Standard Life engagiert sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Montabaur, 23.01.2024. Die Standard Life Versicherung wird Mitglied bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Damit wird das Engagement für die Versicherungsmakler in Deutschland gestärkt.

„Standard Life arbeitet europaweit ausschließlich mit unabhängigen Beraterinnen und Beratern zusammen. Dahinter steht die feste Überzeugung, dass gerade Unabhängigkeit und Beratungsqualität ganz entscheidend für den Erfolg der privaten Altersvorsorge sind. Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler übernehmen eine sehr wichtige sozialpolitische Aufgabe, die aber noch allzu häufig übersehen wird. Initiativen wie die BFV leisten einen wichtigen Beitrag, dies zu ändern, die Interessen der Makler zu vertreten und deren Reputation zu stärken. Daher unterstützen wir die wichtige Aufgabe der BFV sehr gerne“, so Christian Nuschele, Head of Distribution & Marketing bei Standard Life.

„Die Erfahrungen des 1825 in Edinburgh gegründeten Traditionsversicherers mit dem Provisionsverbot auf dem Heimatmarkt liefern wichtige Erkenntnisse über die Folgen eines Provisionsverbotes sowie die Honorarberatung. Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Standard Life, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Informationen zu Standard Life

Standard Life wurde 1825 in Edinburgh gegründet. Seit 1996 ist das Unternehmen auch in Deutschland ansässig – und verwaltet hier aktuell über 400.000 Versicherungsverträge. Die fondsgebundenen Lebens- beziehungsweise Rentenversicherungen des Versicherers bieten innovative Vorsorgelösungen vom Vermögensaufbau bis hin zur Ruhestandsplanung. Standard Life vertraut beim Vertrieb seiner Produkte ausschließlich auf unabhängige Beraterinnen und Berater. Seit 2018 ist Standard Life Teil der Phoenix Group, gegründet 1782 und – mit Stand 31.12.2022 – circa 12 Millionen Versicherungsverträgen und einem verwalteten Vermögen von circa 291,9 Milliarden Euro einer der größten Lebensversicherer Europas.

BaFin-Merkblatt: BFV kritisiert unzulässigen schwerwiegenden Markteingriff

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) kritisiert zahlreiche von der BaFin geplante Maßnahmen, die diese mit dem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ einführen will. In ihrer Stellungnahme (https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2023/01/2023_01_13_Stellungnahme-BFV-zum-BaFin-Merkblatt-LV-Wohlverhalten.pdf) im Rahmen der BaFin-Konsultation moniert die BFV den offenbar geringen Stellenwert einer qualifizierten Beratung und Vermittlung, erkennt in den zahlreichen Regelungen mit Druck auf die Vergütungen einen schwerwiegenden Markteingriff, kritisiert die Bevorzugung von ‚Stornierern‘ und weist auf geplante Regelungen hin, die im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen. Zudem werden kostensteigernde Auflagen benannt, die dem Ziel einer höheren Rendite entgegenstehen. Einige der BFV-Kritikpunkte im Detail:

Beratung ist ein Kundennutzen

„Den Kundennutzen auf den Renditeaspekt zu beschränken, greift zu kurz. Auch laut IDD gibt es weitere Aspekte, die den Kundennutzen ausmachen. Insbesondere hat die Beratung, Vermittlung und Betreuung einen Wert und stellt einen Kundennutzen dar. Der Kundennutzen sollte daher umfassender definiert werden als im BaFin-Merkblatt vorgesehen“, fordert die BFV in ihrer Stellungnahme. Durch die auf Rendite beschränkte Definition des Kundennutzen mit entsprechenden Auflagen greift die Aufsicht in die Vergütung der Vermittler ein. Die sehr umfangreichen Ausführungen zu Aufwendungen an Versicherungsvermittler lassen den Schluss zu, dass es der BaFin vorrangig um die Provisionshöhe geht. Doch die europäische Versichereraufsicht EIOPA bezeichnet in ihrem aktuellen Papier „Methodology to assess value for money in the unit-linked market“ Beratung und Betreuung vor Ort und über die Laufzeit als einen besonderen, nicht monetären Wert für Kunden, der auch höhere Kosten verursachen kann.

Der vielfältige Druck auf die Vergütungen ist ein schwerwiegender Markteingriff

Nachdem der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit der GroKo keinen Provisionsdeckel einführte und die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag weder die Einführung eines Provisionsdeckels noch einen Provisionsrichtwert anstrebt, ist es irritierend, dass die BaFin Forderungen erhebt und Auflagen machen will, die letztlich zu einem maßgeblichen Eingriff in die Vergütung der Vermittler führt. Das ist nach Einschätzung der BFV hinsichtlich der Auswirkungen vergleichbar mit dem von der BaFin zuvor angestrebten Provisionsrichtwert. „Dieser stellt einen schwerwiegenden Markteingriff dar, der wie ein Provisionsdeckel dem Parlamentsvorbehalt unterliegen sollte“, fordert die BFV und betont zugleich, dass es dazu keine Notwendigkeit, wie in der Branche weit verbreitete Missstände, gibt. „Die geringen Verbraucher-Beschwerdezahlen über Versicherungsvermittler bei der BaFin und beim Versicherungsombudsmann zeigen, dass es keine weit verbreiteten Missstände bei Versicherungsvermittlern oder im Zusammenhang mit dem Provisionssystem gibt“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen. Obendrein will die BaFin vorschreiben: „Eine hohe Abschlussprovision ist daher an angemessene qualitative Kriterien zu knüpfen.“ Eine vergleichbare Formulierung ist bereits im seinerzeitigen Entwurf zum ‚LV-Provisionsdeckelgesetz‘ zu finden. Doch das wurde aus wichtigen Gründen, u. a. erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken (Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen, von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Januar 2019, https://www.bfv-versicherungsmakler.de/Rechtsgutachten Papier gesetzlicher LV-Provisionsdeckel.pdf) vom Gesetzgeber nicht beschlossen.

Zielmarkt sind vertragstreue Kunden und nicht Stornierer

Zu Gunsten von Kündigern regelt der Gesetzgeber mit § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG bereits den Rückkaufswert und mit § 49 Abs. 1 VAG die Provisionshaftungszeit von 5 Jahren. Die BFV hält es nicht für richtig, dass die BaFin über ihre Auslegungen zum POG-Verfahren, der Forderung nach einer Rendite nach Kosten und Inflation zum Stornozeitpunkt und der Empfehlung, Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit zu verteilen, Vorgaben über diese Gesetze hinaus macht. Die private Altersvorsorge vertragstreuer Kunden ist das Ziel des Ansparvorgangs. „Das sollte auch so bleiben, wir sprechen uns dagegen aus, dass die Rendite von Kündigern zu Lasten der Rendite von vertragstreuen Kunden verbessert werden soll“, so die BFV. Dem steht auch ein fragwürdiges Beispiel im Fachartikel der BaFin vom 05.01.2023 („Vertriebsvergütung im Spannungsfeld von Beratungsaufwand und Verbraucherschutz“) nicht entgegen. Dort führt die BaFin nach eigenen Angaben ein „Extrembeispiel“ auf: „Ein Lebensversicherungsunternehmen erwartet für ein Produkt, das auf eine langjährige Ansparphase ausgelegt ist, dass die Angehörigen des Zielmarkts ihre Vertragsverhältnisse innerhalb der ersten fünf Jahre zu 100 Prozent vorzeitig beenden.“ Das wertet die BFV nicht als Extrembeispiel, sondern als Missstand: „Wenn ein Lebensversicherer ein Produkt konzipiert, dass aus Sicht des Versicherers dann erfolgreich ist, wenn binnen fünf Jahren alle Kunden kündigen, dann ist das ein Beispiel für ein unseriöses Geschäftsmodell, das die BaFin als Einzelfall im Rahmen ihrer Missstandsaufsicht unterbinden sollte.“

§ 6 Abs. 6 VVG muss beachtet werden

Versicherern hinsichtlich der Anlagestrategie des Produktes eine Beratungspflicht während der Vertragslaufzeit aufzugeben, steht nach Auffassung der BFV im Widerspruch zur Versicherungsmakler-Ausnahme nach § 6 Abs. 6 VVG. Diese Vorgabe des Gesetzgebers sollte berücksichtigt werden.

Zu Bedenken gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft zudem, dass jede weitere Regulierung, Auflage und Forderung zu weiterem Personalbedarf und somit zu höheren Kosten führt, die sich negativ auf die Rendite der betreffenden Produkte auswirken. „Verpflichtungen, die über die Forderungen der IDD hinausgehen, dienen nicht der Auslegung der IDD und sollten gestrichen werden. Die IDD und weitere europäische und nationale Vorgaben stellen bereits mit zahlreichen Anforderungen und Vorgaben an Versicherer und Vermittler ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher. Daher ist für viele der im Merkblatt benannten Anforderungen keine Notwendigkeit zu erkennen“, so das Fazit der BFV.

Die Stellungnahme kann unter https://www.bfv-versicherungsmakler.de/wp-content/uploads/2023/01/2023_01_13_Stellungnahme-BFV-zum-BaFin-Merkblatt-LV-Wohlverhalten.pdf abgerufen werden.

myLife wird Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Düsseldorf, 17.05.2022

Die myLife Lebensversicherung AG wird Mitglied bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV). Beide Häuser haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen und wollen ihr Engagement für die Interessen der Maklerschaft in Deutschland weiter ausbauen.

Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife, freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und betont: „Versicherungsmakler leisten einen großen sozialen Beitrag, indem sie Verbraucher unabhängig und mit einer breiten Produktauswahl hinsichtlich ihrer Altersvorsorge und ihres Versicherungsschutzes beraten. Als Nettoversicherer mit innovativen Vorsorge- und Investmentkonzepten ist es für uns eine Herzensangelegenheit, die Berater nun auch über die BFV zu fördern, weil sich hier ihre Interessen vereinen und sie mit der BFV eine noch stärkere Stimme erhalten.“

BFV-Koordinator Erwin Hausen fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Nettoversicherers myLife, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren.“

Informationen zur myLife Lebensversicherung AG

Die myLife Lebensversicherung AG bietet als deutsches Lebensversicherungsunternehmen ausschließlich Vorsorgelösungen an, bei denen Kunden und Finanzberater die Vergütung für die Beratungs- und Vermittlungsleistung unabhängig, individuell und direkt vereinbaren können. Geringe Produkt- und Verwaltungskosten sorgen zusätzlich dafür, dass mehr Geld für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz übrig bleibt. Maximale Transparenz und innovative Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss sowie unzählige Anpassungsmöglichkeiten während der Laufzeit schaffen darüber hinaus größtmöglichen Freiraum für die persönliche Vorsorge und Absicherung. Die myLife und ihre Vorsorgelösungen werden regelmäßig von führenden Ratingagenturen ausgezeichnet.

Markel Insurance engagiert sich bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Düsseldorf, 10.05.2022

Seit über 90 Jahren ist Markel als globaler Spezialversicherer mit dem Fokus gewerbliche Haftpflicht tätig. Die Markel Insurance SE ist seit Oktober 2018 ein deutscher Versicherer mit Hauptsitz in München und seit 2012 auf dem deutschen Markt tätig. Sitz der Muttergesellschaft Markel Corporation ist Richmond – Virginia.

„Als Spezialversicherer helfen wir Maklern, ihre Geschäftskunden bestmöglich abzusichern. Wir glauben an Zielgruppenkonzepte, denn mit unseren gewerblichen Haftpflichtlösungen versichern wir Freelancer sowie kleine und mittlere Unternehmen optimal und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten“, weist Markel auf seine Stärken hin.

„Wir konzentrieren uns als Spezialversicherer auf die gewerbliche Haftpflicht und verstehen Ihre Risiken deshalb genau. Als innovatives, dynamisches Team mit viel Unternehmergeist wollen wir mit Ihnen gemeinsam Erfolg haben. Unsere Produkte sind marktführend und umfassend. Ob Sie Vorreiter in Ihrer Branche oder auch alter Hase sind – mit unserem Versicherungsschutz halten wir Ihnen den Rücken frei“, so der Vorstandsvorsitzende Frederik Wulff.

„Wir begrüßen den Entschluss von Markel, im Sinne der Versicherungsmakler und maklerorientierten Versicherer bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler mitzuwirken und diese zu unterstützen“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Informationen zu Markel

Die Muttergesellschaft Markel Corporation ist mit 70 Büros in 16 Ländern tätig. Mit 18.900 Mitarbeitern weltweit – darunter 4.600 in Insurance und 55 Mitarbeitern in München – wurden 2020 mehr als 9,3 Mrd. USD Bruttoprämien erwirtschaftet. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.markel.de.

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler: BFV präsentiert sich mit neuer Internetseite

Politisches Engagement und aktuelle Projekte im Fokus

Düsseldorf, 03.05.2022

Ab sofort präsentiert sich die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) mit einem neuen Auftritt im Internet. Unter www.bfv-versicherungsmakler.de gibt es Informationen über die BFV, ihr politisches Engagement und aktuelle Projekte.

Die transparenten Inhalte der Internetseite sind über die vereinfachte Navigation ab sofort auch mobil nutzbar. „Versicherung braucht Makler und Versicherungsmakler sind praktizierter Verbraucherschutz. Wir engagieren uns daher für rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Vermittler, die Verbrauchern ermöglichen, weiterhin auf die Dienste qualifizierter Versicherungsmakler zugreifen zu können. Somit setzen wir uns für die Interessen der Versicherungsmakler sowie die Interessen der Versicherungskunden ein“, betont BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Mit dem neuen Internetauftritt wollen wir Öffentlichkeit und Versicherungsmakler noch besser erreichen und effektiver unterstützen.“

Als offiziell registrierte Interessenvertreterin beteiligt sich die BFV mit Stellungnahmen an den Entwürfen für Gesetzesvorlagen und kann an öffentlichen Anhörungen im Deutschen Bundestag teilnehmen. Ende 2020 setzte die BFV eine digitale Bildungsinitiative für Versicherungsmakler aufs Gleis. Das praxisorientierte und nachhaltige Qualifizierungsprogramm wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) durchgeführt und befähigte Versicherungsmakler in der Nutzung digitaler Tools im Bereich Online-Kundenberatung.

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Digitale Bildungsinitiative: Qualifizierungsprogramm für Versicherungsmakler wird fortgesetzt

Düsseldorf, 26.10.2021

Nach erfolgreichem Start wird die von der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) initiierte Digitale Bildungsinitiative von der Deutschen Makler Akademie fortgeführt. Bisher nahmen 360 Makler und Mehrfachagenten an den Weiterbildungskursen teil.  

Im August endete die erste Schulungsreihe der Digitalen Bildungsinitiative für die letzte Teilnehmergruppe. Das mehrteilige Bildungsprogramm war im Januar 2021 mit den ersten Kick-off Terminen gestartet. Zustande gekommen war die Digitale Bildungsinitiative durch eine Kooperation der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) und der Deutschen Makler Akademie.

Ziel war es, die Versicherungsmakler in der modernen Kundenakquise zu unterstützen. Hierfür erhielten die Teilnehmer in einem von ihnen gewählten Themenschwerpunkt praxisnahe Tipps von qualifizierten Trainern. Zur Auswahl standen: Sichtbarkeit im Internet, Online-Kundenberatung oder digitales Networking via Social Media. Diese Themen wurden von bekannten Experten wie Franziska Zepf, Stephanie Wisgott, Patrick Hamacher, Jürgen Zäch und Alexander Hacker professionell begleitet. 

Teilnehmer heben klaren Nutzen hervor

Die 360 Teilnehmer gaben zur Initiative insgesamt ein positives Feedback ab. Viele schätzten die Praxisnähe der in die Initiative integrierten Werkstatttage. „Die Praxistipps und der Austausch zu Erfahrungen mit den Referentinnen, Referenten, Kolleginnen und Kollegen waren sehr hilfreich“, sagt Andrea Baltheiser von medi-finanz Consulting GmbH. 

Auch die inhaltliche Aufbereitung der Themen und Durchführung der Workshops wird von den Teilnehmern gelobt. „Die Digitale Bildungsinitiative ist ein Muss für jeden Makler und auch für jeden, der die Zukunft mitgestalten will. Die Trainerinnen und Trainer sind hoch professionell und können sich auf jede einzelne Situation hervorragend einstellen. […]“, berichtet Joachim Elfers vom Elfers Vermögensschutz über seine Erfahrung mit dem Bildungsprogramm. Auch Heiko Andelfinger von Andelfinanz sieht die Digitale Bildungsinitiative als Bereicherung: „Die inhaltlichen Aspekte waren sehr interessant und hilfreich. Auf jeden Fall zu empfehlen. Die Initiative kann ich sowohl Neulingen im Bereich Social Media empfehlen als auch Kollegen, die hier schon aktiv sind. Jeder nimmt etwas für sich mit. Und genau so soll es sein. Eine klare Empfehlung an alle Kollegen.“

Auch aus der Politik gibt es positiven Zuspruch zur Initiative. „Die Digitalisierung der Versicherungsbranche schreitet unaufhaltsam voran. Daher freue ich mich über die tolle Initiative der BFV, dieses Zukunftsthema gerade kleinen und mittelständischen Versicherungsmaklern näherzubringen. Die Initiative kann ein Vorbild für viele andere Branchen werden. Deutschland hat insgesamt in der Aus- und Weiterbildung, vor allem im Bereich der Digitalisierung, viel aufzuholen, um mit führenden Industrienationen mithalten zu können“, sagt FDP-Finanzexperte Frank Schäffler, MdB.

Ebenso begrüßt CDU-Finanzexperte Dr. Carsten Brodesser, MdB, die Digitale Bildungsinitiative: „[…] Sie zeigt, dass auch in schwierigen Zeiten wie der Corona-Pandemie eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsmakler in und mit modernen Medien im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher möglich ist. Durch das Qualifizierungsprogramm erhalten die Versicherungsmakler das Rüstzeug, ihren Kunden bei komplexen Versicherungsfragen mit fachkundigem Rat auch digital zur Seite zu stehen.“

Positives Fazit der Initiatoren

Die Mitglieder der BFV – Alte Leipziger-Hallesche, Alte Oldenburger, Canada Life, Concordia, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse, DMB Rechtsschutz, LV 1871 und Volkswohl Bund – sind mit den positiven Rückmeldungen zum Programm sehr zufrieden. Sie hatten sich durch die Vergabe von Gutscheinen an der Digitalen Bildungsinitiative beteiligt. „Der Umgang mit digitalen Tools und die digitale Kundenberatung sind heute fester Bestandteil der Makleralltags. Ziel der Digitalen Bildungsinitiative ist es, kleinere und mittelständische Makler in Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung zu fördern. Das positive Feedback zeigt uns, dass viele Teilnehmer von den Inhalten des Qualifizierungsprogramms profitieren konnten“, so Erwin Hausen, Koordinator der BFV.  

Fortsetzung der Digitalen Bildungsinitiative

Aufgrund des Erfolgs der Digitalen Bildungsinitiative und des Wunsches vieler Teilnehmer, sich in allen drei Themenbereichen weiterzubilden, wird das Qualifizierungsprogramm von der DMA fortgeführt. Es können sowohl bisherige Teilnehmer als auch neue Interessenten daran teilnehmen. Zudem erhalten die Makler und Mehrfachagenten zukünftig die Möglichkeit, mehrere Themenschwerpunkte gleichzeitig zu belegen.

Weitere Informationen zu den Inhalten und Buchungs-Möglichkeit finden Sie unter https://www.deutsche-makler-akademie.de/bildungsangebote/digitale-bildungsinitiative/

Weitere Informationen zum Hintergrund der Digitalen Bildungsinitiative finden Sie unter https://www.bfv-versicherungsmakler.de/aktivitaeten/initiativen-fuer-versicherungsmakler/digitale-bildungsinitiative-der-bfv-in-zusammenarbeit-mit-der-dma

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, Erwin Hausen, [email protected],Tel. 0211 6698 198

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Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler startet digitale Bildungsinitiative

Düsseldorf, 24.11.2020. Die Mitgliedsunternehmen der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) starten ab Januar 2021 die digitale Bildungsinitiative für kleine und mittelständische Makler sowie Mehrfachagenten in Deutschland.

In Kooperation mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) bietet die BFV ab Januar 2021 ein praxisorientiertes Qualifizierungsprogramm zur Förderung digitaler Kompetenzen an. Über einen Zeitraum von vier Monaten werden Makler und Mehrfachagenten in digitale Themen und Tools eingeführt. 

BFV Mitglieder sponsern die Teilnehmer  

Die Mitglieder der BFV, Alte Leipziger und Hallesche, Alte Oldenburger, Canada Life, Concordia, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse, DMB Rechtsschutz, LV 1871 und Volkswohl Bund, beteiligen sich an der Initiative und unterstützen insgesamt 360 Teilnehmer durch die Vergabe von Gutscheinen. 

Digitale Tools für effektive Kundenansprache

Ziel der Bildungsinitiative ist es, die teilnehmenden Makler und Mehrfachagenten dabei zu unterstützen, durch zeitgemäße Kundenakquise, -beratung und -betreuung im Wettbewerb mithalten zu können. Während des Qualifizierungsprogramms werden den Teilnehmern die Bedeutung und Herausforderungen der Digitalisierung verdeutlicht und aktuelle Trends erläutert. 

Das Programm bietet drei verschiedene Qualifizierungs-Schwerpunkte, zwischen denen die Teilnehmer wählen können. Die Themen umfassen den Umgang mit der eigenen Website, die Online-Kundenberatung sowie das digitale Networking via Social Media. Das Fachwissen wird in zwei Trainings- und zwei Nachbereitungs-Seminaren aufbereitet und vermittelt. 

In diesen sogenannten Werkstätten liegt der Schwerpunkt auf Best-Practice-Beispielen und dem praktischen Üben. Ein zusätzliches Online-Lernprogramm zur digitalen Transformation und ein Abschluss-Seminar vertiefen das Wissen der Teilnehmer und runden das intensive Programm ab. 

„Die fortschreitende Digitalisierung hat die BFV und ihre Mitglieder zu der Entscheidung geführt, Vermittler in diesem Bereich gezielt zu unterstützen und zu fördern. Auch die zurückliegenden Monate haben gezeigt, wie wichtig das Thema Digitalisierung in der Versicherungsbranche ist, insbesondere die Online-Kundenberatung. Die Anwendung der digitalen Möglichkeiten wollen die Mitglieder der BFV fördern“, so Erwin Hausen, Koordinator der BFV über die Hintergründe der Initiative.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bfv-versicherungsmakler.de/aktivitaeten/#initiativen

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, Erwin Hausen, [email protected], Tel. 0211 6698 198

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BFV wird neuer Partner des Vereins Zukunft für Finanzberatung e. V.

Düsseldorf/Kronach, 14.10.2019. Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) wird Mitglied bei der Brancheninitiative Zukunft für Finanzberatung e.V. (ZFF). Die BFV vertritt mittelstandsorientierte Versicherer, deren Geschäftspartner überwiegend unabhängige Versicherungsmakler sind. Sie wird den im Oktober 2018 aus einer Brancheninitiative gegründeten Interessensverein als persönliches Mitglied künftig auch aktiv unterstützen. Damit umfasst der Kreis der persönlichen Mitglieder und Vereinsentscheider nun bereits 17 namhafte Verbände, Gesellschaften und Branchendienstleister.

Wie der ZFF liegt auch der BFV die Imageförderung der Berater und Vermittler am Herzen. Dabei fokussiert die BFV die Tätigkeit der Versicherungsmakler. Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft sind Alte Leipziger-Hallesche Konzern, Alte Oldenburger Krankenversicherung AG, Canada Life Assurance Europe plc – Niederlassung für Deutschland, Concordia Versicherungen, die Bayerische, DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, Die Haftpflichtkasse, LV 1871 sowie Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. und Sachversicherung AG.

„Die BFV unterstützt sehr gerne partnerschaftlich das Ziel, die Tätigkeiten der beratenden Berufe in der Finanz- und Versicherungswirtschaft bekannter zu machen und zur Imagebildung und -förderung in der Öffentlichkeit beizutragen“, sagt BFV-Koordinator Erwin Hausen. „Ein positives Branchenimage in der Öffentlichkeit spielt nicht zuletzt bei der wichtigen und notwendigen Nachwuchsgewinnung eine große Rolle“, ergänzt Hausen.

„Wir freuen uns, dass wir mit der BFV einen weiteren Unterstützer aus dem Kreise der Multiplikatoren der Branche gewonnen haben“, sagt Christian Schwalb, 1. Vorsitzender des ZFF. „Unsere weitgehend identischen Ziele lassen sich optimal bündeln.“

Der Verein ZFF hat das Ziel, das Image der Finanz- und Versicherungsberatung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Hierzu dient neben den Online-Aktivitäten in sozialen Netzwerken, unter anderem das Verbraucherportal https://www.meingeldkannmehr.de/, auf dem sich Berater als Autoren und Experten positionieren und direkt auf Verbraucherfragen antworten können. Branchenteilnehmer, die ebenfalls Interesse haben, den ZFF als Mitglied zu unterstützen, können sich unter der Adresse https://zukunftfuerfinanzberatung.de/mitmachen/näher informieren.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:

Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (www.bfv-versicherungsmakler.de), Koordinator Erwin Hausen, [email protected], Tel. 0211 6698 198

Zukunft für Finanzberatung e.V., 1. Vorsitzender Christian Schwalb, [email protected], Tel. 0800 3866546

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Ergebnis renommierter Rechtsgutachter: Geplanter Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen verfassungswidrig

Ein Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherung ist sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommen zwei aktuell vorgelegte Gutachten der renommierten Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski.

Der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums zum Lebensversicherungsreformgesetz sieht die Schaffung eines gesetzlichen Provisionsdeckels im Bereich der Lebensversicherung vor. Seit der Berichts-Veröffentlichung am 28.06.2018 wurde über die Folgen, Zulässigkeit und Ausgestaltung eines LV-Provisionsdeckels spekuliert. Insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit wurde in Zweifel gezogen, da weder das BMF noch die BaFin gravierende Missstände aufzeigten, die einen so schwerwiegenden Eingriff in die gesetzlich garantierte Gewerbefreiheit der Versicherungsvermittler und die Privatautonomie der Unternehmen rechtfertigen. Diese Kritik wird nun von zwei Rechtsexperten untermauert: Die beabsichtigte Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels wird als Eingriff in Grundrechte und Europarecht gewertet, der Provisionsdeckel verstoße gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Mit einem klaren ‚Nein’ beantwortet der Staatsrechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in seinem aktuell vorgelegten „Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen“ die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation.  Papier konstatiert, dass „die gesetzliche Einführung eines Provisionsdeckels bei der Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen einen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Versicherungsunternehmer und der Versicherungsvermittler aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz darstellen“ würde. Jedoch „wäre ein solcher Eingriff nicht durch verfassungslegitime Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt. Das Vorliegen solcher Gründe ist empirisch nicht belegbar.“ Papier folgert im Gutachten: „Der Gesetzgeber überschritte seinen von der Verfassung eingeräumten Einschätzungs-, Bewertungs- und Prognosespielraum, wenn er solche Gründe und deren Voraussetzungen ohne jede tatsächliche Fundierung unterstellte.“

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt auch die ungleichen Beratungs- und Vertriebswege wie bspw. Vertreter und Versicherungsmakler. Unter einen Provisionsdeckel, der „undifferenziert für alle Versicherungsvermittler im Bereich der Lebensversicherungen gelten würde, fielen sehr unterschiedliche Berufsgruppen und Berufsbilder mit sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, Aufgaben und Pflichten“. Papier berücksichtigt in seinem Gutachten auch die diversen Stellungnahmen der Bundesregierung zur Finanzstabilität der Lebensversicherungsgesellschaften. Er folgert: „Bei dieser Sachlage erscheint ein gesetzlich eingeführter Provisionsdeckel unabhängig von der letztlich gewählten Höhe als willkürlicher gesetzgeberischer Aktionismus. Das gesetzgeberische Ziel einer weiteren Senkung der Vertriebskosten kann somit einen normativen Provisionsdeckel und den damit verbundenen Eingriff in die berufsspezifische Vertragsfreiheit der Vermittler nicht legitimieren.“ 

In einem weiteren Rechtsgutachten über die „Europarechtliche Zulässigkeit eines Provisionsdeckels in der Deutschen Lebensversicherung“begründet der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, warum „der geplante Preisdeckel gegen die in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierte Dienstleistungsfreiheit verstoßen“ würde. Es seien auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, „dass ein solcher Preisdeckel im zwingenden Allgemeininteresse notwendig sein sollte“, so der Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zudem würde der Provisionsdeckel „gegen zwingende Allgemeininteressen verstoßen, da er in die Produktgestaltungsfreiheit der Versicherer ohne Sachgrund eingreifen würde und zugleich eine Qualitätsabwärtsspirale sowohl bei den Versicherern als auch bei den Vermittlern auslösen würde“. Schwintowski berücksichtigt im Gutachten auch die jüngste Regulierung durch die EU-Vermittlerrichtlinie IDD und kommt zu dem Ergebnis: „Die IDD enthält keinerlei Regelungen, die es rechtfertigen würden, die Vertriebsentgelte für alle Vermittlertypen bei Lebensversicherungen jeder Art der Höhe nach zu deckeln.“

Die Gutachten wurden auf Veranlassung der Vermittler-Berufsverbände Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. und VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler BFV erstellt. Die Berufsverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft werden bei den im Rahmen des geplanten LVRG 2.0 anstehenden politischen Gesprächen die klaren Ergebnisse der Rechtsgutachten einbringen.

AfW-Vorstand Norman Wirth ist sich sicher: „Es wird keinen Provisionsdeckel geben! Weiter an den Plänen festzuhalten, hieße spätestens jetzt sehenden Auges den Versuch eines Verfassungsbruchs zu starten und gegen europarechtliche Vorgaben zu verstoßen.“ Für VOTUM-Vorstand Martin Klein „zeigen die Gutachten auf, dass der beabsichtigte massive Eingriff in die freie Preisbildung als Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft ohne Rechtsgrundlage erfolgt. Das BMF sollte nunmehr erkennen, dass es mit seiner lediglich auf Vermutungen basierenden Gesetzesinitiative auf dem Holzweg ist.“ BFV-Koordinator Erwin Hausen gibt zu Bedenken: „Ein Provisionsdeckel würde in besonderem Maße die im Lager des Kunden stehenden Versicherungsmakler betreffen und gefährden. Das wäre nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.“

Neben den juristischen Bedenken warnen die Spitzenfunktionäre von AfW, VOTUM und BFV auch vor den negativen Folgen für den Risikoschutz der Bürger, deren Altersvorsorge und die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Der vom BMF angedachte Provisionsdeckel gefährde den wichtigen Berufsstand der Versicherungsvermittler, führe zu geringerer Beratung und erschwere Verbrauchern den Zugang zur notwendigen Versicherungs- und Finanzberatung, so Wirth, Klein und Hausen in einer gemeinsamen Erklärung.

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