„Die Diskussion über die Einführung eines Provisionsverbots berührt die zentrale Frage der Qualität und Zugänglichkeit von finanzieller Beratung. Selbst die EU-Kommission hatte sich nach eingehender Prüfung letztendlich gegen ein vollständiges Provisionsverbot entschieden, da dies erhebliche Auswirkungen auf bestehende Vertriebssysteme mit schwer vorhersehbaren Folgen hätte.
Die Einführung eines Provisionsverbots würde den Kapitalmarkt für Anleger weder attraktiver, noch zugänglicher machen. Im Gegenteil: Erfahrungen aus den Niederlanden oder dem Vereinigten Königreich haben gezeigt, dass durch Provisionsverbote die Gefahr einer Beratungslücke entsteht und viele Anleger mit weniger Kapital keinen Zugang mehr zu qualifizierter Beratung haben und dadurch seltener am Kapitalmarkt aktiv sind, oder auf riskante Alternativen setzten.
Verbote sollten in einer freien Marktwirtschaft nur in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen nicht mehr greifen.
Im Europäischen Parlament haben wir uns deshalb für einen stärkeren Value for Money Ansatz und gegen ein Provisionsverbot entschieden. Durch Produktbenchmarks werden nun überteuerte und ineffiziente Produkte schneller vom Markt genommen. Damit setzen wir auf Regeln die den Verbraucherschutz stärken und gleichzeitig den fairen Wettbewerb fördern, ohne die breite Zugänglichkeit von Beratung einzuschränken.“