in München und seit 2012 auf dem deutschen Markt tätig. Sitz der Muttergesellschaft Markel Corporation ist Richmond – Virginia.

„Als Spezialversicherer helfen wir Maklern, ihre Geschäftskunden bestmöglich abzusichern. Wir glauben an Zielgruppenkonzepte, denn mit unseren gewerblichen Haftpflichtlösungen versichern wir Freelancer sowie kleine und mittlere Unternehmen optimal und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten“, weist Markel auf seine Stärken hin.

„Wir konzentrieren uns als Spezialversicherer auf die gewerbliche Haftpflicht und verstehen Ihre Risiken deshalb genau. Als innovatives, dynamisches Team mit viel Unternehmergeist wollen wir mit Ihnen gemeinsam Erfolg haben. Unsere Produkte sind marktführend und umfassend. Ob Sie Vorreiter in Ihrer Branche oder auch alter Hase sind – mit unserem Versicherungsschutz halten wir Ihnen den Rücken frei“, so der Vorstandsvorsitzende Frederik Wulff.

„Wir begrüßen den Entschluss von Markel, im Sinne der Versicherungsmakler und maklerorientierten Versicherer bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler mitzuwirken und diese zu unterstützen“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Informationen zu Markel

Die Muttergesellschaft Markel Corporation ist mit 70 Büros in 16 Ländern tätig. Mit 18.900 Mitarbeitern weltweit – darunter 4.600 in Insurance und 55 Mitarbeitern in München – wurden 2020 mehr als 9,3 Mrd. USD Bruttoprämien erwirtschaftet. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.markel.de.

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler: BFV präsentiert sich mit neuer Internetseite

Politisches Engagement und aktuelle Projekte im Fokus

Düsseldorf, 03.05.2022

Ab sofort präsentiert sich die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) mit einem neuen Auftritt im Internet. Unter www.bfv-versicherungsmakler.de gibt es Informationen über die BFV, ihr politisches Engagement und aktuelle Projekte.

Die transparenten Inhalte der Internetseite sind über die vereinfachte Navigation ab sofort auch mobil nutzbar. „Versicherung braucht Makler und Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz. Wir engagieren uns daher für rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Vermittler, die Verbrauchern ermöglichen, weiterhin auf die Dienste qualifizierter Versicherungsmakler zugreifen zu können. Somit setzen wir uns für die Interessen der Versicherungsmakler sowie die Interessen der Versicherungskunden ein“, betont BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Mit dem neuen Internetauftritt wollen wir Öffentlichkeit und Versicherungsmakler noch besser erreichen und effektiver unterstützen.“

Als offiziell registrierte Interessenvertreterin beteiligt sich die BFV mit Stellungnahmen an den Entwürfen für Gesetzesvorlagen und kann an öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag teilnehmen. Ende 2020 setzte die BFV eine digitale Bildungsinitiative für Versicherungsmakler aufs Gleis. Das praxisorientierte und nachhaltige Qualifizierungsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) durchgeführt und befähigte Versicherungsmakler in der Nutzung digitaler Tools im Bereich Online-Kundenberatung.

Titelbild: © BillionPhotos.com / stock.adobe.com

Digitale Bildungsinitiative: Qualifizierungsprogramm für Versicherungsmakler wird fortgesetzt

Düsseldorf, 26.10.2021

Nach erfolgreichem Start wird die von der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) initiierte Digitale Bildungsinitiative von der Deutschen Makler Akademie fortgeführt. Bisher nahmen 360 Makler und Mehrfachagenten an den Weiterbildungskursen teil.  

Im August endete die erste Schulungsreihe der Digitalen Bildungsinitiative für die letzte Teilnehmergruppe. Das mehrteilige Bildungsprogramm war im Januar 2021 mit den ersten Kick-off Terminen gestartet. Zustande gekommen war die Digitale Bildungsinitiative durch eine Kooperation der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) und der Deutschen Makler Akademie.

Ziel war es, die Versicherungsmakler in der modernen Kundenakquise zu unterstützen. Hierfür erhielten die Teilnehmer in einem von ihnen gewählten Themenschwerpunkt praxisnahe Tipps von qualifizierten Trainern. Zur Auswahl standen: Sichtbarkeit im Internet, Online-Kundenberatung oder digitales Networking via Social Media. Diese Themen wurden von bekannten Experten wie Franziska Zepf, Stephanie Wisgott, Patrick Hamacher, Jürgen Zäch und Alexander Hacker professionell begleitet. 

Teilnehmer heben klaren Nutzen hervor

Die 360 Teilnehmer gaben zur Initiative insgesamt ein positives Feedback ab. Viele schätzten die Praxisnähe der in die Initiative integrierten Werkstatttage. „Die Praxistipps und der Austausch zu Erfahrungen mit den Referentinnen, Referenten, Kolleginnen und Kollegen waren sehr hilfreich“, sagt Andrea Baltheiser von medi-finanz Consulting GmbH. 

Auch die inhaltliche Aufbereitung der Themen und Durchführung der Workshops wird von den Teilnehmern gelobt. „Die Digitale Bildungsinitiative ist ein Muss für jeden Makler und auch für jeden, der die Zukunft mitgestalten will. Die Trainerinnen und Trainer sind hoch professionell und können sich auf jede einzelne Situation hervorragend einstellen. […]“, berichtet Joachim Elfers vom Elfers Vermögensschutz über seine Erfahrung mit dem Bildungsprogramm. Auch Heiko Andelfinger von Andelfinanz sieht die Digitale Bildungsinitiative als Bereicherung: „Die inhaltlichen Aspekte waren sehr interessant und hilfreich. Auf jeden Fall zu empfehlen. Die Initiative kann ich sowohl Neulingen im Bereich Social Media empfehlen als auch Kollegen, die hier schon aktiv sind. Jeder nimmt etwas für sich mit. Und genau so soll es sein. Eine klare Empfehlung an alle Kollegen.“

Auch aus der Politik gibt es positiven Zuspruch zur Initiative. „Die Digitalisierung der Versicherungsbranche schreitet unaufhaltsam voran. Daher freue ich mich über die tolle Initiative der BFV, dieses Zukunftsthema gerade kleinen und mittelständischen Versicherungsmaklern näherzubringen. Die Initiative kann ein Vorbild für viele andere Branchen werden. Deutschland hat insgesamt in der Aus- und Weiterbildung, vor allem im Bereich der Digitalisierung, viel aufzuholen, um mit führenden Industrienationen mithalten zu können“, sagt FDP-Finanzexperte Frank Schäffler, MdB.

Ebenso begrüßt CDU-Finanzexperte Dr. Carsten Brodesser, MdB, die Digitale Bildungsinitiative: „[…] Sie zeigt, dass auch in schwierigen Zeiten wie der Corona-Pandemie eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsmakler in und mit modernen Medien im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher möglich ist. Durch das Qualifizierungsprogramm erhalten die Versicherungsmakler das Rüstzeug, ihren Kunden bei komplexen Versicherungsfragen mit fachkundigem Rat auch digital zur Seite zu stehen.“

Positives Fazit der Initiatoren

Die Mitglieder der BFV – Alte Leipziger-Hallesche, Alte Oldenburger, Canada Life, Concordia, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse, DMB Rechtsschutz, LV 1871 und Volkswohl Bund – sind mit den positiven Rückmeldungen zum Programm sehr zufrieden. Sie hatten sich durch die Vergabe von Gutscheinen an der Digitalen Bildungsinitiative beteiligt. „Der Umgang mit digitalen Tools und die digitale Kundenberatung sind heute fester Bestandteil der Makleralltags. Ziel der Digitalen Bildungsinitiative ist es, kleinere und mittelständische Makler in Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung zu fördern. Das positive Feedback zeigt uns, dass viele Teilnehmer von den Inhalten des Qualifizierungsprogramms profitieren konnten“, so Erwin Hausen, Koordinator der BFV.  

Fortsetzung der Digitalen Bildungsinitiative

Aufgrund des Erfolgs der Digitalen Bildungsinitiative und des Wunsches vieler Teilnehmer, sich in allen drei Themenbereichen weiterzubilden, wird das Qualifizierungsprogramm von der DMA fortgeführt. Es können sowohl bisherige Teilnehmer als auch neue Interessenten daran teilnehmen. Zudem erhalten die Makler und Mehrfachagenten zukünftig die Möglichkeit, mehrere Themenschwerpunkte gleichzeitig zu belegen.

Weitere Informationen zu den Inhalten und Buchungs-Möglichkeit finden Sie unter https://www.deutsche-makler-akademie.de/bildungsangebote/digitale-bildungsinitiative/

Weitere Informationen zum Hintergrund der Digitalen Bildungsinitiative finden Sie unter https://www.bfv-versicherungsmakler.de/aktivitaeten/initiativen-fuer-versicherungsmakler/digitale-bildungsinitiative-der-bfv-in-zusammenarbeit-mit-der-dma

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, Erwin Hausen, [email protected],Tel. 0211 6698 198

Titelbild: © BillionPhotos.com / stock.adobe.com

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler startet digitale Bildungsinitiative

Düsseldorf, 24.11.2020. Die Mitgliedsunternehmen der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) starten ab Januar 2021 die digitale Bildungsinitiative für kleine und mittelständische Makler sowie Mehrfachagenten in Deutschland.

In Kooperation mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) bietet die BFV ab Januar 2021 ein praxisorientiertes Qualifizierungsprogramm zur Förderung digitaler Kompetenzen an. Über einen Zeitraum von vier Monaten werden Makler und Mehrfachagenten in digitale Themen und Tools eingeführt. 

BFV Mitglieder sponsern die Teilnehmer  

Die Mitglieder der BFV, Alte Leipziger und Hallesche, Alte Oldenburger, Canada Life, Concordia, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse, DMB Rechtsschutz, LV 1871 und Volkswohl Bund, beteiligen sich an der Initiative und unterstützen insgesamt 360 Teilnehmer durch die Vergabe von Gutscheinen. 

Digitale Tools für effektive Kundenansprache

Ziel der Bildungsinitiative ist es, die teilnehmenden Makler und Mehrfachagenten dabei zu unterstützen, durch zeitgemäße Kundenakquise, -beratung und -betreuung im Wettbewerb mithalten zu können. Während des Qualifizierungsprogramms werden den Teilnehmern die Bedeutung und Herausforderungen der Digitalisierung verdeutlicht und aktuelle Trends erläutert. 

Das Programm bietet drei verschiedene Qualifizierungs-Schwerpunkte, zwischen denen die Teilnehmer wählen können. Die Themen umfassen den Umgang mit der eigenen Website, die Online-Kundenberatung sowie das digitale Networking via Social Media. Das Fachwissen wird in zwei Trainings- und zwei Nachbereitungs-Seminaren aufbereitet und vermittelt. 

In diesen sogenannten Werkstätten liegt der Schwerpunkt auf Best-Practice-Beispielen und dem praktischen Üben. Ein zusätzliches Online-Lernprogramm zur digitalen Transformation und ein Abschluss-Seminar vertiefen das Wissen der Teilnehmer und runden das intensive Programm ab. 

„Die fortschreitende Digitalisierung hat die BFV und ihre Mitglieder zu der Entscheidung geführt, Vermittler in diesem Bereich gezielt zu unterstützen und zu fördern. Auch die zurückliegenden Monate haben gezeigt, wie wichtig das Thema Digitalisierung in der Versicherungsbranche ist, insbesondere die Online-Kundenberatung. Die Anwendung der digitalen Möglichkeiten wollen die Mitglieder der BFV fördern“, so Erwin Hausen, Koordinator der BFV über die Hintergründe der Initiative.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bfv-versicherungsmakler.de/aktivitaeten/#initiativen

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, Erwin Hausen, [email protected], Tel. 0211 6698 198

Titelbild: © vegefox.com / stock.adobe.com