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Das pAV-Reformgesetz beinhaltet viele gute Ansätze und zugleich Nachbesserungsbedarf

Nicht nur die gesetzliche Rente ist dringend reformbedürftig. Auch die steuerlich geförderte private Altersvorsorge bedarf seit Jahren der Neujustierung. Das Bundeministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) vorgelegt. Die BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler begrüßt die notwendigen du neuen Anreize zu einem breiten Aufbau privater kapitalgedeckter Altersvorsorge in der Bevölkerung.

Im Rahmen der Verbändeanhörung hat sich die BFV in ihrer Stellungnahme an das BMF dafür ausgesprochen, dass Selbständige nicht erst perspektivisch, sondern direkt in den Kreis der Förderberechtigten mit einbezogen werden sollten.

Aus Sicht der BFV sollte sichergestellt sein, dass eine steuerliche Förderung nicht in Produkte mit dem Risiko eines Totalverlustes fließen und ein wesentlicher Teil der steuerlich geförderten Altersvorsorge für den Bezug einer lebenslangen Rente Verwendung findet.

Die BFV betont, dass Beratung, Vermittlung und Betreuung durch qualifizierte Versicherungsmakler und Finanzberater nicht nur Kosten verursacht, sondern insbesondere einen hohen Wert für den Verbraucher hat. Der Abschluss einer steuerlich geförderten Altersvorsorge sollte mit einem Beratungsangebot nach § 34d/f Gewerbeordnung zugelassener und qualifizierter Vermittler verbunden sein.

Die im Referentenentwurf vorgesehene Ermächtigung des BMF, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen zu können, hält die BFV für zu weitreichend. Diese Ermächtigung könnte auch die Kosten für Beratung und Vermittlung betreffen. So weitreichende Eingriffsmöglichkeiten sollten weiterhin nur durch Gesetzesänderungen erlaubt sein.

Hier finden Sie die Stellungnahme der BFV an das BMF.